Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-02-27
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-27
Wortprotokoll
Mit meiner Motion beantrage ich, dass Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung so anzupassen sei, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen ist. Rechtsvorbeifahren ist aber nicht mit dem Rechtsüberholen zu verwechseln. Das Verbot des Rechtsüberholens soll beibehalten werden. Ich beantrage das Zulassen des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen aus zwei Gründen:
1. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Rechtsüberholen ist verboten und wird mit einer strengen Strafe und mit Führerausweisentzug verfolgt. Eine Ausnahme davon war gemäss Bundesgericht das Rechtsvorbeifahren beim Fahren in parallelen Kolonnen. Das Bundesgericht versucht mit einem Urteil aus dem Jahr 2016, den tatsächlichen Gegebenheiten vermehrt Rechnung zu tragen. So verstösst der Automobilist, der mit konstanter Geschwindigkeit rechts an der linken Kolonne vorbeifährt, wo der Verkehr dichter und langsamer ist, nicht gegen das Gesetz. Das ist sogenanntes passives Vorbeifahren.
In diesem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid wird denn auch festgehalten, dass bereits von parallelen Kolonnen gesprochen werden muss, wenn die Fahrzeuge auf der Überholspur wegen Verkehrsüberlastung nicht mehr gleich schnell fahren können wie die auf der rechten Spur. Eine solche Situation, so heisst es, sei nicht mehr aussergewöhnlich und niemand werde überrascht, wenn auf der Autobahn rechts an ihm vorbeigefahren werde. Die theoretische Gefährdung wird damit relativiert und die Verkehrssicherheit unter Wahrung des Rechtsüberholverbots nicht beeinträchtigt.
Die jetzige Rechtslage ist kompliziert. Man muss quasi den Bundesgerichtsentscheid in der Hand halten, damit man weiss, ob man auf der Autobahn rechts vorbeifahren darf oder nicht. Und er ist in diesem Detaillierungsgrad den Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. Zudem werden ausgesprochene Strafen angesichts der komplizierten Regelung oft auch als willkürlich empfunden. Rechtsunsicherheiten im Strassenverkehr sind aber der Verkehrssicherheit abträglich. Eine einfache Regelung, mit der das Rechtsvorbeifahren generell zugelassen werden soll, schafft Klarheit und damit Rechts- und Verkehrssicherheit.
Die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen kann dahingehend geregelt werden, dass ein Spurwechsel in einem Zug als Überholen gilt. Gemäss Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien wäre das kontrollierbar. Bereits eine Beweislastumkehr könnte die Situation deutlich verbessern. Selbstverständlich bedarf es vor der Umsetzung einer neuen Regel einer Informationskampagne und einer Schulung der Neulenker.
2. Damit wird Kapazität geschaffen. Die derzeitige Unsicherheit, wann es sich um zulässiges Rechtsvorbeifahren und wann um unzulässiges Rechtsüberholen handelt, führt dazu, dass viele Automobilisten selbst bei sehr hohem Verkehrsaufkommen nicht rechts vorbeifahren. Als Folge werden wertvolle Kapazitäten auf unseren Nationalstrassen vergeben. Immerhin schätzt das Laboratoire des voies de circulation der EPFL, dass mit Rechtsvorbeifahren die Strassenkapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden könnte. Das ist angesichts dessen, dass die Nationalstrassen über 43 Prozent des gesamten Individualverkehrs auf lediglich 2,5 Prozent der Verkehrsfläche absorbieren, eine erhebliche Kapazitätssteigerung. Das generelle Erlauben des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen würde also zu einer signifikanten Kapazitätssteigerung führen.
Damit kann die bestehende Infrastruktur - daran sollten eigentlich auch die Linken und Grünen Freude haben! - besser ausgenutzt werden. Dem Vernehmen nach unterstützen die Chefs der Verkehrspolizeien den Vorstoss, die Beratungsstelle für Unfallverhütung bekämpft ihn nicht, und selbst die VCS-Präsidentin hat sich in den Medien positiv dazu geäussert.
Der Bundesrat lehnte bisher die Vorstösse zum Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen ab - ich verweise hier auf die Motion Hurter Thomas 13.3053 vom 7. März 2013 -, hat sich aber bei der Interpellation Walti 16.3524 aus dem Jahr 2016 für eine Überprüfung offen gezeigt. Mit der Unterstützung meiner Motion teilt der Bundesrat nun offenbar meine vorhin [PAGE 60] gemachte Beurteilung und unterstützt das generelle Zulassen des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen.
Ich bitte Sie also im Sinne des Bundesrates um Annahme meiner Motion.