preparatory:AB 225803
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-28
Wortprotokoll
Das Thema, das Herr Lombardi und der Ständerat mit dieser Motion ansprechen, ist dem Bundesrat bekannt. Wir haben es auch immer wieder diskutiert.
Ich möchte Sie aus drei wesentlichen Gründen bitten, den Vorstoss nicht anzunehmen:
1. Das ist ein sehr wesentlicher Punkt, es geht um die Wirtschaftsfreiheit: Der Bund hat eigentlich keine Rechtsgrundlage, um hier in die Wirtschaftsfreiheit einzugreifen und Banken zu etwas zu verpflichten. Wenn wir das umkehren, hat kein Schweizer Bürger und keine Schweizer Bürgerin das Anrecht, dass ihm eine dieser systemrelevanten Banken ein Konto eröffnet. Dieses Recht besteht im Inland nicht, und es gibt keinen Grund, hier einzugreifen und es für Auslandschweizer zu schaffen. Das ist einmal eine ganz grundsätzliche Feststellung.
2. Wir haben den Banken in Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage rigorose Auflagen gemacht und sie verpflichtet, ihre Risiken zu vermindern. Wir müssen ihnen auch die Möglichkeit geben, diese Risikobeurteilung vorzunehmen, wenn sie Konten eröffnen. Nun gehe ich, wie Sie, auch davon aus, dass der absolut grösste Teil der Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland überhaupt kein Risiko darstellt, weil sie ehrenwerte Bürgerinnen und Bürger sind und grundsätzlich von den Banken auch als solche anerkannt werden. Wir müssen aber den Banken die Möglichkeit geben, diese Risikobeurteilung vorzunehmen, weil wir sie eben genau dazu verpflichtet haben. Es gibt daher keinen Grund, in diese Freiheit und in diese Risikobeurteilung einzugreifen.
3. Wir sind der Meinung, dass das Problem gelöst werden kann und dass es eigentlich gelöst ist. Zum einen hat der Bund als Eigner der Post in der Strategie bis zum Jahr 2019 der Post das Ziel vorgegeben, dass sie die Möglichkeit schaffen soll, Bankkundenverbindungen mit Auslandschweizern festzulegen. Dem kommt Postfinance auch nach. Wir stellen auch fest, dass nicht nur die systemrelevanten Banken, sondern auch andere Schweizer Banken diese Kontakte pflegen, das entsprechend prüfen und bereit sind, diese Verbindungen sicherzustellen. Damit sind wir hier grundsätzlich auf einem guten Weg. Ob es zu einem Kompromiss kommen wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir stellen einfach fest, dass die Banken absolut die Sensibilität haben, die Bankverbindungen dort herzustellen, wo sie noch nicht bestehen. Wir meinen also, dass das Problem vor einigen Jahren möglicherweise etwas grösser war, dass wir aber nun auf dem Weg zu einer vernünftigen Lösung sind.
Es gibt keinen Grund, hier aus grundsätzlichen Überlegungen in die Wirtschaftsfreiheit der Banken einzugreifen, sie zur Übernahme von Risiken zu zwingen, die sie beurteilen müssen, weil sie der Staat nicht beurteilen kann. Wir sind auf gutem Wege, und es gibt keinen Grund, diese Motion anzunehmen und den Banken diese Verpflichtung aufzuerlegen.