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Thurnherr Walter · 2018-02-27

Thurnherr Walter · Aargau · 2018-02-27

Wortprotokoll

Artikel 141 muss in letzter Zeit für eine Menge herhalten, für Dinge, die man eigentlich bei der Ausarbeitung der Botschaft oder spätestens bei der Prüfung in den Kommissionen dem gesunden Menschenverstand überlassen dürfte oder müsste. Es wurde hier gesagt, dass es nicht um eine Möglichkeit gehe, sondern um eine standardisierte Prüfung. Schauen Sie, was Artikel 141 schon alles an standardisierten Prüfungen verlangt, die notabene auch in der Vernehmlassung nochmals aufkommen könnten. Ich bitte Sie einfach zu bedenken, dass man dann - diese Befürchtung besteht - eine Debatte bei der Frage hat, ob man das Gesetz befristen muss, und dass man dann eine Debatte bei der Frage hat, ob man die Befristung wieder aufheben muss. Ich frage mich, was dann effizienter ist.

Es gab einmal einen Ostschweizer Verwandten von Tacitus, Ständerat Philipp Stähelin, der eine Motion zur Entrümpelung des Bundesrechts (05.3815) eingereicht hat. Ich erinnere mich gut an die Debatte, die wir bei jedem einzelnen Gesetzlein geführt haben, ob man es erhalten oder noch befristen oder abschaffen soll. In der Theorie haben Sie, Herr Ständerat Engler, völlig Recht. Das ist so. In der Praxis verliert man einfach, das ist eine Erfahrung des Bundesrates, sehr viel Zeit für eine Frage, die man ohnehin jederzeit stellen könnte.[GZ]

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.

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