Fetz Anita · Ständerat · 2018-02-28
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Die gute Nachricht bei der Lohngleichheit ist: Die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist in den letzten zwanzig Jahren doch tatsächlich halbiert worden - wer hätte das gedacht! Dennoch bleibt eine ungeklärte Differenz von 7 bis 8 Prozent, die nicht mit objektiven Faktoren wie unterbrochenen Laufbahnen aufgrund einer Familienauszeit oder aufgrund von Teilzeitarbeit erklärt werden kann, und zwar in der Privatwirtschaft ebenso wie in den öffentlichen Verwaltungen, was man sich als Frau merken sollte. Es ist eine Illusion, dass man automatisch gleichen Lohn hat, wenn man bei einem Kanton oder einer Gemeinde arbeitet; das kann man sich abschminken. Für beide braucht es diese Vorlage.
Die schlechte Nachricht: Die Differenz beruht auf einer Geschlechterdiskriminierung, die unsere Verfassung verbietet. Deshalb gibt es Handlungsbedarf, und deshalb braucht es diese Vorlage, die ja sehr moderat ausgestaltet ist, wie Kollegin Häberli-Koller es bereits dargestellt hat. Einige werden nun sagen, ja, 7 bis 8 Prozent sei ja so wenig, dass sich das bald einpendeln werde, deshalb brauche es kein Gesetz. Da möchte ich einfach etwas zu bedenken geben: Es handelt sich, in Franken ausgedrückt, um die flotte Summe von 6000 bis 7000 Franken pro Jahr, die man weniger bekommt, was sich natürlich auch auf die Rente auswirkt. Ich glaube nicht, Kollege Wicki, dass Sie so gelassen wären, wenn man Ihren Jahreslohn um 7 Prozent kürzen würde. Aber es geht eben nicht nur um die Summe. Es geht darum, dass sich diese Lohndiskriminierung nicht einfach verflüchtigen wird, wenn man noch lange wartet. Warum? Ich gehe mit Ihnen einig, Kollege Wicki: Kein Unternehmen ist so blöd, heute noch Frauen direkt oder bewusst zu diskriminieren. Dazu sind sie im Arbeitsalltag viel zu wichtig. Es hat andere Ursachen, und die erkläre ich Ihnen gerne.
Warum gibt es diesen hartnäckigen Sockel der Lohndiskriminierung, der nicht erklärt werden kann? Es handelt sich dabei um ein bekanntes Phänomen: um die sogenannt unbewusste Diskriminierung aufgrund unbewusster Stereotype, welche die Wahrnehmung verzerren. Was heisst das konkret? Wir alle haben unbewusste Rollenbilder im Kopf, die unsere Wahrnehmung stereotyp verzerren. Dazu gibt es unterdessen Hunderte von Studien, die das nachweisen. Es führt dazu, dass die gleichen Leistungen zum Teil unterschiedlich bewertet werden, ohne dass das den Menschen bewusst ist, also ohne dass das Vorgesetzten bei der Einreihung in Lohnklassen oder bei Beförderungen überhaupt bewusst ist.
Ich arbeite mit meiner Firma seit über dreissig Jahren im Bereich der Personalentwicklung. Ich könnte Ihnen Dutzende von Beispielen erzählen, wie diese verzerrte Wahrnehmung funktioniert. Ich beschränke mich auf das bekannteste, weil ich es wichtig finde, dass man versteht, warum es diesen hartnäckigen Sockel der Lohnungleichheit gibt und warum man eben etwas machen muss.
Alle HR-Profis lernen in ihrer Ausbildung das sogenannte John-and-Jane-Experiment kennen. Studierende sollten eine geeignete Person für eine bestimmte Kaderstelle aussuchen. Sie erhielten zwei identische Bewerbungsdossiers - identische Bewerbungsdossiers, bis auf das Komma identisch! -, eines von John und eines von Jane. Die Mehrheit empfahl die Wahl von John, wie gesagt, bei einem Dossier, das identisch war mit dem von Jane. Dann gab man ein paar Wochen später den gleichen Studierenden wieder zwei gleiche Dossiers für eine Kaderstelle, diesmal ohne Vornamen, nur mit dem Namen "Müller" oder "Meier". Viele bemerkten relativ rasch, dass die Dossiers identisch waren, und dachten, dass es sich um ein Missverständnis handle. Bei den Vornamen "Jane" und "John" hatten sie gar nicht bemerkt, dass die Dossiers identisch waren. Das ist verzerrte Wahrnehmung. Andere haben dann beide Personen gleichermassen empfohlen.
Unterdessen hat man das John-and-Jane-Experiment in vielen Branchen, in vielen Ländern und bei den unterschiedlichsten Funktionen durchgeführt, mit immer den gleichen Ergebnissen. Darum ist es absolut zentral, dass wir für die Abschaffung dieses letzten Rests - ich nenne das die strukturelle Lohnungleichheit - eben ein technisches Instrument einführen, das die menschliche Wahrnehmung im Prinzip ausschaltet und rein IT-basiert die Unterschiede definiert. Das Standardanalysemodell, das der Bund zur Verfügung stellt, eignet sich sehr gut dazu, es ist auch vom Bundesgericht anerkannt. Es gibt aber auch andere, da dürfen die Unternehmen ja auswählen.
Dieses Verzerrungsphänomen gibt es - egal wo, auch bei allen, die finden: "In meiner Firma besteht Lohngleichheit"; dort gibt es das auch. Es war übrigens interessant, dass die Hälfte der Firmen, die am Lohngleichheitsdialog teilgenommen haben, total erstaunt war, dass es bei ihnen noch ungleiche Löhne gibt, obwohl sie sich dafür eingesetzt hatten und auch davon überzeugt waren, dass bei ihnen Lohngleichheit herrscht. Es ist eben dieses Phänomen der verzerrten Wahrnehmung, das solche Ergebnisse produziert. Diese Firmen haben selbstverständlich ihre Löhne angeglichen. Es ist also auch im Interesse der Firmen, dafür zu sorgen, dass sie nicht dieser Verzerrung unterliegen, denn diese führt zu Geschlechterdiskriminierung, und das ist verfassungswidrig.
Darum ist diese Vorlage so wichtig, und darum bitte ich Sie, darauf einzutreten. Wir brauchen sie, das ist klar.
Zum Schluss noch ein Wort zum Rückweisungsantrag Graber Konrad, auch wenn er erst nachher besprochen wird; ich möchte ja nicht zweimal reden. Es ist einfach so: Sollte das Manöver von Kollege Graber hier Erfolg haben - er hat den Rückweisungsantrag in letzter Sekunde eingereicht -, dann erleben wir vermutlich ein Lehrstück, das man nachher in der Politikwissenschaft anschauen kann: "Politik der wenig netten Sorte", sage ich einmal vornehm, man könnte auch "der üblen Sorte" sagen. Dann wird nämlich schrittweise ein verfassungsmässiges Anliegen, die Lohngleichheit, demontiert, durchaus elegant, gleichzeitig tut man aber so, als ob man nicht gegen die Lohngleichheit wäre. Das ist nämlich das Ergebnis. Kollege Graber möchte ja eine Selbstdeklaration der Firmen vorschlagen, und das ist natürlich total wirkungslos, denn so kommen Sie nie an den Effekt der verzerrten Wahrnehmung heran.
Wir haben jetzt schon erlebt, dass diese Vorlage schrittweise "abgespeckt" wird, wie die einen sagen; ich sage, dass sie "entwertet" worden ist. Der erste Schritt war die Vernehmlassung, da hat man die Sanktionen herausgenommen. Da hat man schon mal klar einen Zahn gezogen. Der zweite Schritt war: Man hat die moderate Vorlage in der Kommission noch mehr abgeschwächt. Es sind jetzt nicht mehr Firmen mit 50, sondern Firmen mit 100 Mitarbeitenden, die eine Analyse durchführen müssen. Gut, ich sage, ich kann mit dem leben, das kann man. Wenn man merkt, dass die Chance für ein Eintreten intakt ist und dass diese Instrumente tatsächlich eingeführt werden können, wird es doch allzu peinlich, öffentlich zu sagen: Nein, wir wollen das doch nicht.
Immerhin muss man Kollege Wicki zugestehen, dass er den Mut hat zu sagen: Nein, das wollen wir nicht. Aber dazu haben nicht alle den Mut. Nun zaubert man einen Rückweisungsantrag aus der Tasche bzw. aus dem Hut, der eine banale Selbstdeklarationspflicht will - irgendein Label wird das wahrscheinlich sein -, und tut so, als ob das besser sei, weil es dann für alle Unternehmen gilt.
Ich möchte Sie dringend bitten, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen, und ich möchte Sie - vor allem diejenigen, die immer sagen: ja, die Bürokratie! - an die Masseneinwanderungs-Initiative erinnern. Was haben wir mit der Masseneinwanderungs-Initiative gemacht? Sie ist angenommen worden. Dann hat man versucht, sie einigermassen konform umzusetzen. Die Initianten haben im Nationalrat gewütet und gesagt: "Landesverräter, ihr setzt die Verfassung nicht um!" In Bezug auf die Lohngleichheit wird die Verfassung seit 37 Jahren nicht wirklich umgesetzt. Nachher hat man ein bürokratisches Monster gebaut, um die Initiative umzusetzen. Und jetzt wollen Sie sagen, dass zwei Tage administrativer Aufwand für Lohnanalysen zu viel seien! Das [PAGE 57] ist jetzt einfach vordergründig. Das kann niemand ernst nehmen. Ich glaube, die Vorlage ist unterdessen derart moderat, dass man ihr in guten Treuen zustimmen kann, wie das auch Kollegin Häberli-Koller vorgeschlagen hat. Und wir machen den Kompromiss, dass wir sagen: Okay, wenn es - Worst Case - halt 100 sind, sind es halt 100. Immerhin wollen das die CVP- und die FDP-Frauen auch. Wir stehen dem nicht im Wege. Dann hätten wir eine Vorlage, die immerhin dazu geeignet ist, diese Wahrnehmungsverzerrung - diese müssen wir wegkriegen - zu beenden.