Lexipedia

Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-03-01

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-01

Wortprotokoll

Nicht erst in den vergangenen Wochen gab der Postkonzern zu reden. Bereits in den vergangenen Monaten, sogar Jahren gab die Post, insbesondere auch das Poststellennetz, Anlass zu öffentlichen Diskussionen.

Die Überprüfungsverfahren innerhalb der Post mit der Kategorisierung der Postzustellung führten nicht selten zu Irritationen; Schliessungen und Umwandlungen in Agenturen führten zu grosser Sorge. Einerseits wurden die Resultate äusserst kritisch infrage gestellt, andererseits waren die Kommunikation und Prozessgestaltung bei diesem Umbau der Post sowie der Service public ein zentraler Bestandteil dieser Diskussionen. Welche Rolle und Bedeutung soll die Post bezüglich Versorgung und Mitgestaltung für eine Gemeinde, einen Gemeindeteil oder ein Quartier als Arbeitgeber und als gesellschaftlicher Ort der Begegnung haben?

Auch die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte hatten sich regelmässig mit diesen Themen und mit vielen Vorstössen aus unseren Reihen zu beschäftigen. Es fanden auch regelmässig Gespräche mit der Postleitung statt. Die Zusicherung seitens der Postleitung, ihre Kommunikation zu verbessern, den Einbezug der betroffenen Kantone, Regionen und Gemeinden sicherzustellen und betreffend die weitere Vorgehensweise grundsätzlich über die Bücher zu gehen, vermochte gemäss zahlreichen Rückmeldungen und weiteren Vorstössen den Praxistest offensichtlich nicht zu bestehen.

In unserer Schwesterkommission, der KVF-SR, entstand daraus die vorliegende Motion: Der Bundesrat wird aufgefordert, von der Post unverzüglich eine konzeptionelle Poststellennetz-Planung einzufordern. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der Service-public-Kriterien in der Postgesetzgebung. Diese Kriterien müssen die regionalen Gegebenheiten und die Mobilitätsverfügbarkeiten berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen in der Bevölkerung Rechnung tragen - so die Motion.

Bereits in den Beratungen der beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen und im Ständerat, welcher diese Motion als Erstrat behandelt hat, wurde Folgendes deutlich:

1. Die Post ist ein Bestandteil der Schweiz.

2. Sie ist ein Bundesunternehmen, das hohes Vertrauen geniesst und einen wichtigen Teil unserer Infrastruktur darstellt.

3. Der Bund als Eigner der Post darf, ja soll dieser auch klare Versorgungsvorschriften auferlegen und deren Dienstleistungsangebot vorschreiben.

4. Die Bevölkerung hat ein enormes Vertrauen in die Post und erwartet, dass die Post auch bei einer Verlagerung von Zahlungs- und Aufgabegewohnheiten der Bevölkerung ein zentraler Ort mit öffentlichem Zugang in der Gemeinde bleibt.

5. Die lokale öffentliche Hand hat ein enormes Interesse, dass die Poststellen möglichst zentral und flächendeckend ihr vollständiges Dienstleistungssortiment in - alles in allem - gewohnt hochstehender Qualität anbieten.

6. Bund und Politik waren als Eigner nicht abgeneigt, trotz veränderter Verhaltensweisen der Nutzerinnen und Nutzer die einvernehmlich festgelegte Dividende einzunehmen.

7. Regelmässig führte ganz generell die Entwicklung des Postkonzerns gerade mit den verschiedenen Auslagerungen und konzeptionellen Anpassungen, Partnerschaften und Wettbewerbssituationen zu Diskussionen in Öffentlichkeit und Politik.

8. Die sich verändernden Arbeitsbedingungen bei der Post, besonders auch bei deren Töchtern oder Partnerorganisationen, führten bereits zu Fragen, und die Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche organisieren, machten auf Probleme und besorgniserregende Entwicklungen aufmerksam.

9. Unüberhörbar braute sich - vorerst war es noch eine verhaltene Kritik - eine breite öffentliche Empörung zusammen. Der Umgang der Post mit Behörden, Gemeinden, dem Gewerbe und der Bevölkerung im Zusammenhang mit den Veränderungen des Poststellennetzes wurde scharf kritisiert. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Stakeholder - Gemeinden, Kunden und Beschäftigte - wurden als eines Service-public-Unternehmens unwürdig empfunden, und die Politik auf allen Ebenen unseres Staates schaltet sich regelmässig ein.

10. Während sich vorerst Randgebiete über Abbau und Umbau der postalischen Leistungen beschwerten, kamen zunehmend auch dichtbesiedelte Regionen dazu. Die Schliessung von Poststellen macht auch vor Standorten in Städten nicht halt.

Vor diesem Hintergrund reichte die KVF-SR am 12. Mai 2017 die Kommissionsmotion ein, die ich vorher vorgestellt habe. Die regelmässig erteilte Zusicherung der Post, einen anderen Stil zu entwickeln, bestand aus Sicht der Kommission und des Ständerates offensichtlich den Praxistest nicht.

In den Beratungen des Ständerates wurde nebst all den oben aufgeführten Anliegen und Kritikpunkten der Abbau der Versorgung in Randgebieten, aber auch in dichteren Siedlungsgebieten kritisiert.

Der Bundesrat legt in seiner Empfehlung, die Motion abzulehnen, dar, dass die Digitalisierung und Mobilität der Menschen das Nutzungsverhalten und deshalb auch die Angebote grundlegend verändert hätten und die Post im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit Produkt- und Dienstleistungsanpassungen gezwungenermassen vorzunehmen hätte. Ausgiebig wurde die Funktionsweise und Dienstleistungspalette von Agenturen bis hin zu Hauszustellungen dargelegt. Auch die Absichten partizipativer Verfahren der Post wurden erläutert. Die Erwartungen an eine neue, gelebte Partnerschaft der Post - dezentral, ergebnisoffen, gemeinsam Lösungen suchend, mit Darstellung der effektiven Probleme - wurden allerdings aus Sicht des Ständerates ungenügend erfüllt. Mit 31 zu 5 Stimmen folgte der Ständerat, entgegen dem Antrag des Bundesrates, am 26. September 2017 dem Antrag seiner Kommission. Deshalb dürfen wir jetzt diese Motion hier als Zweitrat beraten.

In der KVF-SR wurde uns bei den Beratungen im Oktober 2017 dargelegt, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit gehandelt habe. Die UVEK-Vorsteherin habe eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bakom einberufen, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, des Gewerbeverbandes und der Post. Bis im Frühjahr 2018 sollten Lösungsansätze für die zukünftige Ausgestaltung des Dienstleistungsangebotes der Post im Kontext der Grundversorgung entwickelt werden. Zudem wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Diese sollte für den Bundesrat ein wichtiger Input sein beim Entscheid über das weitere Vorgehen betreffend eine allfällige Anpassung der Postgesetzgebung.

Während der Diskussion in Ihrer Kommission wurden Vorbehalte geäussert. Dezentrale, regionale Interessen würden zu wenig gewichtet. Noch immer kämen neue Briefe mit der Info, es würden weitere Poststellen überprüft. Eine Überprüfung sei eigentlich eine bereits beschlossene Schliessung - das könne von der Praxis her noch immer nicht widerlegt werden. Der Beizug einer Arbeitnehmervertretung in der [PAGE 143] erwähnten Arbeitsgruppe sei unterlassen worden, wurde geltend gemacht. Auch die Aussicht auf die Publikation einer Studie über die Kundenbedürfnisse und die Moderations- und Mediationsversuche des Bundes vermochten die KVF nicht wirklich zu überzeugen. Nicht wenige hatten aus ihrer eigenen Region den unmissverständlichen Eindruck, dass die Post unbeeindruckt von allen politischen und departementalen Einwirkungen keinerlei Sistierungsbereitschaft in Bezug auf Umbau- und Schliessungsvorhaben aufzeige, sondern ungebremst, wenn auch kommunikativ ein wenig weicher, ihre Vorhaben gemäss ihren eigenen Vorstellungen umsetze.

Eine konzeptionelle Poststellennetz-Planung muss jetzt unverzüglich von der Post eingefordert werden, und innerhalb eines Jahres soll der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Überarbeitung der Service-public-Kriterien in der Postgesetzgebung unterbreiten. Diese Kriterien müssen, wie gesagt, die regionalen Gegebenheiten und die Mobilitätsverfügbarkeiten berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen in der Bevölkerung Rechnung tragen.

Ihre KVF beantragt mit 24 zu 1 Stimmen, die vorliegende Motion anzunehmen. Es liegt kein Minderheitsantrag vor. Besten Dank für die Kenntnisnahme.