Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-11
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Minderheitsantrag Garbani abzulehnen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Militärgesetz die Inlandaufklärung für die Nachrichtendienste - für den strategischen Nachrichtendienst und für den militärischen Nachrichtendienst - nicht zulässig ist. Nebenprodukte, die bei Gelegenheit anfallen, d. h. Informationen, die ebenfalls in diese Dienste aus der Auslandaufklärung hineinkommen, dürfen heute nicht verwertet bzw. nicht weiterverwertet werden. Da bitte ich Sie schon, etwas praktisch zu denken.
Stellen Sie sich vor, dass aus der Auslandaufklärung eine Nachricht kommt, die eine Person im Inland betrifft und sie eines kriminellen Tatbestandes überführt, dass diese Nachricht aber nicht weitergeleitet werden darf. Nach der kriminellen Tat müsste dann zugestanden werden, dass man es eigentlich gewusst hätte. Ich bin überzeugt, dass Sie das über eine PUK sofort korrigieren würden.
Es geht nicht darum, dass der strategische Nachrichtendienst jetzt plötzlich Inlandaufklärung macht. Hier sind die Grenzen im Gesetz absolut klar geregelt und werden auch eingehalten und kontrolliert. Aber es geht darum, dass derartige Zusatzinformationen an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, ohne dass damit eigene Aktivitäten aufgenommen werden. So weit zu Absatz 2bis.
Mit Absatz 3 Buchstabe c muss eine Grundlage für eine entsprechende Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen geschaffen werden, aber auch hier wieder nur zur Steigerung der Effizienz.
Schliesslich darf Absatz 4, entgegen dem Antrag der Minderheit, nicht gestrichen werden, weil das Recht der Einsicht in die Quellen im Nachrichtendienst natürlich zu respektieren ist. Sie können diese Bestimmung schon streichen, aber dann erhalten wir keine Nachrichten mehr, dann tappen wir in einer weiss Gott nicht friedlichen Welt blind umher, bis etwas passiert ist. Das Risiko ist noch bei bestehender Rechtsgrundlage und bei Zustimmung zur Mehrheit hoch genug - schränken wir es wenigstens nicht noch zusätzlich ein. Damit sind die Gründe für mich eigentlich evident, weshalb der Minderheit hier nicht gefolgt werden kann.
Zum Antrag der Kommission betreffend die Unterstellung in Absatz 5: Aus formellen Gründen habe ich diesen Antrag bereits in der Kommission bekämpft, weil auch das in die Organisationskompetenz des Bundesrates gehört. Allerdings sei auch hier zugestanden, dass ich diesen Dienst bereits seit meinem Amtsantritt als faktisch mir direkt unterstellt führe, dass er administrativ im Generalsekretariat untergebracht ist, dass aber der Chef des strategischen Nachrichtendienstes regelmässig rapportiert - zum einen intern auf den zuständigen Bundesebenen, zum anderen auch dort, wo das zweckmässig und unentbehrlich ist, auf der Ebene des Departementes -, dass wir regelmässig in entsprechendem Kontakt stehen und dass ich in meinem Departement deshalb auch bereits im letzten Herbst eine Stelle reserviert habe, um das Controlling in diesem Dienst zu meinen Gunsten sicherzustellen.
Mit anderen Worten: Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission abzulehnen und den Entscheid - wie es die allgemeine Ordnung vorsieht - in die Kompetenz des Bundesrates zu legen. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, ändert sich faktisch nichts an den heutigen Verhältnissen.