AB 226031
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28
Wortprotokoll
Ziel der Motion ist es, gegen das Geoblocking vorzugehen. Um die Mittel dazu zu haben, geht es um die Schaffung einer Task-Force, also neuer staatlicher Strukturen.
Frau Schneider-Schneiter hat Geoblocking erklärt. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dazu: Es ist der Schweizer Konsument, der auf einer deutschen Website einer bestimmten Handelskette Kleider einkaufen will und aufgrund seiner schweizerischen IP-Adresse auf die Schweizer Website weitergeleitet wird und dann dort den Schweizer Preis findet.
Die damalige Stellungnahme des Bundesrates zur Motion, die besagte, es sei verfrüht, in der Schweiz bereits Massnahmen an die Hand zu nehmen, weil die Regulierung in der EU abgewartet werden sollte, ist überholt. Die EU hat vorwärtsgemacht. Das haben Sie eben auch gesagt.
Zur Situation in der EU: Die Zielsetzung ist die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, wie Sie es genannt haben. Massnahmen gegen das Geoblocking innerhalb der EU sind kürzlich beschlossen worden, und das Inkrafttreten des Verordnungsvorschlags ist auf Ende 2018 geplant. Einige wichtige Punkte zur Regulierung: Sie betrifft nur Endverbraucher. Konkret gilt sie nicht für Güter und Dienstleistungen, die von Unternehmen als Vorleistungen gebraucht oder weiterverkauft werden. Deshalb ist ein geringer Nutzen für die KMU zu erwarten. Es besteht keine Lieferverpflichtung ausserhalb des Tätigkeitsstaates. Der Konsument muss nicht an seinem Wohnsitz beliefert werden. Das heisst, er muss unter Umständen entweder den Transport selber organisieren oder die Ware vor Ort abholen, und dann fragt es sich, ob sie immer noch günstiger ist. Auf jeden Fall darf nicht erwartet werden, dass Konsumenten in der ganzen EU frei einkaufen können. Die Beschränkung des Geoblockings innerhalb der EU ist also nur eine teilweise und eine unvollständige.
Was plant der Bundesrat jetzt? Geoblocking ist ein Thema im Kontext der kürzlich eingereichten Fair-Preis-Initiative. Der Bundesrat wird es deshalb im Rahmen der entsprechenden Botschaft vertiefen und diskutieren. Die Forderung der Motion ist also erfüllt. Mit der Botschaft zur Fair-Preis-Initiative werden wir eine Auslegeordnung vorlegen. Es ist keine spezielle Task-Force nötig.
Schliesslich verfolgen die Mission der Schweiz in Brüssel, das sei auch noch erwähnt, und die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung die Entwicklung in der EU laufend. Wir evaluieren auch laufend, und der Bundesrat wird regelmässig darüber informiert. Das geschieht auch innerhalb der bestehenden Strukturen der Verwaltung. Ich habe das bei einem vorherigen Geschäft schon einmal gesagt: Wir haben die Strukturen aufgebaut. Wir haben die Gremien zusammengestellt. Wir sollten uns auf diese bestehenden Strukturen und Gremien konzentrieren, mit ihnen arbeiten und insgesamt Organisationen so schlank wie möglich behalten. [PAGE 112]
Fazit: Im Rahmen der Fair-Preis-Initiative wird das Geoblocking genauer angeschaut, und die bestehenden Strukturen genügen. Der Bundesrat will keine zusätzliche Task-Force, und er empfiehlt die Motion zur Ablehnung.