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Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2018-02-28

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Es ist eine interessante Geschichte, die wir heute behandeln, und vielleicht ist sie für den einen oder anderen ein bisschen überraschend. Die Motion Lombardi wurde am 15. Juni 2017 im Ständerat eingereicht. Sie will sicherstellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei einer systemrelevanten Bank ein Konto eröffnen und zu annehmbaren Bedingungen unterhalten können. Es hat bereits verschiedene Vorstösse zur Thematik der Kontoverbindungen für Auslandschweizer gegeben, z. B. das Postulat Graber Konrad 14.3752 und meine Motion aus dem Jahr 2015 (15.4029), welche deckungsgleich mit dieser Motion Lombardi ist, oder eine Motion der APK-NR aus dem Jahr 2017 (17.3626). Es ging und geht dabei einerseits um die Postfinance und andererseits um sämtliche systemrelevanten Banken.

In seiner jeweils ablehnenden Haltung hat der Bundesrat bei diesen Vorstössen immer mehr oder weniger gleich argumentiert. Wie? Es stehe die Einhaltung der Gesetze und Regulierungen im Domizilland des Auslandschweizers im Zentrum. Diese Bestimmungen seien zum Teil sehr ausführlich und komplex und zudem von Land zu Land unterschiedlich. Das ist für die Mehrheit der Kommission durchaus nachvollziehbar. Will die Motion die systemrelevanten Banken nun verpflichten, solche Risiken einzugehen? Würden die Banken neu gezwungen, sich gegebenenfalls in einen Konflikt mit ausländischem Recht zu begeben? Solche und ähnliche Fragen wurden in der Kommission sehr intensiv diskutiert.

Ihre APK hat auch zur Kenntnis genommen, dass diese Motion vom Ständerat mit 23 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen worden ist. Meine deckungsgleiche Motion war ja in unserem Rat schon am 4. Mai 2017 ganz knapp mit 82 zu 79 Stimmen bei 29 Enthaltungen abgelehnt worden.

Nun ist seit diesen beiden Abstimmungen in Nationalrat und Ständerat einiges passiert. Vertreter der betroffenen Banken sind mit Motionär Lombardi und weiteren Leuten zusammengesessen. Es gab drei Treffen. Diese waren von der Auslandschweizer-Organisation (ASO) organisiert worden. Sie wissen es, die Organisation vertritt die rund 780 000 Auslandschweizer. Filippo Lombardi ist deren Vizepräsident, und Remo Gysin, SP Basel - viele kennen ihn als ehemaliges Mitglied dieses Rates noch -, ist Präsident. Die Treffen zwischen der ASO und den Bankenvertretern fanden am 13. November 2017, am 20. November 2017 und am 1. Februar 2018 statt, also vor nicht allzu langer Zeit.

Warum erzähle ich Ihnen diese Details? Sie sind wichtig, um den Beschluss der Kommission vom 13. Februar 2018 zu verstehen. Bei diesen Gesprächen ging es darum, konkrete Lösungen für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Bankenbereich zu erzielen, und zwar für ein Problem, welches seit rund zehn Jahren besteht. Selbst wenn unser Rat die Motion Lombardi annähme, würde die Umsetzung aufgrund von internationalen Rechtsvorschriften und Auflagen sehr schwierig - dessen ist sich die Kommission bewusst.

Jetzt kommen wir aber zu den Good News: Die Vertreter der ASO und der Banken sind zu einer Einigung gekommen. Die Annahme der vorliegenden Motion im Ständerat wie auch die Motion betreffend Postfinance, die Ihre Aussenpolitische Kommission am 3. Juli 2017 eingereicht hat, haben Wirkung gezeigt, und zwar eine gute Wirkung. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass diese Postfinance-Motion im Nationalrat am 11. September 2017 mit 178 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen wurde.

Was hat die ASO mit den Banken ausgehandelt? Den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern werden künftig vor ihrem Wegzug ins Ausland, aber auch nach der Ankunft vor Ort spezifische und präzise Informationen zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden auf den Internetseiten des EDA verfügbar gemacht und sind darüber hinaus bei den konsularischen Vertretungen und selbstverständlich auch auf der Website der ASO erhältlich.

Neben dem politischen hat auch der mediale Druck zu Resultaten geführt. So konnte, neben dem Fortschritt in Sachen Information, zwischen der ASO und einer bedeutenden Westschweizer Bank ein Vertrag abgeschlossen werden. Dieser sichert den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zugangsbedingungen zum Angebot der Bank zu, welche in den Augen der ASO annehmbar sind. Die ASO und der Motionär sind der Meinung, dass der Vertrag mit dieser Bank sowie Abkommen mit anderen Banken für Auslandschweizer eine schnelle, eine pragmatische und eine akzeptable Lösung für das leidige Problem darstellen.

Eine Minderheit sieht das nicht so. Sie anerkennt zwar, dass sich mit den erwähnten Interventionen im Parlament etwas bewegt hat, doch das sei zu wenig. Schliesslich habe Filippo Lombardi seine Motion im Ständerat durchgebracht. Im Nationalrat sei die Motion Büchel Roland nur knapp abgelehnt worden - ich habe das gesagt -, Deshalb sei die Motion in leicht abgeänderter Form als Kommissionsmotion aufrechtzuerhalten, und mit Blick auf das klare Pro des Ständerates gebe es keinen Grund, die Motion jetzt abzulehnen.

Es sei ausserdem erstaunlich, dass der Vorstand der ASO nun dagegen sei. Der Rat, also quasi das Parlament der Organisation, sei ja dafür gewesen - ich bin sicher, Sie werden die Argumente noch ausführlicher hören, wenn die Minderheit spricht. Es sei wichtig, das in diesem Rat öffentlich zu diskutieren. Ja, da bin ich einverstanden, das tun wir ja heute. Damit bin ich sehr wohl, wirklich sehr wohl einverstanden. Wir müssen das tun. Es ist auch richtig und wichtig, dass es geschieht. Herr Sommaruga, glaube ich, wird gleich die Möglichkeit haben, das hier auch zu sagen. [PAGE 68]

Die Optionen der Minderheit ins Auge fassend, stimmte Ihre APK einer neuen Kommissionsmotion - das ist sehr wichtig - mit 15 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Was will diese Motion? Sie beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass alle Auslandschweizerinnen und -schweizer Zugang zu Informationen erhalten, die gezielt an sie gerichtet sind. Das Ziel ist es, dass die im Ausland lebenden Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Bankbeziehungen aufrechterhalten können. Dabei sollen sie vollständig über die Konditionen der systemrelevanten Banken und der wesentlichen Branchenakteure aufgeklärt sein. Alle erforderlichen Informationen müssen auf den Internetseiten der schweizerischen Vertretungen im Ausland und des EDA übersichtlich aufgeführt sein, und zwar sowohl auf der Seite mit den Informationen zur Auswanderungsvorbereitung als auch auf der sogenannten Helpline-Seite.

Es gibt in der Kommission aber auch Mitglieder, denen schon das viel zu weit geht. Niemand könne die Aufrechterhaltung einer Bankbeziehung garantieren. Es genüge zu informieren, und das sei Aufgabe des EDA und nicht Aufgabe der Banken. Andere monierten die damalige Frische der Neuigkeiten. Es habe zu jenem Zeitpunkt keine Möglichkeit gegeben, die Informationen genauer zu prüfen. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben gerade jetzt um 7 Uhr noch eine Sitzung mit den Vertretern der Auslandschweizerinnen und -schweizern aus diesem Rat gehabt, und das wurde so bestätigt, und zwar durch alle Parteien hindurch.

Als prinzipielles Problem wurde in der Kommissionssitzung auch angeführt, dass drei Viertel der Auslandschweizerinnen und -schweizer Doppelbürger seien. Dies führe - und das ist durchaus so - zu Schwierigkeiten für die Banken. Wenn diese Leute nämlich ein Konto hätten, dann würden sie aus Sicht des Wohnortsstaates nicht als Schweizer, sondern als Inländer angesehen und entsprechend behandelt. Unter den neuen internationalen Regulierungen kämen auf die Banken sowieso hohe bürokratische Anforderungen und regulatorische Hürden zu, eventuell verbunden mit hohem Risiko für Bussen. Es sei aber sehr wichtig - und da waren sich alle einig -, dass Auslandschweizer oder Doppelbürger wissen, was in Form von Regulierungen, in Form von Taxen, in Form von Kosten und Gebühren usw. auf sie zukommen soll.

Ich komme zum Schluss. Die Kommission bittet Sie mit 11 zu 9 Stimmen, die Motion abzulehnen, dies - und das ist sehr wichtig - im Einverständnis mit dem Motionär Lombardi und der Auslandschweizer-Organisation. Sie bittet Sie auch, die erwähnte Kommissionsmotion zu gegebener Zeit anzunehmen. Es sind sich alle einig: Wenn die liberale Lösung jetzt nicht funktionieren sollte, so wird der Druck mit der Motion wieder erhöht. Das müssen die Banken wissen. Es geht also nicht etwa darum, miteinander nett sein zu wollen. Wir haben eine Lösung gefunden. Diese muss nun Bestand haben. Ansonsten wird der Druck wieder deutlich erhöht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, so zu stimmen, wie ich es empfohlen habe.