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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-02-28

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Ich schliesse mich gerne Kollege Rieder an: Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Graber Konrad gutzuheissen.

Ich will kein schlechtes oder untaugliches Gesetz. Ich bin überzeugt, dass das Gleichstellungsgesetz ein gutes Gesetz ist. Es war in der Zeit von Nationalrätin Judith Stamm ein Vorkämpfergesetz für die Frauen und die Besoldungsgleichheit in diesem Land. Ich will die Reform, die wir jetzt machen, in der Form eines griffigen Gesetzes. Ich will keine zahnlose Vorlage und keine Kukident-Vorlage.

Jetzt komme ich noch einmal auf mein zentrales Anliegen zurück, nämlich auf den öffentlichen Sektor. Die Frau Bundesrätin hat vorhin gesagt - wahrscheinlich als Replik auf mein Votum -, der öffentliche Sektor sei mit den Lohnanalysen erfasst. Diese Vorlage ist eben nicht auf die öffentliche Hand zugeschnitten! Warum? Zwei Gründe:

Die Lohnanalysen und die Lohngleichheit müssen durch alle - also Privatwirtschaft und öffentliche Hand - sichergestellt werden. Das ist seit 1996 so. Der Grossteil der öffentlichen Anbieter behauptet heute, sie hätten ja Lohnanalysen gemacht, sie hätten ihre Pflicht getan und es gäbe keine Diskriminierung bei der öffentlichen Hand - bei den Kantonen, bei den Gemeinden und vor allem beim Bund. Tatsache ist, das stimmt nicht! Die Zahlen dazu wurden vorhin oft genug zitiert: 608 Franken pro Frau und Monat - nachdem man diese Analysen gemacht hat.

Jetzt hat der Bundesrat zu Recht vorgesehen, dass man diese Analysen überprüfen muss. Das steht in Artikel 13d des Gesetzentwurfes. Was schreibt der Bundesrat da hinein? Er sagt, und ich zitiere Absatz 1, der indiskutabel ist: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem Obligationenrecht unterstehen, lassen ihre Lohngleichheitsanalyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen."

Fast die ganze öffentliche Hand untersteht dem Obligationenrecht nicht - die Privatwirtschaft schon. Die Kommission hat das an sich gemerkt und hat dann in diesem Artikel wenigstens die Absätze 4 und 5 eingefügt, wo die Kompetenzen angeführt sind und steht, wie der Bundesrat oder die Kantone das machen müssen. Wir haben den Geltungsbereich nicht geändert. Jetzt heisst es einfach, der Bundesrat hat die Pflicht, Lohngleichheitsanalysen überprüfen zu lassen, sofern es um Bundesbetriebe geht, die dem Obligationenrecht unterstehen. Schulterzuckend kann man sagen, ja gut, dann ist einfach die ganze Bundesverwaltung ausgenommen. War das die Meinung? Das war es sicher nicht. Also wennschon, bitte ich die Kommission, hier bei Annahme des Antrages das noch einmal zu überprüfen: Wie ist der Geltungsbereich, oder wie muss es für die öffentliche Hand aussehen?

Jetzt gehe ich noch einen Schritt weiter. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Die öffentliche Hand hätte einen riesigen Vorteil bei diesen Lohngleichheitsanalysen und -debatten, einen riesigen Vorteil, weil sie heute schon vollkommene Lohntransparenz hat; trotzdem hat sie diese Lohndifferenz von 608 Franken pro Monat. Jetzt muss doch hier der Ansatz lauten - ich bitte die Kommission, sich das noch einmal zu überlegen -: Für Fälle, in denen Lohntransparenz besteht - das ist halt nun einmal bei der öffentlichen Hand und in der Regel nicht in der Privatwirtschaft -, ist ein anderes Modell zu entwickeln als für die Privatwirtschaft mit Arbeitgebern, die zu den grössten dieses Landes gehören und bei denen eben die Lohntransparenz nicht besteht. Sie ist ja nicht eingeführt worden mit dem Gesetz, anders als in Deutschland oder anderen Ländern.

Wenn aber Transparenz besteht, wenn die Analysen angeblich gemacht worden sind und trotzdem eine Differenz besteht - und zwar eine diskriminierende -, dann müssen hier für die öffentliche Hand schnittige Massnahmen hinein, damit das beseitigt wird. Die öffentliche Hand kann das einfach tun. In der Privatwirtschaft werden wir sicher noch Jahre brauchen, bis das mal erreicht ist. Das sage ich realistischerweise als Anwalt in diesem Bereich. Aber bei der öffentlichen Hand hier nichts zu tun, keine Überprüfung und kein alternatives Modell zu machen, das ist falsch. Deshalb habe ich vorhin für Eintreten auf die Vorlage gestimmt. Ich möchte für meine zweijährige Tochter dieses Gesetz revidieren; ich möchte dort, wo man etwas machen kann, etwas machen - und das kann man bei der öffentlichen Hand sehr schnell.