Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-03-01
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-01
Wortprotokoll
Der Initiant möchte ja, dass die Mitglieder der Bundesversammlung einen persönlichen Mitarbeiter mit maximal 80 Stellenprozenten anstellen können. Diese Person wird nicht durch den Parlamentarier angestellt, sondern durch die Verwaltung. Der Bund soll die Personalkosten übernehmen und zusätzlich eine Jahrespauschale von 10 000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur dieses Mitarbeiters oder dieser Mitarbeiterin zur Verfügung stellen. Dieses System soll die bisherige Jahrespauschale von 33 000 Franken für Personal- und Sachausgaben ersetzen, wobei natürlich die Personalkosten einiges höher sind als 33 000 Franken.
Die Kommission - das ist noch wichtig zu wissen - sprach sich am 14. April 2016 in einer ersten Phase mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten dafür aus, der parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben. Die Kommission hielt damals fest, dass die Qualität der parlamentarischen Arbeit sichergestellt werden muss. Dabei geht es auch darum, dass die Parlamentarier der Macht von Bundesrat und Verwaltung gut informiert und mit fundierten Kenntnissen entgegentreten können. Dazu brauchen gemäss Kommissionsmehrheit die Parlamentsmitglieder vermehrt fachliche Unterstützung.
Die Minderheit war der Ansicht, dass das heutige System, wonach jedes Parlamentsmitglied mit dem zur Verfügung gestellten Pauschalbetrag von 33 000 Franken selber Personal nach eigenem Gutdünken anstellen kann, mehr Flexibilität erlaubt. Daher beantragte sie, es sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
So sah es übrigens dann auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2017. Sie ist der Ansicht, dass mit dem heute ausbezahlten Pauschalbetrag jedes Ratsmitglied die für seine Bedürfnisse richtige Lösung wählen kann. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde zu sehr hohen Mehrkosten führen; das betrifft die Personalkosten, die dann anstehen.
Nach dem negativen Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Ständerates ist auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates umgeschwenkt und möchte gemäss Entscheid vom 10. November 2017 nun ebenfalls auf den persönlichen Mitarbeiter, die persönliche Mitarbeiterin verzichten und beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, es sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Ich möchte Sie jedoch noch auf Folgendes hinweisen: In der Kommission wurde an der Augustsitzung im gleichen Zusammenhang auch ein Antrag gestellt, die Entschädigung der Ratsmitglieder in einer Gesamtschau zu behandeln. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein ähnlicher Antrag wurde auch in der Schwesterkommission versenkt. Ihre Staatspolitische Kommission behandelt zudem etliche Vorstösse - notabene aus unseren Reihen -, die sich mit der Entschädigung des Bundesparlamentes befassen, unter anderem Vorstösse zu verschiedenen Änderungen im Parlamentsrecht, zu Themen wie Übernachtungsentschädigung, Abschaffung der Überbrückungshilfe, Spesenentschädigung, Entschädigung bei Einreichung von parlamentarischen Initiativen. Daher mutet es jetzt sonderbar an, wenn gemäss Medien die Frage der Änderung der Entschädigungsform, nämlich durch Einführung einer Pauschale, vom Ratsbüro aufgenommen wird, obwohl die zwei Kommissionen eine Gesamtüberprüfung eben nicht wollten und explizit abgelehnt haben. Es stellt sich hier wohl früher oder später die Frage der Zuständigkeit.