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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-03-01

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-01

Wortprotokoll

Die SPK-NR hat der parlamentarischen Initiative nach der ersten Beratung am 20. Januar 2017 Folge gegeben. Das Geschäft ging dann weiter an die Schwesterkommission, die SPK-SR. Diese hat der Initiative mit 7 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben. Das ist eigentlich der Grund, wieso wir nun in den Rat kommen und Ihnen diese parlamentarische Initiative vorstellen und Ihnen empfehlen, ihr Folge zu geben.

Ich fasse kurz zusammen, worum es wirklich geht: Nach geltendem Recht kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat - ob abgewählt oder freiwillig - eine Überbrückungshilfe für maximal zwei Jahre beantragen. Es ist kein gleichwertiger Ersatz für das Einkommen, das es als Ratsmitglied erzielen konnte. Dies ist in Artikel 8a PRG so geregelt. Die Überbrückungshilfe beträgt höchstens 100 Prozent des Höchstbetrages der jährlichen Altersrente. Im Durchschnitt wurden in den letzten neun Jahren 90 000 Franken pro Jahr auf diese Art ausbezahlt.

Die Kommission teilt die Auffassung der Initiantin, dass die Existenz einer solchen Überbrückungshilfe nicht mehr gerechtfertigt ist. Ein Ratsmitglied kann nämlich, wenn es das Mandat als Bundesparlamentarier verliert, wie alle anderen Berechtigten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Die entsprechenden Versicherungsbeiträge von 1,1 Prozent der ALV-pflichtigen Entschädigungen werden heute jedem Bundesparlamentarier bereits abgezogen. Selbstverständlich - und das ist der wichtige Punkt - muss ein Ratsmitglied, das Arbeitslosengeld beanspruchen möchte, wie alle anderen Stellensuchenden zu einem RAV gehen und sich dort ordentlich als arbeitslos anmelden. Das war auch ein Grund, warum die Schwesterkommission dieser Initiative keine Folge gegeben hat. Im Gegensatz dazu bleibt den Ratsmitgliedern für die Beanspruchung von Überbrückungshilfe der Gang zum RAV erspart, und es kann sich direkt an die entsprechende Stelle der Parlamentsdienste wenden.

Es ist für die Kommissionsmehrheit nicht einzusehen, warum ein Ratsmitglied dank der Überbrückungshilfe diese Sonderbehandlung gegenüber normalen Bürgerinnen und Bürgern geniessen soll. Die Mehrheit der Kommission ist somit der Ansicht, dass mit der Arbeitslosenversicherung eine Einrichtung besteht, die für solche Fälle genügend Unterstützung bieten kann. Es braucht keine zusätzliche Kasse, aus der anstelle von Arbeitslosengeldern eine Überbrückungshilfe ausbezahlt wird. Diese Kosten belasten im Gegensatz zum Arbeitslosengeld den Steuerzahler.

Es ist noch anzumerken, dass es aus Sicht der Kommission erwünscht ist, dass ein Ratsmitglied neben dem Parlamentsmandat auch andere Tätigkeiten ausübt. Im Gegensatz zu Herrn Barrile, der gesagt hat, er sei einer der wenigen, die neben der Parlamentsaufgabe auch noch andere Aufgaben wahrnehmen, bin ich überzeugt, dass es hier im Saal noch einige Damen und Herren gibt, die das tun.

Es könne nicht erwartet werden, dass ein abgewähltes Ratsmitglied innert kürzester Zeit den Verdienstverlust [PAGE 147] kompensieren kann - das ist die Aussage der Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit kann dieser Argumentation aber nicht folgen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Arbeitslosenversicherung genügend Schutz bietet.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative Folge zu geben und so gegenüber dem Ständerat ein Zeichen zu setzen.