Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-11
Wortprotokoll
1. Herr Schlüer, der Nachrichtendienst ist ein ziviler Dienst und untersteht dieser speziellen Bestimmung hier nicht. Er kann nicht präventiv im Vorfeld Erkenntnisse sammeln.
2. Wenn hier Not am Mann ist, dann bietet die Bundesverfassung das Gefäss der kantonalen Polizeihoheiten. Da zweifle ich nicht daran, dass sie bei Bedarf eben die entsprechende Unterstützung unmittelbar und sofort anfordern. Sonst ist der Bundesrat gehalten, im Rahmen seiner Kompetenzen - was beispielsweise die Lufthoheit anbelangt - aktiv zu werden. All das passiert im Rahmen der heutigen Bundesverfassung. Das hier ist eine Vorfeldaktivität, die weit über diesen Fall hinausgeht.