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Gössi Petra · Nationalrat · 2018-02-28

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Nachdem das Initiativkomitee, in welchem ich Mitglied war, die Initiative am 9. Januar 2018 zurückgezogen hat und weil der Gegenentwurf im Ständerat keine Mehrheit findet - er wurde dort mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt -, ist es nun folgerichtig, dass die FDP-Liberale Fraktion nicht auf den Gegenentwurf eintritt, da er ja eine unmittelbare Reaktion auf die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ist. Es braucht keinen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene mehr.

Lassen Sie mich aber noch etwas zur Historie sagen. 2010 hat unser damaliger Ständerat Rolf Schweiger einen Vorstoss (10.3493) eingereicht, mit dem er eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren im Steuerstrafrecht und der Strafsanktionen verlangte. Damalige Forderungen waren: Vereinfachung der komplexen und unübersichtlichen Verfahren, bessere Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nach der Schwere des Steuerdelikts und Erhalt des schweizerischen Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat.

Die Räte haben diesem Anliegen zugestimmt. Der Bundesrat hat dann aber 2013 einen ganz anderen Entwurf vorgelegt, der mit dem ursprünglichen Anliegen nichts mehr zu tun hatte und der vor allem auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts hinauslief. Besonders stossend daran war, dass bereits bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ohne richterlichen Beschluss Zwangs- und Untersuchungsmassnahmen hätten ergriffen werden können, was heisst, dass das zu einem reinen Verwaltungsakt verkommen wäre.

In der Folge ist diese Vorlage bereits in der Vernehmlassung grandios gescheitert. Auch als Reaktion auf diese Vorlage wurde die Initiative lanciert. Sie wurde innert kurzer Zeit mit 120 000 Unterschriften eingereicht. Aufgrund der Einreichung dieser Initiative wurde dann die Vorlage zum Steuerstrafrecht sistiert. Nachdem nun der Bundesrat im Herbst 2017 aufgrund einer Mehrheit in beiden Räten die Vorlage zum Steuerstrafrecht abgeschrieben hatte, gab es für uns auch keinen Grund mehr, an der Initiative festzuhalten. Ein Ziel ist erreicht: Das Bankkundengeheimnis wird im Inland nicht aufgehoben.

Es geht hier auch nicht an, dass wir moralisieren, wie das die Linke tut. Wir kennen in der Schweiz ein bewährtes System, und daran wollen wir festhalten. Mein Vorredner hat gesagt, die Initiative sei gescheitert. Ich bin überzeugt, dass dem nicht so ist, denn grundsätzlich will der Schweizer Bürger meines Erachtens keinen gläsernen Bürger.

In der Konsequenz der Historie ist es für die FDP/die Liberalen deshalb auch folgerichtig, dass wir auf diesen Gegenentwurf nicht eintreten.