Lexipedia

Baumann Isidor · Ständerat · 2018-02-27

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-02-27

Wortprotokoll

Am 26. November 2015 wurde von einem von der Grünen Partei der Schweiz getragenen Initiativkomitee die Volksinitiative "für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)" eingereicht. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2015 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 105 540 gültigen Unterschriften zustande gekommen war. [PAGE 36]

Was sind die Argumente des Initiativkomitees? Aus der Sicht der Initianten führt der Freihandel zu Umwelt- und Sozialdumping. Es gelangen somit Lebensmittel aus industrieller Massenproduktion auf den Schweizer Markt, die auf eine Art und Weise hergestellt werden, die in der Schweiz nicht zulässig ist oder zu starken Umweltproblemen führt. Dabei wird vor allem hervorgehoben, dass solche Lebensmittel zulasten der Menschen, der Tiere und der Umwelt gehen. Grossflächige Monokulturen, Massentierhaltungen sowie der Einsatz von chemischen Stoffen nehmen laufend zu. Hingegen nehmen die Fruchtbarkeit der Böden und die Biodiversität weltweit ab. Nicht zuletzt sollen auch die Umweltfolgen von Transport und Lagerung sowie die Verschwendung von Lebensmitteln reduziert werden. Verlierer seien die Bäuerinnen und Bauern und, nicht weniger, auch die Konsumentinnen und Konsumenten, und das nicht nur in der Schweiz.

Darum ist das Ziel der Initianten, dass der globale Handel mit Nahrungsmitteln klare und soziale Leitplanken bekommt. Sie verlangen einen fairen Wettbewerb und eine gerechte Globalisierung, indem gleiche Standards für importierte wie für in der Schweiz hergestellte Lebensmittel gelten sollen.

Der Bundesrat kommt in seiner Beurteilung zum Schluss, die Initiative sei mit internationalen Verpflichtungen unvereinbar. Er sieht auch Schwierigkeiten beim Vollzug, wenn gemäss Initiative überprüft werden muss, ob eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse tatsächlich sämtlichen Anforderungen gemäss der Initiative entsprechen. Es bräuchte neue, aufwendige und kostenintensive Kontrollsysteme. Aus Sicht des Bundesrates führt das zur Verteuerung der importierten landwirtschaftlichen Lebensmittel und Produkte, und das nicht nur für die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch für die importierte Produkte verarbeitenden Betriebe. Im Weiteren sei die Initiative unvereinbar mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber WTO, EU und Staaten, mit denen wir Freihandelsabkommen geschlossen haben.

Obwohl der Bundesrat die Anliegen der Initianten grundsätzlich unterstützt, verweist er darauf, dass analoge Ziele für die Produktion von Lebensmitteln in der Schweiz bereits umgesetzt sind; es brauche deshalb keine zusätzlichen Verfassungsgrundlagen. So empfiehlt der Bundesrat die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Der Nationalrat war Erstrat. Die WAK-NR hat nach Anhörungen über die Initiative, den direkten Gegenentwurf gemäss Antrag Jans und den indirekten Gegenentwurf gemäss Antrag Schelbert beraten. Dabei hat sie den indirekten Gegenentwurf gemäss Antrag Schelbert mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Dieser ging dann nicht in den Nationalrat. Der Gegenentwurf gemäss Antrag Jans wurde mit 17 zu 7 Stimmen ebenfalls abgelehnt, jedoch als Minderheitsantrag dem Nationalrat unterbreitet. Bei der Initiative folgte die WAK-NR dem Bundesrat und beantragte ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen, sie ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Nationalrat hat die Initiative am 26. und 28. September 2017 beraten. Dabei wurden die Initiative sowie der Gegenentwurf der Minderheit Jans sehr breit diskutiert. Es wurden die Notwendigkeit des Verfassungsartikels, die Umsetzbarkeit, die Kontrollierbarkeit, der Protektionismus, aber auch verschiedene für die Initiative positive Erkenntnisse diskutiert. Der Nationalrat hat dann den Gegenentwurf der Minderheit Jans mit 119 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Bei der Initiative ist der Nationalrat seiner Kommission und dem Bundesrat gefolgt. Er empfiehlt mit 125 zu 37 Stimmen bei 23 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen.

Ihre Kommission, die WAK-SR, hat die Initiative an zwei Sitzungen beraten. An der ersten Sitzung, am 17. Oktober 2017, hat sich Ihre Kommission vertieft mit der Initiative befasst. Dabei kam man grundsätzlich zum Schluss, dass die wesentlichsten Anliegen der Initiative im Gegenentwurf zur Ernährungssicherheits-Initiative, der am 24. September 2017 mit 78,7 Prozent der Stimmen vom Schweizervolk angenommen wurde, berücksichtigt sind. Eine weiter gehende Ergänzung der Verfassung gemäss Fair-Food-Initiative erachtet Ihre Kommission als nicht notwendig und auch nicht als umsetzbar.

Um dies aber in Kenntnis aller Meinungen zu beraten, entschied die Kommission, Vertreter des Initiativkomitees, Frau Nationalrätin Maya Graf und Herrn Ständerat Cramer, zu einer Anhörung einzuladen. Ebenfalls wurde ein Auftrag an das Seco erteilt, der Kommission schriftlich aufzuzeigen, ob die Fair-Food-Initiative WTO-rechtlich umgesetzt werden könnte. An der ersten Sitzung lag der Kommission auch ein Antrag Zanetti Roberto auf einen Gegenentwurf vor. Dieser entspricht im Wortlaut dem Gegenentwurf von der Minderheit Jans, der im Nationalrat klar abgelehnt wurde. Auch dazu verlangte die WAK-SR eine schriftliche Beurteilung durch die Verwaltung.

Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, auch die Initianten der Initiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" einzuladen, da verschiedene Fragen beide Initiativen betreffen. Diese Initiative wird am 12. März in unserem Rat behandelt, darum gehe ich nicht weiter auf sie ein.

Am 22. Januar hat sich Ihre Kommission zum zweiten Mal mit der Fair-Food-Initiative befasst. Dabei wurden Ständerat Cramer und Nationalrätin Maya Graf als Vertreter der Initianten der Fair-Food-Initiative angehört. Sie gingen vertieft auf die Ziele der Initiative ein. Dabei erwähnten sie, dass mit der Annahme des Gegenentwurfes zur zurückgezogenen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" am 24. September 2017 im Speziellen in den Buchstaben d und e ein Teil der Fair-Food-Initiative erfolgreich aufgenommen wurde. Das allein reiche aber nicht. Darum brauche es die Fair-Food-Initiative zusätzlich, denn diese betreffe das Lebensmittelangebot und nicht die Landwirtschaft, also die Achtung der Tiere, die Achtung der Produzentinnen und Produzenten und die Achtung von Natur und Umwelt. Hinzu komme, dass mit der Fair-Food-Initiative eine Gesetzgebung verlangt werde, die Deklarationsvorschriften, Förderung der regionalen Landwirtschaft, Zollregulierungen und Zielvereinbarungen verbindlich regeln müsste. Diese Gesetzgebung habe sich aus den Massnahmen in Absatz 4 Buchstaben a bis e der Initiative abzuleiten.

Die Vertreter des Initiativkomitees widersprachen auch der Auffassung, dass die Initiative den internationalen Verpflichtungen zuwiderlaufe, denn die Initiative sehe eine Umsetzung im Rahmen der geltenden Handelsregeln vor. Mit gutem Willen sei mehr machbar, als bisher gesagt oder getan worden sei. Dabei gehe es auch nicht um die Frage von Verpflichtungen bei internationalem Handel, sondern um Bereiche der Nachhaltigkeitsziele, Klimaabkommen und anderes mehr.

In der anschliessenden Fragerunde wurden den Vertretern der Initiative unter anderem folgende Fragen gestellt: Werden Lebensmittel teurer? Braucht es mehr Personal in der Landwirtschaft? Resultieren aus der Initiative höhere Preise oder mehr Subventionen? Diese Fragen wurden mehrheitlich verneint, solche Folgen aber nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Der Konsument sei auch im Wissen um die bessere Deklaration immer frei zu entscheiden, was er kaufen wolle. Auch der Einkaufstourismus sei dadurch nicht betroffen. Was Mehrkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten betrifft, wurde auf die extrem tiefen Lebensmittelkosten pro Haushalt verwiesen: 6,5 Prozent in der Schweiz gegenüber 12 bis 18 Prozent in der EU.

Trotzdem: Ein Teil der Kommissionsmitglieder wurde den Eindruck nicht los, dass den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit genommen wird und dass die Initiative protektionistisch sei. Protektionismus wurde aber von den Initianten mit dem Hinweis auf Artikel 104a Absatz 1 des Initiativtextes klar verneint, da die dort aufgeführten Bedingungen für Produkte aus dem Inland wie für Importe gleichwertig gelten. Mit der Initiative möchte man auch erwirken, dass mit vorhandenem Produktionsnachweis künftig mit bevorzugten Zollkontingenten in die Schweiz importiert werden könnte. Dazu merkten die Initianten an, die WTO müsse sich bewegen. Das sieht die Kommission als frommen Wunsch und aus verschiedenen Gründen als nicht umsetzbar an.

In der anschliessenden Beratung, den schriftlichen Stellungnahmen des Seco, des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und des Bundesamtes für Landwirtschaft wurde einmal mehr detailliert aufgezeigt, welche Forderungen der Initiative bereits heute in der Verfassung [PAGE 37] stehen, dass eine WTO-konforme Umsetzung auch nach vertiefter Prüfung nicht möglich ist und dass ein Nutzen für Entwicklungsländer kaum gegeben ist, weil sich kleine Produzenten eine Zertifizierung kaum leisten können. Auch würden unterschiedliche Standards in Europa, in Japan sowie in den USA bürokratische Hürden bilden, dies nicht zuletzt auch darum, weil kein anderes Land ähnliche Regeln kennt.

Aus Sicht der Kommission löst auch der von Kollege Zanetti eingereichte Gegenentwurf diese Probleme nicht, obwohl der Gegenentwurf in der Umsetzung ein wenig einfacher wäre. Dieser Gegenentwurf wurde wie bereits gesagt im Nationalrat abgelehnt.

Ihre Kommission kann sich mit den gleichen Begründungen dem Nationalrat anschliessen und beantragt ebenfalls, den Gegenentwurf abzulehnen. Kollege Zanetti wird sicher aus seiner Sicht noch einbringen, warum man ihn annehmen soll. Ich behalte mir vor, mich anschliessend nochmals zu melden.

Abschliessend kam Ihre Kommission nach Anhörungen, Beurteilung der Stellungnahmen und einer breiten Diskussion zum Schluss: Die Initiative geht zu weit, sie ist nicht umsetzbar, enthält protektionistische Tendenzen, führt zu Mehrkosten, kann die Konsumentinnen und Konsumenten bevormunden, belastet die Verarbeitungsindustrie und ist aufgrund der Annahme des Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" auch nicht mehr notwendig. Punkte, die in der Fair-Food-Initiative positiv zu würdigen sind, müssen nicht über einen neuen Verfassungsartikel, sondern können über Beratungen zur Agrarpolitik, über Freihandelsverträge und über laufende Gesetzgebungen aufgenommen werden.

So lehnt Ihre Kommission den Gegenentwurf der Minderheit Zanetti Roberto - Sie finden ihn auf der Fahne, es ist die Vorlage 3 - mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Beim Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)" ist Ihre Kommission dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt und empfiehlt die Initiative mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.

Die Kommissionsmehrheit beantragt also dem Rat, auf den Gegenentwurf nicht einzutreten, und die Kommission beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der uns vorliegende Einzelantrag Cramer, die Initiative sei zur Annahme zu empfehlen, ist damit ebenfalls abzulehnen.