Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-03-01
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-01
Wortprotokoll
Obwohl ich nicht Mitglied des Initiativkomitees bin, bin ich doch auch ein Alltags- und Allwettervelofahrer, und auch heute Morgen hat sich das Fahrrad für die ersten paar Kilometer durchaus bewährt.
Wir möchten allgemein in die Lobrede für das Velo einstimmen. Das Velo ist heute Teil unseres Verkehrssystems. Die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger benützen die verschiedenen Verkehrsmittel unterdessen glücklicherweise nicht oder nicht mehr aus ideologischen Gründen, sondern sie wählen dasjenige Verkehrsmittel, das sie am besten, am schnellsten und am sichersten von A nach B führt. Wir reden hier bekanntlich vom sinnvollen Modal Split, den wir ja immer, wenn wir ein Verkehrsmittel fördern, eben auch deswegen fördern, weil damit die anderen Verkehrsmittel entlastet und damit indirekt ebenfalls gefördert werden.
Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Fahrrad und die Velowege heute bereits Teil sehr vieler Agglomerationsprogramme sind. Im alten Infrastrukturfondsgesetz wie auch im neuen NAF heisst es sinngemäss, dass Beiträge zugunsten von Infrastrukturen des Strassen-, Schienen- und Langsamverkehrs in einer Stadt oder Agglomeration geleistet werden können, wenn sie zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs führen. Es wird also bei der Förderung des Verkehrs bereits heute gesamtheitlich gedacht, auch ohne neue Verfassungsbestimmung.
Ich darf in diesem Zusammenhang Herrn Hurter darauf aufmerksam machen, dass mit dem NAF natürlich nicht nur der Autoverkehr gefördert wird. Das "A" in NAF steht nicht für "Autoverkehr", sondern für "Agglomerationsverkehr", und mit Agglomerationsverkehr sind natürlich der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr gemeint.
Wir möchten auch die etwas dramaturgisch motivierten Ausführungen der Damen Rytz und Allemann relativieren. Bereits heute ist das Velo auch in den Städten ein sicheres Verkehrsmittel. Es ist nicht so, dass man sich als Velofahrerin und Velofahrer vom Auto bedrängt und bedroht fühlt. Wenn wir beispielsweise die Unfallstatistik der Velofahrerinnen und [PAGE 128] Velofahrer betrachten, sehen wir, dass die Unfälle oft auf das Verschulden der Velofahrerinnen und Velofahrer selbst zurückzuführen sind. Es ist schon so - ohne diese Unfälle lächerlich machen zu wollen -, dass die Velofahrerinnen und Velofahrer die Strassen oft tatsächlich fahrlässig und zum Teil grobfahrlässig benützen und sich dabei selbst gefährden. Sie halten sich häufig tatsächlich nicht an die Verkehrsregeln, sie nützen zum Beispiel den Schwung eines Hangs aus und achten halt doch relativ wenig auf Verkehrsampeln und setzen sich deswegen einer Gefahr aus. Unfälle von Velofahrerinnen und Velofahrern sind also sehr häufig - nicht immer, aber sehr häufig - auf das Verhalten der Velofahrerinnen und Velofahrer zurückzuführen.
Wir dürfen doch darauf hinweisen, dass bereits heute auch in den Städten der Veloverkehr massiv gefördert wird, grösstenteils durch Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs, durch Umnutzung von Strassen oder Strassenspuren, aber auch durch Umnutzung eines Teils der Trottoirs. Aber wir müssen Sie gleichzeitig auch darauf hinweisen, dass es insbesondere den Städten künftig nicht möglich sein wird, für alle Verkehrsteilnehmer eine separate Spur und ein separates Netz zu erstellen. Bereits aus Raumgründen wird es nicht möglich sein, ein Netz für den motorisierten Individualverkehr, ein separates Netz für den öffentlichen Verkehr, ein separates Netz für den Langsamverkehr und noch ein separates Netz für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu erstellen, geschweige denn ein separates Netz für die fahrzeugähnlichen Geräte wie Segways usw. Dazu fehlt in den Städten der Raum. Gefragt sein werden nach wie vor Koexistenz und Verständnis, gegenseitige Rücksichtnahme. Auch das wird also mit der neuen Verfassungsbestimmung nicht ändern.
Nun komme ich zum konkreten Gegenvorschlag und zur Minderheit Hurter Thomas: Die Kann-Bestimmung ist eben doch nicht identisch mit der Volksinitiative, Herr Hurter. Die Volksinitiative will, dass Massnahmen der Kantone und Dritter durch den Bund gefördert und koordiniert werden. Der Gegenvorschlag enthält eine Kann-Bestimmung, das ist doch ein wesentlicher Unterschied, der sich dann bei der Umsetzung der Initiative zeigen würde. Wir können uns diese Umsetzung mit einer Revision des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege vorstellen. Wenn wir in der Verfassung denn schon eine gemeinsame Bestimmung für Fuss- und Wanderwegnetze und für den Veloverkehr haben, dann ist es auch sinnvoll, dieses Gesetz entsprechend anzupassen und nicht ein neues Gesetz zu schaffen. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass der Gegenvorschlag eben doch einen wesentlichen Unterschied zur Initiative bringt.
Die Minderheit Hurter Thomas beantragt noch die Ergänzung von Absatz 3 um ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse". Wir sind der Auffassung, dass das nicht nötig ist. Die Formulierung des Gegenvorschlages - "Er ersetzt Wege, die er aufheben muss" - beinhaltet die Voraussetzung des öffentlichen Interesses. Das private Interesse genügt nicht.
Nehmen wir das klassische Beispiel eines Veloweges vor einem privaten Grundstück. Hier gibt es möglicherweise zwei Gründe, den Veloweg zu verlegen. Einerseits ist es das Interesse des Grundeigentümers, weil er sich am Veloverkehr, der vor seinem Garten vorbeiführt, stört. Das ist ein ausschliesslich privates Interesse, das sicher nicht zur Aufhebung und zum Ersatz dieses Veloweges genügt. Die Kombination von Gartenausgang und Veloweg kann andererseits aber auch eine gefährliche Situation provozieren. Dann wird es plötzlich das öffentliche Interesse gebieten, diesen Veloweg aufzuheben; er muss aber dann eben ersetzt werden. So ist das öffentliche Interesse bereits mit unserer Formulierung gewahrt.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wir sind der Auffassung, dass die Initiative aus föderalistischen Gründen zur Ablehnung zu empfehlen ist. Wir sagen Ja zum Gegenvorschlag. Er ist eine sinnvolle Ergänzung von Artikel 88 der geltenden Verfassung. Einige Mitglieder unserer Fraktion werden allein aus pragmatischen Gründen dem Gegenvorschlag zustimmen, weil sie wissen, dass ohne Gegenvorschlag die Initiative selbst grosse Chancen hätte, angenommen zu werden. Die meisten unserer Fraktionsmitglieder stimmen aber aus Überzeugung für den Gegenvorschlag und bitten Sie, im Sinne der Mehrheit der Kommission zu entscheiden.