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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-02-28

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Ich versuche, eine Faktenanalyse zu machen und zu zeigen, wo wir stehen. Ich tue das als Rechtsanwalt - als Rechtsanwalt, der in mehreren Hundert Fällen Frauen bei diskriminierender Besoldung vor Gericht vertreten hat. Die meisten Prozesse habe ich gewonnen. Die Diskriminierung besteht zwischen den Geschlechtern in diesem Land. Jetzt stellt sich die Frage: Welche rechtlichen Grundlagen haben wir heute, und wie hilft und wie schadet die Gesetzesvorlage?

Die rechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar: Wir haben seit 1981 einen Verfassungsartikel, der jedem Menschen in diesem Land gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit garantiert - ich wiederhole: der gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit garantiert. Das gilt seit 1981, und das ist kein toter Verfassungsartikel. 1996 ist dieser Verfassungsartikel, Kollege Germann, in einer Gesetzgebung umgesetzt worden. Im Gleichstellungsgesetz, das wir uns heute zu revidieren anschicken, sind echt schnittige Massnahmen eingeführt worden. Ich bin mir nicht sicher, ob sie im Parlament heute noch durchkämen.

Im Gleichstellungsgesetz wurde die Möglichkeit einer individuellen Lohndiskriminierungsklage eingeführt. Jede und jeder Angestellte kann vor Gericht klagen und geltend machen, dass sie oder er in ihrer oder seiner Besoldung diskriminiert wird. Er oder sie bekommt dabei sogar eine erhebliche Beweislasterleichterung. Eine Diskriminierung wird vermutet, wenn ein Lohnunterschied besteht. Das ist immerhin ganz erheblich. Es gibt ja auch Gründe für unterschiedliche Besoldungen - es ist gesagt worden -: schlechtere Sprachkenntnisse, schlechtere Ausbildung. Das hat nichts mit Frau und Mann zu tun, das sind Fälle, in denen zu Recht und aus faktischen Gründen eine schlechtere Besoldung erfolgt. Aber für die anderen Gründe gibt es eine Klagemöglichkeit - seit 1996. Wer sie gut begründet, gewinnt solche Klagen auch, sei es ein Mann oder, wie meistens eben, eine Frau.

1996 bis 2018: 22 Jahre Lohnklage - und wo stehen wir heute? Ich muss Ihnen sagen, als ich die Botschaft des Bundesrates gelesen habe, war ich selbst als Lohnkläger und Lohnanwalt erschüttert; ich war echt erschüttert, ich hätte das nicht gedacht. Wir haben heute, wenn ich es richtig verstehe, im privaten und im öffentlichen Sektor eine Lohndifferenz von 15 bis 20 Prozent zwischen Mann und Frau. Ein Teil ist erklärbar, ein Teil ist berechtigt, wie ich es vorhin gesagt habe. Aber ein Teil ist nicht erklärbar und ist diskriminierend. Der Teil des Lohnunterschieds, der laut diesen Studien diskriminierend ist, liegt irgendwo bei 40 Prozent. Das ist schon viel, oder nicht? Das ist schon viel!

Was für mich das Erschütterndste ist: Wissen Sie, wo diese Differenz am grössten ist? Nach den zum Teil doch recht wirtschaftsfeindlichen Äusserungen, die wir hier gehört haben, muss ich diese Frage stellen: Wissen Sie, wo die Differenz laut diesen Studien am grössten ist? In Betrieben der öffentlichen Hand, bei Bund, Bundesbetrieben, Kantonen und Gemeinden! Dort macht der unerklärbare Teil über 41 Prozent der Lohnunterschiede aus: pro Frau und Monat 600 Franken unerklärbare Lohndifferenz. Das ist schon erstaunlich, und es ist erschütternd.

Jetzt kommt der Bundesrat mit der Gesetzgebung, die wir heute vor uns haben. Die Kommission hat sie meines Erachtens wesentlich verbessert. Der Bundesrat kommt mit folgendem Vorschlag: Jetzt machen wir doch die ganze Übung einmal nur für die Privatwirtschaft - versuchen wir es doch einmal dort und schweigen die öffentliche Hand einfach weg, die schweigen wir einfach weg; dort, wo die grösseren Differenzen bestehen, 608 Franken pro Frau und Monat, machen wir einfach nichts.

Das ist schon eine merkwürdige Vorlage. Sie ist schon deshalb ganz merkwürdig, weil es für die öffentliche Hand viel einfacher ist, Lohndifferenzen zu beseitigen, als für die Privatwirtschaft - viel einfacher! Warum? Bei der öffentlichen Hand - bei Bund, Kantonen und Gemeinden - herrscht vollständige Lohntransparenz. Es gibt Lohnklassen, es gibt Erfahrungsstufen, und jeder und jede Angestellte kann genau eruieren, wie viel Lohn er oder sie zugut hat. Wenn in einem solchen transparenten Lohnsystem immer noch solche Unterschiede bestehen, dann ist das erschütternd. Aber noch erschütternder ist es, wenn der Bundesrat dann sagt: Da machen wir nichts; wir schieben den Schwarzen Peter zuerst einmal der Privatwirtschaft zu, die soll zuerst einmal etwas machen.

Die hat es viel schwieriger! In der Privatwirtschaft herrscht in der Regel keine Lohntransparenz - Sie haben gestern vielleicht den sehr eindrücklichen Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" gelesen. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das gut oder schlecht ist. Deutschland hat sich dafür entschieden, bei grösseren Unternehmungen Lohntransparenz [PAGE 63] einzuführen. Der Bundesrat wollte einen anderen Weg begehen: keine Lohntransparenz in der Privatwirtschaft, dafür die vorhin hier gut beschriebenen Lohnanalysen.

Ich bin der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht im Bereich der geschlechtsdiskriminierenden Besoldung. Ich bin mir aufgrund der Erfahrung, die ich hier mitbringe, nicht sicher, ob diese Vorlage den richtigen Weg weist. Wäre die Möglichkeit der Schaffung von Transparenz nicht ein klügerer Weg, ähnlich wie es Deutschland oder der kanadische Premier - Kollege Français hat das gesagt - angedeutet haben? Oder wären Modelle einer Selbstdeklaration möglich? Warum beginnen wir nicht beim öffentlichen Sektor, aber dort mit einer gewissen Ernsthaftigkeit und nicht so, wie es heute geschieht?

Ich hätte hier erwartet, dass die Vorlage in diese Richtung besser ausgeleuchtet und vertieft würde, damit ich dann ein revidiertes Gleichstellungsgesetz vor mir habe, mit dem ich vor meine zweijährige Tochter stehen und ihr sagen kann: Wir haben das Gesetz von 1996 wirklich verbessert, sodass du, wenn du einmal berufstätig wirst, nicht befürchten musst, selbst wenn du bei der öffentlichen Hand arbeiten gehst, dass du auch wieder 600 Franken weniger verdienst als dein gleichaltriger, gleich guter Kollege.

In diesem Sinne - das ist meine Bilanz - bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde nachher dem Antrag Graber Konrad zustimmen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, um die Modelle noch einmal ernsthaft zu überprüfen.