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Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-03-01

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-01

Wortprotokoll

Zum einen möchte ich Ihnen gratulieren, dass Sie es geschafft haben, durch den Schnee hierherzukommen; vielleicht sind Sie mit dem Velo gekommen. Zum andern möchte ich Ihnen allen, die Sie schon zahlreich hier sind, danken für Ihr Interesse. Ich werde versuchen - Sie merken es schon! -, mein Votum etwas in die Länge zu ziehen, damit der zweite Kommissionssprecher Gelegenheit hat, vielleicht hier noch sein Votum anzuhängen, denn ich gebe zu: Ich würde mein Votum nicht auch noch auf Französisch halten wollen.

Die vorberatende Kommission, die KVF-NR, hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2018 die Volksinitiative "zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege", die sogenannte Velo-Initiative, und den vom Bundesrat vorgelegten direkten Gegenentwurf beraten. Die KVF-NR unterstützt die Forderung, dass der Bund bei den Velowegen die gleichen Aufgaben wahrnehmen soll wie bei den Fuss- und Wanderwegen, lehnt aber diejenigen Bestandteile der Initiative ab, die wesentlich darüber hinausgehen. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat vor, die Velo-Initiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Die Kommission erachtet ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege für sinnvoll und zweckmässig. Da Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen Sache der Kantone und Gemeinden sind und dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt sind, lehnt die KVF-NR jene Bestandteile der Initiative ab, die über eine einfache Ergänzung des heutigen Verfassungsartikels über die Fuss- und Wanderwege mit Bestimmungen zu den Velowegen hinausgehen.

Diese Kritikpunkte werden mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen direkten Gegenentwurf bereinigt, weshalb die KVF-NR diesen unterstützt. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates ist vermutlich der grösstmögliche Kompromiss, der das Anliegen der Initianten im Grundsatz erfüllt. Der Gegenentwurf ist im Sinne der Ko-Modalität, also für die Komplementarität der verschiedenen Verkehrsträger. Weil der Grossteil der Bevölkerung nicht bloss ein Verkehrsmittel nutzt, sondern viele verschiedene in Kombination, sind diese als einzelne Komponenten eines ganzheitlichen Systems zu verstehen. Nur wenn man die Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspielt, sondern gleichzeitig entwickelt, kann man den vielschichtigen Ansprüchen der modernen Mobilität gerecht werden.

Da in der Bundesverfassung auch Fuss- und Wanderwege erwähnt sind, lässt sich die Aufnahme der Velowege rechtfertigen. Der Bund soll aber seine Kompetenzen im Bereich der Velowege wie bei den Fuss- und Wanderwegen auf eine Grundsatzgesetzgebung und auf subsidiäre Aufgaben beschränken. Mit der Ergänzung des Verfassungsartikels soll dem Bund konkret ermöglicht werden, Grundsätze für Velowege festzulegen und Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen sowie die Information darüber zu unterstützen und zu koordinieren.

Mit diesem Vorgehen wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll und zweckmässig erachtet und der Gegenentwurf auf das Wesentliche beschränkt wird. Bereits heute finanziert der Bund über die Agglomerationsprojekte Velowege in den Kantonen und Gemeinden. Daran soll sich nichts ändern. Allerdings hat gemäss Botschaft eine allfällige Annahme des Gegenentwurfes für den Bund einen jährlichen Mehraufwand von rund 1,1 Millionen Franken und 1,5 Vollzeitstellen zur Folge.

Mit 11 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die vorberatende Kommission, die Velo-Initiative aufgrund der zwingenden Formulierungen und der Vermischung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen abzulehnen. Zum direkten Gegenentwurf wurde in der Kommission ein Antrag gestellt, wonach gemäss Absatz 3 Wege, die aufgehoben werden, nur dann ersetzt werden müssen, wenn ein öffentliches Interesse daran bestehe. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Einerseits würde damit eine Abschwächung der bestehenden Norm bezüglich der Fuss- und Wanderwege einhergehen; eine Prüfung der Notwendigkeit muss allerdings sowieso immer vorgenommen werden. Andererseits wollte die Kommission auf das Initiativkomitee Rücksicht nehmen. Die Initianten haben einen Rückzug der Initiative bei Annahme des direkten Gegenentwurfes gemäss Bundesrat angetönt. Die Kommission empfiehlt Ihnen daher, in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Initiative und mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme des direkten Gegenentwurfes.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und sehe, dass der Zug mit dem zweiten Kommissionssprecher noch nicht angekommen ist.