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Grüter Franz · Nationalrat · 2018-02-28

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Das Thema meiner Motion ist die Lohngleichheit im Beschaffungswesen. Es geht um die Software Logib, die Unternehmen, die sich beim Bund um Aufträge bewerben, nutzen müssen, um damit quasi zu beweisen, dass es in ihrem Unternehmen eben keine Lohnungleichheiten gibt. Bei mir häufen sich Reklamationen von Firmen, Verbänden und vor allem KMU, die sich über das willkürliche Vorgehen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und der Beschaffungskonferenz des Bundes bei der Vergabe nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht in Bezug auf den Lohngleichheitsnachweis beklagen.

Meine Motion ist eine Antwort auf diese Kritik - mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag. Wir könnten mit diesem Vorgehen Klarheit schaffen und eine Berücksichtigung unternehmensspezifischer Besonderheiten bei der Beurteilung der Lohngleichheit gewährleisten.

Wie Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, in Ihrer Stellungnahme richtig festgehalten haben, stellt die Verordnung zu unserem Beschaffungsrecht eigentlich schon heute klar, dass die Methodenfreiheit gilt. Das hat auch ein Rechtsgutachten von Staatsrechtsprofessor Andreas Auer vom Januar 2017 nachgewiesen. Er hält darin fest: "Der allein auf einer Verwaltungsverordnung beruhende Anspruch des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung zur ausschliesslichen Durchführung von Lohngleichheitskontrollen mithilfe des Instruments Logib" - also dieser Software - "durch die von ihm anerkannten Experten verletzt die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gewaltenteilung und der Wirtschaftsfreiheit und ist folglich rechtlich unerheblich und kann auch nicht durchgesetzt werden."

Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme zu meiner Motion zwar richtig: "Die Verwendung von Logib ist weder im Bundesbeschaffungsrecht noch im üblicherweise von Bundesbeschaffungsstellen eingesetzten Selbstdeklarationsformular der Beschaffungskonferenz des Bundes vorgegeben. Der Nachweis der Lohngleichheitseinhaltung ist auch mit anderen Instrumenten möglich und zulässig ...". Warum wird dies aber weder vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann noch von der Beschaffungskonferenz des Bundes und den Beschaffungsstellen so umgesetzt? Ein klärender Auftrag des Parlamentes ist offenbar nötig.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann selbst hat in der Publikation "Instrumente zur Analyse von Lohndiskriminierung" zusammen mit dem Schweizerischen Anwaltsverband alternative Systeme empfohlen. In dieser Veröffentlichung werden analytische und statistische Systeme verglichen. Dabei kommen die Herausgeber zum Beispiel für Logib zum Schluss, dass Lohnunterschiede, die nicht mit den objektiven Faktoren zu begründen sind und als auf dem Geschlecht beruhend interpretiert werden, nur einen Hinweis auf eine eventuelle Diskriminierung liefern. Deshalb seien diese rein statistischen Modelle blind für sehr viele kontextbedingte Unterschiede. Dies kann dann zu sehr surrealen Beurteilungen führen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein [PAGE 74] grosser Schweizer IT-Zulieferer wurde vom Bund des Lohndumpings bezichtigt, da er einen ausgebildeten Architekten, der über 50 Jahre alt war, als Fahrer, als Chauffeur, eingesetzt hatte. Da wurde moniert, dass dies ein Lohndumping sei, da er nicht mehr den ursprünglichen Lohn eines Architekten erhalte. Jeder, der Statistik betreibt, weiss, dass der Kontext enorm wichtig ist. Logib funktioniert genau so und ist daher lediglich für eine oberflächliche Überprüfung von Lohnunterschieden geeignet.

Die wackeligen Grundlagen und kontraproduktiven Effekte von Logib habe ich bereits in meiner schriftlichen Begründung in der Motion ausgeführt. Diese werden sogar für das Anliegen der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau negative Folgen haben. Frauen und Teilzeitarbeitende können gerade wegen des fehlerhaften Modells zusätzliche Diskriminierungen erfahren. Die sogenannt analytischen Systeme, zum Beispiel die Methodik der GFO oder Abakaba - das sind alternative Systeme -, können hingegen die Wertigkeit der Arbeit direkt bestimmen. Das heisst, dass die damit berechneten Differenzen eindeutige Diskriminierungen ausweisen. In den Standardanalysemodellen wird eben ein taxifahrender Architekt als Taxifahrer eingestuft, die Fachkarrieren werden genauer abgebildet, und Boni wie Prämien werden berücksichtigt.

Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen, damit wir endlich etwas in der Hand haben, das es erlaubt, rationeller und einfacher einen seriösen Lohngleichheitsnachweis zu erbringen. Ich bitte Sie entsprechend, die Motion zu unterstützen, auch im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.