Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-02-27
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-02-27
Wortprotokoll
Meine Minderheit möchte Ziffer 3 dieser Motion streichen. Via sicura wurde einerseits lanciert, weil im Strassenverkehr zu viele Menschen sterben oder verletzt werden. Andererseits wurde Via sicura aufgrund der Raser-Initiative lanciert, welche ebenfalls das Ziel hatte, die Anzahl der Verkehrsopfer zu reduzieren. Diese Initiative wurde nach dem Beschluss zu Via sicura zurückgezogen. Dass nun das Parlament diese Vorlage nur wenige Jahre später wieder aufweichen möchte, ist nicht nur ein Unding, sondern auch ein gewichtiger Grund, weshalb Sie meiner Minderheit zustimmen sollten.
Ziffer 3 der Motion der KVF-SR, die diese Minderheit streichen möchte, wurde quasi in diese Motion hineingeschmuggelt. Warum ist das so? Basis für diese Motion war das Postulat der KVF-SR 16.3267 vom April 2016 mit dem Titel "Evaluation von Via sicura". Der Bundesrat wurde aufgefordert, die Wirksamkeit der in Kraft gesetzten Massnahmen von Via sicura zu überprüfen. Die zwei Aspekte Alkoholwegfahrsperre und Datenaufzeichnungsgeräte waren jedoch noch gar nicht in Kraft gesetzt. Wie das Astra die Wirksamkeit dieser Massnahmen hier in der Schweiz hat evaluieren können, ist mir schleierhaft, wo doch diese Massnahmen noch nicht einmal in Kraft waren.
Schon aus Prinzip muss daher diese dritte Ziffer abgelehnt werden. Es kann nicht angehen, dass man Massnahmen, die noch nicht in Kraft waren, die - wie das auch Herr Hadorn in seiner Frage angedeutet hat - das Parlament beschlossen hat und bei denen man nicht sehen konnte, wie sie tatsächlich wirken, bereits wieder aus dem Gesetz streichen möchte.
Was auch für die Streichung dieser Ziffer spricht: Im Ständerat wurde der Aspekt der Datenaufzeichnungsgeräte und Alkoholwegfahrsperren überhaupt nicht diskutiert. Der Ständerat sprach ausschliesslich über die Mindeststrafen gemäss der ersten Ziffer.
Nach den formalen Gründen komme ich noch zu den inhaltlichen Gründen, weshalb Sie dieser Minderheit zustimmen sollten.
Zu den Datenaufzeichnungsgeräten: Diese Massnahme wird Personen auferlegt, welchen der Führerausweis wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit für mindestens 12 Monate oder auf unbestimmte Zeit entzogen wurde. Das sind keine Lämmchen: Das sind Autofahrer, die ausserorts mit 140 oder innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde gebrettert sind, die wiederholt mit massiv übersetzter Geschwindigkeit gefahren sind und schwerste Unfälle in Kauf genommen haben. Diese Raser dürfen nach dem Billettentzug während fünf Jahren nur Fahrzeuge lenken, die ein behördlich anerkanntes Datenaufzeichnungsgerät eingebaut haben. Meines Erachtens sollten diese Personen froh sein, dass sie überhaupt wieder Auto fahren dürfen.
Es wurde erwähnt, dass der Aufwand für den Einbau dieser Datenaufzeichnungsgeräte zu gross sei. Ist das so? Polizeiautos, Feuerwehrautos, Sanitätsfahrzeuge, öffentliche Busse - all diese Fahrzeuge haben solche Geräte eingebaut, einfach mit einem Restwegaufzeichner, der im Falle eines Unfalls dann ausgewertet wird. Die Geräte, von welchen wir hier sprechen, haben einfach ein bisschen mehr Speicherkapazität und zeichnen alles auf, um es eben auch im Falle eines Unfalls dann auswerten zu können. Wer ein solches Gerät im Auto hat, wird aber - das ist der wesentliche Punkt - garantiert nicht mehr so rasen, wie er zuvor gerast ist, weil er weiss, dass in seinem Auto ein solches Gerät eingebaut ist. Das ist eine Präventivmassnahme par excellence!
Herr Bühler erwähnte, dass die Versicherungen wieder von diesen Geräten abgekommen seien. Warum sind die Versicherungen von diesen Geräten abgekommen? Weil sie gesehen haben, dass es genau diejenigen jungen Autolenker sind, die sowieso korrekt fahren, die dieses Gerät haben einbauen lassen und dann von Rabatten profitiert haben. Die Versicherungen haben aus rein kommerziellen Gründen auf diese Geräte verzichtet, nicht weil sie keine Wirkung hätten.
Zu den Alkoholwegfahrsperren: Wer ist von diesen Massnahmen betroffen? Das sind Autofahrer, welche wegen wiederholten Fahrens in angetrunkenem Zustand erwischt worden sind. Die sind mehrmals erwischt worden, sind also schon das erste Mal alkoholisiert herumgefahren, erwischt worden, Ausweis zwischenzeitlich weg; später sind sie nochmals erwischt worden, Ausweis wieder weg. Es sind einfach keine Lämmchen, von welchen wir bei dieser Ziffer 3 sprechen! Diese Lenker sollen nach dem Alkoholentzug während fünf Jahren mit der Alkoholwegfahrsperre wieder fahren dürfen. Sie dürfen ja dann wieder fahren, einfach mit dieser Wegfahrsperre - es ist ein Vorteil, den diese Leute haben. Aus meiner Sicht sollte man solche Wiederholungstäter aufgrund der Verkehrssicherheit schon gar nicht mehr auf die Strasse lassen.
Die Kommissionssprecher haben noch die Kosten der gemäss Ziffer 3 zu streichenden Massnahmen erwähnt. Ich gehe davon aus, dass die Kosten dieser Geräte von denjenigen Autolenkern, welche die Massnahmen verursacht haben, bezahlt werden müssen. Dieses Argument lasse ich nicht gelten, schon gar nicht, wenn es um Verkehrsopfer geht.
Zusammenfassend: Alle unbescholtenen Autolenker - zum Beispiel Herr Giezendanner, der vermutlich sehr unbescholten herumfährt - müssen vor diesen zwei Massnahmen in Ziffer 3 keine Angst haben, weil diese Massnahmen wirklich nur für die Leute sind, die die Verkehrsregeln wiederholt massiv verletzt haben. Wer eine dieser Massnahmen auferlegt erhalten hat, soll froh sein, dass er überhaupt wieder Auto fahren darf. Die Massnahmen, von denen wir hier sprechen, zeigen wirklich präventive Wirkung. Sie werden Unfälle verhindern und Opfer vermeiden.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.