Lexipedia

Brunner Toni · Nationalrat · 2018-02-28

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Im Namen der vorberatenden Kommission möchte ich Ihnen beliebt machen, der parlamentarischen Initiative Bourgeois 15.479, "Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft", Folge zu geben. Wir haben das in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gemacht.

Ich muss vielleicht noch eine Vorbemerkung zur Vorgeschichte dieser parlamentarischen Initiative machen. Die WAK-NR hat am 14. November 2016 - Sie sehen, es ist schon etwas Zeit vergangen - dieser Initiative schon einmal Folge gegeben, nämlich mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die WAK-SR hat sich an zwei Sitzungen mit dieser parlamentarischen Initiative beschäftigt, am 20. März und am 17. August des letzten Jahres. Sie hat die Zustimmung zum Folgegeben mit dem Hinweis verweigert, dass eine Branchenlösung anzustreben sei. Unterdessen wissen wir, dass eine solche Branchenlösung nicht zustande gekommen ist, was auch für die WAK-SR für die künftige Beratung von Bedeutung sein wird.

Was ist denn eigentlich das Problem? Warum gibt es diese parlamentarische Initiative Bourgeois? Seit dem letzten Jahr hat sich der europäische Zuckermarkt ganz massiv verändert. Die EU hat die Zuckeranbauquote aufgehoben, hat Exportbeschränkungen aufgehoben, kennt keinen Mindestpreis für Zucker mehr. Die Folgen dieser Massnahme waren ja absehbar. Was ist passiert?

Die Zuckerproduktion wurde innerhalb der Europäischen Union massiv ausgebaut. Die Exporte nahmen zu, die EU erhält aber einen eigenen Grenzschutz aufrecht, nämlich 419 Euro auf eine Tonne unverarbeiteten Zucker. Der Preiszerfall hat begonnen, der EU-Zuckerpreis nähert sich dem Weltmarktpreis.

Was hat das mit der Schweiz zu tun? Der Schweizer Zuckerpreis ist durch bilaterale Verträge mit der EU eng an den europäischen Preis gekoppelt. Aktuell erhält ein Schweizer Bauer noch etwa 55 Franken für eine Tonne Zuckerrüben. Mehr Produktion in der EU heisst tiefere Preise, heisst mehr Grenzdruck, und durch das herrschende Regime der sogenannten Doppelnulllösung wird auf Preisausgleich an der Grenze verzichtet.

Für die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission ist der Handlungsbedarf für die Schweizer Zuckerwirtschaft vor diesem Hintergrund mehr als ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des massiven Preiszerfalls ist nämlich die gesamte Schweizer Zuckerproduktion gefährdet. Zucker ist aus der Sicht der Mehrheit der Kommission ein strategisches Gut, ein Grundnahrungsmittel, zu dem wir als eigenständiger Staat Sorge tragen sollten. Hier stellt sich auch die Frage einer langfristigen Versorgungssicherheit.

Aber bereits jetzt ist vonseiten der Produzenten eine Absetzbewegung zu erkennen. Im letzten Jahr hat wegen dieser massiv fallenden Zucker- und Zuckerrübenpreise die Anbaufläche in der Schweiz bereits wieder um 1000 Hektaren abgenommen. Es ist nicht mehr attraktiv genug, Zuckerrüben anzubauen. Und jetzt kommt der Rattenschwanz: Weniger Anbau bringt weniger Auslastung der Fabriken, Schweizer Rüben werden durch importierten Zucker ersetzt, immer mehr Produzenten werden aussteigen; somit ist die Schweizer Zuckerrübenwirtschaft generell infrage gestellt.

Vor diesem Hintergrund ist es doch nichts anderes als normal, dass man Massnahmen prüft, um dieser Misere zu begegnen. Geprüft werden muss, ob es Anpassungen beim Grenzschutz braucht. Der notifizierte WTO-Zollansatz liegt bei 610 Franken pro Tonne Zucker, aktuell beträgt der Zollansatz an der Schweizer Grenze aber lediglich 50 Franken pro Tonne. Eines ist klar: Es müssen Lösungen gefunden werden, die allseits verträglich sind. Es müssen Lösungen gefunden werden - für die Produzenten, für die einheimische Industrie. Aber es muss verhindert werden, dass Tiefstpreisimporte die schweizerische Zuckerwirtschaft massiv unterlaufen und letztlich zerstören.

Darum möchte ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission beantragen, dieser parlamentarischen Initiative Bourgeois Folge zu geben. Dann geht sie nämlich wieder zur WAK des Ständerates, die ihrerseits den Handlungsbedarf prüfen muss. Wenn Sie diesem Rat hier nicht trauen, dann wissen Sie ja: Es gibt noch einen Zweitrat. Der wird dann diese Initiative prüfen müssen. Wir befinden uns hier schliesslich in der ersten Phase.