Minder Thomas · Ständerat · 2018-02-27
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-27
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Bezüglich Artikel 81 Absatz 1bis hat die Kommission per Stichentscheid der Präsidentin entschieden, weshalb es einen Antrag einer Kommissionsminderheit gibt. Es geht darum, wann die beiden Räte die Schlussabstimmung abhalten. Die Mehrheit findet, dass das wie heute zwingend am selben Tag sein soll. Die Minderheit ist der Meinung, es genüge, wenn dies in derselben Session stattfindet.
Wir wissen alle, dass wir für diese Schlussabstimmung extra nochmals am Freitagmorgen nach Bern gerufen werden; dies für ein paar wenige Minuten, um zeitgleich mit dem Nationalrat die Schlussabstimmungen durchzuführen. Das ist unverständlich, insbesondere aus finanzieller Sicht. Bekanntlich bekommen wir dafür die volle Tagespauschale, die ganze Essensgutschrift und natürlich die Übernachtungsentschädigung. Insgesamt macht das 735 Franken pro Ständeratsmitglied oder pro Session 34 000 Franken bzw. pro Jahr 137 000 Franken.
Dass die beiden Räte die Schlussabstimmung zwingend am selben Tag abhalten müssen, ist ein alter Zopf, welchen es abzuschneiden gilt. Weder aus finanzieller noch aus gesetzgeberischer Sicht gibt es dafür eine plausible Erklärung. Die Schlussabstimmungstexte, das ist wichtig, liegen uns am Donnerstag vor. In den letzten Sessionen wurden uns die Texte jeweils am späten Nachmittag, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, übermittelt. Das Argument, es könnte an diesem Freitag einmal ein wichtiges Geschäft zu behandeln sein, trifft in der Praxis ebenfalls nicht zu. In den sechs Jahren meiner ständerätlichen Tätigkeit war das nie der Fall. Zudem ist am Freitag der dritten Woche der Bundesrat nie in den Räten, da er dann die eigene Sitzung abhält.
Der Nationalrat möchte an diesem letzten Freitag normale zusätzliche Geschäfte beraten. Er hat entschieden, an diesem Freitag jeweils bis 13.00 Uhr zu tagen, insbesondere um die Entschädigungen zu rechtfertigen. Da wir aber im Ständerat ganz allgemein zu wenig Geschäfte haben, kommt diese Variante für uns nicht infrage. Für unsere individuellen Entscheidungen ist das Abstimmungsresultat aus dem Nationalrat irrelevant. Wir sind alle eigenständig genug, sodass auch ein knappes Resultat im Nationalrat uns nicht beeinflussen wird und uns auch nicht beeinflussen darf.
Wenn Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen, kann unser Rat bzw. unser Büro selbst entscheiden, wann die Schlussabstimmung durchgeführt wird. Sie muss einfach in derselben Session, nicht aber zwingend wie im Nationalrat am letzten Tag stattfinden. Unser Rat hat so die Möglichkeit, sie je nach Verlauf der Geschäfte auf den Donnerstag der letzten Woche vorzuverlegen.
Geradezu paradox erscheint es, zwei Sessionstage - wie in dieser Session - zu streichen, weil nicht genügend Traktanden vorhanden sind, dafür aber den ganzen Rat am Freitag der dritten Woche für ein paar wenige Minuten nochmals antraben zu lassen und ihn dafür komplett zu entschädigen. Das versteht wirklich niemand, zumindest ich nicht; das ist pure Geldverschwendung. Der Aufruf für Sparmassnahmen im Parlament klingt uns noch allen in den Ohren: weniger [PAGE 29] Papier, weniger kopieren, weniger Medienmitteilungen, weniger Kommissionsdebatten protokollieren usw. Am Freitag der dritten Woche Schlussabstimmungen - ja oder nein? Da können wir selber einen grossen Beitrag von über einer halben Million Franken pro Legislatur leisten.[GZ]
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.