Zäch Guido · Nationalrat · 2002-06-11
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Bei der Debatte über das Armeeleitbild wurde von linker Seite betont, man müsse die neuen Bedrohungsszenarien unbedingt berücksichtigen. Nun wehrt sich eine linke Minderheit gegen die aktive Zusammenarbeit verschiedener für die innere Sicherheit zuständiger Dienste. Man befürchtet ein neues Denunziantentum und sieht bereits einen neuen Fichenskandal am Horizont. Die heutige Bedrohungslage macht einen starken Nachrichtendienst aber unabdingbar. Der Nachrichtendienst hat eine bedeutungsvolle Aufgabe, die sauber geregelt werden muss. Die Verantwortlichkeit muss klar festgelegt werden. Die Kommission schlägt deshalb unter Verzicht auf ein Bauernopfer eine direkte Unterstellung des Nachrichtendienstes unter den Chef des VBS vor. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und mit Absatz 2bis die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst und dem Bundesamt für Polizei zu ermöglichen. Es geht nicht um die systematische Erfassung von Daten, sondern lediglich um den Austausch von Informationen, die bei der Arbeit angefallen sind.
Auch in Absatz 3 Buchstabe c geht es um die Zusammenarbeit mit Dienststellen im Inland. Wenn Sie Sicherheit als ganzheitliche Angelegenheit betrachten, müssen Sie auch diesem Absatz zustimmen. Wenn Sie der Meinung sind, dass jede Stelle in den verschiedenen Departementen des Bundes und zusätzlich in allen 26 Kantonen ihre eigene "Sicherheitssuppe" kochen soll, dann könnten Sie die Minderheit Garbani unterstützen. Ich bitte Sie, das nicht zu tun; für [PAGE 851] den Datenschutz und die persönliche Integrität aller Bewohner ist damit nichts gewonnen. Ich empfehle Ihnen auch hier, die Mehrheit zu unterstützen. Die heutige Bedrohungslage macht eine Zusammenarbeit unabdingbar.
In Absatz 4 will die Mehrheit - gemäss Bundesrat - Ausnahmen von der Datenschutzgesetzgebung erlauben. Ich bitte Sie, auch diesen Absatz im Gesetz zu belassen. Im Bereich der Informationen sind es erst die interkantonalen Kontakte, die ein erfolgreiches Arbeiten ermöglichen. Diese Zusammenarbeit ist nur dann möglich, wenn es auch Ausnahmen von der restriktiven Datenschutzgesetzgebung geben kann. Wir sind grundsätzlich für einen strengen Datenschutz; wenn es aber für die Sicherheit nötig ist, muss im Interesse des Gemeinwohls eine Ausnahme möglich sein. Durch die direkte Unterstellung unter den Departementschef ist gewährleistet, dass dieser ständig informiert ist und die Verantwortung zu übernehmen hat.