Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Der Ständerat hat beschlossen, Artikel 187 anzupassen. Ziffer 3 soll ergänzt und eine neue Ziffer 3bis soll eingeführt werden. Beide Änderungen bezwecken das Gleiche, nämlich dass das Gericht in Fällen von sogenannter Jugendliebe explizit auf die Anordnung eines zwingenden lebenslänglichen Tätigkeitsverbots verzichten kann.

Jetzt ist es einfach so, dass Ihr Beschluss zu Unstimmigkeiten in Artikel 187 geführt hat, denn es wäre nur entweder die Änderung von Ziffer 3 oder die neue Ziffer 3bis nötig gewesen. Deshalb bin ich der gleichen Meinung wie die Kommissionsmehrheit, nämlich dass es keine Anpassung von Artikel 187 StGB braucht. Ich habe auf diesen Punkt schon wiederholt hingewiesen; Herr Ständerat Caroni hat es auch nochmals gesagt: Sie haben diese allgemeine Härtefallklausel beschlossen und brauchen jetzt diese gesonderte Klausel für die Jugendliebe eben nicht mehr. Im Gegenteil, das kann dann auch zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen! Der Nationalrat hat ja wie bereits der Ständerat beschlossen, diese allgemeine Ausnahmebestimmung beizubehalten. Gerade Fälle von Jugendliebe sind typische Anwendungsbeispiele für diese Ausnahmebestimmung. Wenn Sie jetzt für Fälle von Jugendliebe auch noch eine explizite Ausnahmebestimmung einführen, dann werden sich für die Gerichte auch schwierige Abgrenzungsfragen stellen.

Im Sinne einer klaren Ausgangslage bitte ich Sie, sich hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.

[VS]