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Jans Beat · Nationalrat · 2018-02-28

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

"An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeissen!" Das sagte der damalige Bundesrat Merz vor zehn Jahren. Heute wissen wir definitiv, dass das nicht stimmt. Es sind nicht die, die das Bankgeheimnis abschaffen wollen, sondern es sind die, die es bewahren wollen, die sich die Zähne ausbeissen. Das zeigt der heutige Tag in aller Klarheit, denn heute wird der Versuch beerdigt, das Bankgeheimnis in die schweizerische Verfassung zu schreiben. Und das ist gut so. Denn das sogenannte Bankgeheimnis ist in der Tat ein Steuerhinterziehungsgeheimnis. Es schützt die Steuerhinterzieher, und bezahlen müssen dafür die ehrlichen Kunden. Es ging nie um den Schutz der Privatsphäre. Denn die Steuerbehörden wissen, wie viel Geld wir auf dem Konto haben, und sie wissen, wie hohe Erträge wir aus diesen Konten haben. Denn sie bekommen diese Informationen von uns, von allen ehrlichen Steuerzahlenden. Von den unehrlichen bekommen sie diese Informationen nicht, und diese Steuerzahlenden sind nicht zu schützen.

Heute beerdigen wir eine Totgeburt, so weit, so ernüchternd. Der Gegenvorschlag zur Matter-Initiative war nie überlebensfähig. Er war von Anfang an ein Murks und wäre spätestens an der Urne gescheitert. Es war der Versuch, die Verfassung an Gesetze anzupassen, die sich laufend und rasch ändern. Herr Lüscher hat das ein Abenteuer genannt. Dass das scheitern musste, war von Anfang an klar. Es war ein sinnloses Unterfangen. Trotzdem haben die WAK und die beiden Räte schätzungsweise zwanzig Stunden mit dem Versuch verbracht, dieses Wunder zu vollbringen. Heute ist es jetzt gestorben.

Die SP hat wie gesagt immer deutlich darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen falsch sei. Die Matter-Initiative war das wohl letzte Zucken der Bankgeheimnis-Lobby. Diese Initiative wurde begründet mit einer Mischung aus Geschichtsklitterung, aus Schwarzgeldromantik und Panikmache. Sie wollte einen überholten Mythos in die Verfassung schreiben, und das, obwohl die Banken längst mit einer Weissgeldstrategie angefangen haben, obwohl die Banken längst wollen, dass [PAGE 66] sie diese Informationen teilweise direkt an die Steuerbehörden übermitteln können. Denn für sie ist es einfach einfacher als der ganze Kontrollaufwand, den sie zu leisten haben, wenn das nicht geschieht.

Die Tatsache, dass diese Initiative nun zurückgezogen wird, obwohl kein Gegenvorschlag vorliegt, zeigt, dass die Initianten Angst hatten vor der Volksabstimmung. Sie wollten nicht, dass die Bevölkerung diese Entscheidung trifft, ansonsten hätten sie die Initiative oder zumindest diesen Gegenvorschlag bis zur Volksabstimmung gebracht. Dass sie das nicht getan haben, zeigt, dass den Bankgeheimnisrettern nicht mehr viele Zähne bleiben.

Die Geschichte hat aus unserer Sicht auch einen Wermutstropfen: Wir bedauern, dass die vom Bundesrat angestossene Reform der Verrechnungssteuer und die Revision des Steuerstrafrechts nun auf Eis gelegt sind. Das wird nicht ewig so sein, davon sind wir überzeugt. Die Bewegung geht nämlich in eine andere Richtung.

Wir würden es begrüssen, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern zumindest die Wahlfreiheit gäbe und sie veranlassen könnte, dass die Banken die Informationen direkt an die schweizerischen Steuerverwaltungen geben. Das wäre eine zusätzliche Wahlfreiheit. Das wäre auch einfacher für die Leute. Und es würde nicht passieren, dass sie vielleicht einmal ein Konto vergessen. Diese Wahlfreiheit wird nun aber nicht gewährt. Der Bundesrat hätte sie gewollt, er hätte sie anstossen wollen, auch die grossen Banken, doch das wird jetzt bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Wir von der SP-Fraktion sind jedoch überzeugt, dass das kommen wird. Dann wird die Steuergerechtigkeit irgendwann für alle gelten.

In diesem Sinne: Auch wir sind sehr damit einverstanden, dass dieser Gegenvorschlag heute beerdigt wird.