Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-02-28
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich darf Ihnen auch eine positive Meldung machen, aber dies erst am Ende meines Votums. Sie können sich vorstellen, in welche Richtung es geht.
Ich wollte mit meinem Vorstoss, den ich vor über anderthalb Jahren eingereicht habe, erreichen, dass die Ausschreibungen von Bauprojekten dahingehend gestaltet werden, dass in Angebotsbewertungen inskünftig stärker die Qualität bewertet wird als nur ausschliesslich der Preis. Der Bundesrat macht es sich meines Erachtens in seiner Stellungnahme aber dann sehr einfach. Die Praxis ist nämlich bekannt, die Gesetzestexte sind es auch. Die unnützen Belehrungen des Bundesrates wären eigentlich in der Stellungnahme zu meinem Vorstoss überflüssig gewesen.
Tatsache ist nämlich, dass die Tendenz besteht, öffentliche Aufträge an den Anbieter mit dem niedrigsten Preis zu vergeben. Das stellt in der Praxis ein grosses Problem dar. So bekommt nämlich der Bund oft nicht dasjenige Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Es werden diejenigen Anbieter benachteiligt, welche die Rahmenbedingungen am besten kennen und ihre Angebote seriös durchrechnen.
Ich halte an meinem Anliegen vollumfänglich fest. Dieses Anliegen muss auch in die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen einfliessen. Ich bin überzeugt, dass dieses Thema ernsthaft angegangen und diskutiert werden muss. Dass der Bundesrat dazu nicht bereit ist, zeigt eigentlich seine schludrige Stellungnahme. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, dass sich das Parlament mit diesem Thema befasst.
Ich habe den Vorstoss, wie ich ja bereits gesagt habe, vor über anderthalb Jahren eingereicht. Mittlerweile haben die Arbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen begonnen. In diesem Sinne kann mein Anliegen in den parlamentarischen Prozess im Rahmen dieser Revision einfliessen. Es wurde mir von links bis rechts versichert, dass dies auch geschehen solle. Deshalb ist es nicht notwendig, dass ich meinen Vorstoss aufrechterhalte. Das ist jetzt eben die gute Nachricht: Ich ziehe den Vorstoss zurück.