Germann Hannes · Ständerat · 2018-02-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-27
Wortprotokoll
Eigentlich bin ich erstaunt, dass wir heute überhaupt über diese Initiative befinden müssen. Denn an sich haben wir ja dieselbe oder eine ähnliche Thematik bereits in diesem Rat behandelt, und es ist ein entsprechender Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Bauernverbands dann auch deutlich angenommen worden. Von dieser Ausgangslage her müsste man eigentlich meinen, wir hätten jetzt inzwischen genug Verfassungsbestimmungen. Das gilt dann auch Richtung Kollege Zanetti. Dieser direkte Gegenvorschlag ist zwar gut gemeint, er wäre eine Möglichkeit, aus der man das Beste machen könnte. Aber im Grunde genommen haben wir wirklich genug Verfassungsbestimmungen. Diese müssen wir ja dann auch wieder umsetzen, das wird so oder so geschehen, und dort können alle ihre Ideen einfliessen lassen. Von daher hätte man erwarten können, dass die Volksinitiative zurückgezogen würde. Nun ja, wenn man so lange Unterschriften gesammelt hat, ist das natürlich schwierig, und ohne Rückzug hat man auch noch einmal die mediale Präsenz. Das ist auch nicht strafbar, das gehört zu unserer Demokratie.
Nun komme ich zum Materiellen der Initiative. Explizit wird darin der Ressourcenschutz erwähnt. Ein wichtiges Anliegen der grünen Initianten ist also bereits erfüllt. Wenn Sie so wollen, war der Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit ein Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative, sozusagen ein vorauseilender. Man kann es auch so anschauen, da tatsächlich viele Elemente übereinstimmen. Die Initianten rennen somit offene Türen ein, vor allem was die Qualität von inländischen Lebensmitteln betrifft, die umweltschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden sollen - und es auch werden. Alle Forderungen, die sie an die einheimische Lebensmittelproduktion stellen, hat der Gesetzgeber bereits erfüllt. Die hehren Ziele, die neu sind, können hingegen schlicht nicht vernünftig umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Ausland sollen die Schweizer Standards erfüllen. Bei stärker verarbeiteten Produkten und Futtermitteln wird dieses Ziel dann wenigstens "angestrebt".
Der Schweizer Detailhandel bemüht sich ebenfalls darum, dass die Importe, etwa beim Fleisch, den Schweizer Standards entsprechen. Aber da müssen wir auch die Initianten konkret fragen: In welchen Schweizer Läden kann zum Beispiel Fleisch aus Massentierhaltung gekauft werden? Ich weiss es nicht, ich kenne keine. Wahrscheinlich wäre die Ware nicht verkäuflich. Die Initiative zielt also auf schwarze Schafe, auf dubiose Fleischimporteure zum Beispiel. Wegen dieser schwarzen Schafe sollen wir eine neue Importkontrollbürokratie an der Grenze aufziehen, wo doch der Zoll bei der Abfertigung heute schon voll gefordert ist - nennen wir es einmal so -, wenn nicht teilweise überfordert.
Ich weiss, die Initianten haben gerade während der Nationalratsdebatte Wasser in den Wein gegeben; Nationalrat Schelbert hat erklärt: "Die Initianten gehen davon aus, dass an der Grenze Massnahmen getroffen werden, mit denen Qualität begünstigt wird. Es geht nicht um den Ausschluss von Produkten, sondern es geht darum, dass Produkte, die von guter Qualität sind, an der Grenze bevorteilt werden können" (AB 2017 N 1564). Nur, vor Tische, also im Initiativtext, liest es sich anders. Will man die Qualität von Importprodukten fördern, oder will man, wie es der Initiativtext verlangt, bei Produkten, die unseren Standards nicht entsprechen, die Einfuhr unterbinden? Die Initianten sind also widersprüchlich.
Mir fehlt auch ein konkreter, praktikabler Hinweis darauf, wie sicherzustellen ist, dass die Importe den Anforderungen der Initiative tatsächlich entsprechen. Laut den Initianten kann der Bund an der Grenze mit Kontingenten und Zöllen fair hergestellte Produkte bevorzugen. Wer aber liefert dem Bund die Informationen, ob ein Produkt entsprechend den Anforderungen gemäss Schweizer Standards hergestellt wurde? Bei den verarbeiteten Produkten wird das Ganze dann noch einmal komplizierter. Da müssten wir also eine wirkliche Vollzugsbürokratie quasi weltweit exportieren, um das alles sicherzustellen. Das wäre, glaube ich, einfach nicht möglich und nicht zielführend. Die Leute sind viel besser beraten, wenn sie einheimische Produkte kaufen. Dann weiss man, woran man ist.
Schliesslich wird von den Initianten nämlich der Einkaufstourismus nicht erfasst. Wer zum Beispiel Fleisch aus Massentierhaltung privat importiert, kann nicht belangt werden. Er kann es sogar noch zollfrei einführen und wird noch von der Mehrwertsteuer befreit; das will unsere tolle Gesetzgebung. Ich setze auch hier ein Fragezeichen, dieses Problem wird nicht gelöst. Es werden immerhin Lebensmittel für 2,5 Milliarden Franken pro Jahr auf diese Weise eingeführt, und dort werden keinerlei Standards gesetzt. Das passiert einfach, weil man den Grenzverkehr nicht behindern will. Das ist okay so, das hat eine gewisse Tradition, aber man darf sich hier einfach nichts vormachen. Wenn wir verteuernde Massnahmen für die einheimische Produktion treffen, dann wird das diesen grauen Import - so sage ich jetzt mal - nur noch weiter befeuern, und das möchte ich nicht.
Darum bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich tue das aber vor allem auch aus formellen Gründen, weil das Thema jetzt gegessen ist, weil wir genügend Bestimmungen in der Verfassung haben. Wenn sie angenommen würde, hätten wir dann komplette Widersprüche. Deshalb muss die Initiative abgelehnt werden. Ich verspreche mir aber auch vom direkten Gegenvorschlag nicht viel und bitte Sie, auch diesen abzulehnen.