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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Der Motionär verlangt eine Präzisierung und eine Ausweitung der geltenden Bestimmungen gegen fremden Militärdienst; das betrifft Artikel 94 des Militärstrafgesetzes.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es diese Ausweitung in dieser Form nicht braucht, so wie auch Ihre Kommission Ihnen das jetzt durch ihren Sprecher bereits darlegen liess. Es ist nämlich nicht so - das war vielleicht ein Missverständnis, ich weiss es nicht -, dass diese Bestimmung, Artikel 94 des Militärstrafgesetzes, nur bei Dienstleistung in fremden staatlichen Armeen anwendbar ist; dem ist eben nicht so. Der Dienst in freiwilligen Militärverbänden, in einer Untergrundarmee oder in den Truppen einer religiösen Organisation ist genau gleich strafbar. Ich sage es mal ganz konkret: Auch ein Schweizer, der in den Dienst einer terroristischen Organisation wie Al Kaida oder IS tritt, macht sich gemäss Artikel 94 des Militärstrafgesetzes schuldig. Ebenso bestraft wird der Schweizer oder auch der Ausländer, der eine Anwerbung unterstützt.

Ich denke, dem Motionär geht es schliesslich vor allem darum, dass sich die Schweiz wirksam gegen Terroranschläge und Aktivitäten von Dschihadisten schützen kann. Das ist natürlich richtig, und das ist auch ein Anliegen des Bundesrates. Ich denke, gerade wenn Sie aktuelle Fälle studieren, sehen Sie, dass die Bundesanwaltschaft eben konsequent alle Personen verfolgt, die sich zum Beispiel auf den Weg machen wollen, um den IS zu unterstützen. Dann sehen Sie, dass hier eben genau diese Möglichkeiten bereits heute auf der Basis des geltenden Militärstrafgesetzes ausgeschöpft werden. Beispielhaft ist der Fall des jungen Mannes, der in Zürich-Kloten vor seinem Flug nach Istanbul festgenommen und schliesslich wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation schuldig gesprochen worden ist. Oder es gibt auch den Fall der Mutter eines Kleinkindes, die in Griechenland auf ihrem Weg in den Nahen Osten gestoppt werden konnte und im vergangenen Dezember in der Schweiz verurteilt wurde.

Hinweise, wonach das geltende Recht lückenhaft oder im Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen ungenügend wäre, liegen uns nicht vor. Der Bundesrat wird dem Parlament aber in diesem Jahr noch zusätzlich eine Botschaft samt Gesetzentwurf unterbreiten, um den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität noch wirkungsvoller führen zu können. Vergessen Sie nicht, dass die Prävention in diesem Bereich wahrscheinlich das Allerwichtigste ist: frühzeitig eingreifen, frühzeitig erkennen. Dazu haben wir ja zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden zur Prävention bereits im letzten Jahr einen nationalen Aktionsplan verabschiedet und haben damit begonnen, diesen Präventionsplan auch umzusetzen. Ausserdem ist eine weitere Vorlage in der Vernehmlassung, die der Polizei zusätzliche präventive Mittel in die Hand geben soll. Ich denke also, wir sind in der ganzen Breite daran, dort, wo wir Lücken festgestellt haben, diese zu schliessen. Aber hier besteht aus unserer Sicht - und das ist auch die Sicht der Kommission - die Lücke, die erwähnt worden ist, gar nicht.

Deshalb bitten wir Sie, diese Motion abzulehnen.