Zwygart Otto · Nationalrat · 2000-03-14
Zwygart Otto · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Frieden kostet etwas, Sicherheit kostet. Auch Vorstufen zu Frieden und Sicherheit, wie Waffenstillstände, kosten. Sie sind nicht einfach gratis. Ein Engagement der Schweiz zur Friedenssicherung in der Völkergemeinschaft ist und bleibt notwendig, wenn wir an unsere Existenz glauben.
Auch zu unserem Schutz und in unserem eigenen Interesse ist ein Engagement der Schweiz in friedenssichernder Art eine Notwendigkeit, ein Gebot der Stunde. Leider genügen zivile Einsätze allein nicht. Ziviles, militärisches, diplomatisches Vorgehen allein führen nicht zu dem, was wir brauchen, um Menschen und Kulturen zu schützen.
Die evangelische und unabhängige Fraktion ist der einhelligen Meinung, wir sollten auf die Teilrevision des Militärgesetzes eintreten.
Es ist nicht ganz von ungefähr, dass wir eine Doppelvorlage haben. Die Vorlage 1 zeigt erneut auf, dass wir auch gewillt sind, unsere bewaffnete Neutralität zu schützen. In Bereichen wie der Ausbildung müssen wir die Grenzen einsehen, die unser kleines Land vorgibt. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit ist für unseren Kleinstaat eine Notwendigkeit. Nur so können wir unsere Armee sinnvoll in die neue Zeit führen. Selbstverständlich gehören dazu auch die völkerrechtlichen Vereinbarungen über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland sowie von ausländischen Militärpersonen in der Schweiz.
Die Fragen werden bei der Vorlage 2 aufgeworfen. Diese Gesetzesänderung ist für viele ein Stein des Anstosses. Wir begreifen das. Frieden - das habe ich gesagt - kostet etwas. Die Friedensförderung wird uns auch etwas kosten.
Es ist einerseits ein Eingehen auf die schwierigen Situationen, die es gibt. Wenn man sich ins Ausland begibt, dann muss man sich eben mit den dortigen Gegebenheiten abfinden. Ein solcher Dienst ist in unserem eigenen Interesse. Jedes Engagement dieser Art ist mit Risiken verbunden, und diese Risiken muss man möglichst niedrig halten. So war es bis dahin schon bei allen unbewaffneten Einsätzen. Aber wir wissen auch um die Vorteile der Möglichkeit, Menschenleben und Kulturgüter vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen, wenn sie geschützt werden müssen. Es braucht da halt auch die militärische Ausbildung und die entsprechende Ausrüstung; dazu gehört eben auch die Bewaffnung. Wenn wir diese friedensfördernden Massnahmen unterstützen, dann tun wir auch etwas im Bereich Innenpolitik. Wenn es nämlich gelingt, die Zahl der Vertriebenen, der Flüchtlinge aus Krisengebieten, klein zu halten, ist das ein Beitrag zur Innenpolitik.
Der heisse Punkt ist also vor allem die Frage der Bewaffnung und die Art der Einsätze. Schweizer Friedenstruppen müssen, wie ich ausgeführt habe, bewaffnet sein: Zu ihrem eigenen Schutze. Die Möglichkeit der Selbstverteidigung muss gewährleistet sein. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo es um die Teilnahme an Kampfeinsätzen zur Friedenserzwingung geht - dazu haben wir ja verschiedene Anträge auf dem Tisch. Wir sind der Meinung, dass es gilt, hier Grenzen zu ziehen und Grenzen zu setzen, so wie es z. B. der Antrag Hess Walter will.
Es gehört aber auch dazu, dass wir die internationale Zusammenarbeit mit Organisationen suchen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Nur im Verbund mit anderen ist es möglich, Friedenssicherung zu erreichen. Dieser Grundsatz, sowie die Begrenzung der Möglichkeiten des Bundesrates, gibt Gewähr, dass die Beschränkung sichergestellt ist und letztlich auch das Parlament hier einbezogen wird. Auch das scheint uns richtig.
Die evangelische und unabhängige Fraktion weiss, dass bei uns nach wie vor der zivile Einsatz im Vordergrund stehen muss und kann. Aber leider ist es in unserer zerstrittenen Welt nicht möglich, nur mit zivilen Mitteln friedensstiftend einzugreifen.
Deswegen unterstützen wir die beiden Vorlagen.