Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-11
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt, diesen Antrag abzulehnen. Es gibt dafür zwei Hauptgründe:
1. Hier geht es um einen formalen Grund. Wir stehen im 6. Kapitel. Dort geht es um die Verwendung von Armeeangehörigen ausserhalb ihrer Truppe. Die Frage, die jetzt diskutiert wird, ist eine andere: Da geht es um die Frage, für welche Zwecke die Truppe ausserhalb der Armeeaufträge nach Artikel 1 des Militärgesetzes verwendet werden soll. Wir können diese beiden Dinge nicht vermischen. Aber die von der Minderheit aufgeworfene Frage ist berechtigt. Das Grundanliegen besteht; ihm kann aber nicht hier in Artikel 61 entsprochen werden.
2. Ich kann mich auch als Kommissionssprecher den Vorrednern anschliessen, wenn sie sagen, dass man nicht alles über Bord werfen kann, was bis jetzt in diesem Bereich verdienstvollerweise vonseiten der Armee gemacht wurde. Beispielsweise braucht die Verkehrspolizei für ihre Ausbildung Grossereignisse, und die Rettungstruppen brauchen die Möglichkeit, Fabrikareale niederreissen zu können. Nicht jeder solche Einsatz ist militärisch sinnlos; es gibt durchaus Einsätze im Übermittlungs-, Sanitäts-, Transport- oder Geniedienst, die sinnvoll sein können.
Es wurde in der Kommission auch bestätigt, dass Truppen nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie daraus für ihre Ausbildung einen Nutzen ziehen können. Es geht auch darum, private Unternehmen nicht zu konkurrenzieren. Zudem wurden die Armee-Einsätze dieser Art stark reduziert. Es gibt diesbezüglich neue Weisungen, die übrigens in den Kantonen gut angekommen sind, auch wenn das zum Teil - wie es Herr Bezzola vorhin erwähnt hat - mit Einschränkungen verbunden ist.
Für solche Einsätze zugunsten ziviler Grossveranstaltungen ist künftig eine Verlagerung in den Bereich des Zivilschutzes geplant. Dieser wird kantonalisiert und kann regional zusammengefasst werden. Die Kantone begrüssen diesen Wechsel, und die Armee wird nur noch einzelne, nationale Grossanlässe unterstützen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission entschied mit 11 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen - beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen.