Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05
Wortprotokoll
Die Bundeskanzlei hat im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der SDA abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft bis am 31. Dezember 2019. Die Bundeskanzlei prüft die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen. Falls die vereinbarten Leistungen nicht erbracht würden, hätte das eine Reduktion des Preises bzw. Nachverhandlungen zur Folge.
Die SDA spielt eine wichtige Rolle für die journalistische Qualität in der schweizerischen Medienlandschaft. Allerdings ist die SDA ein privates Unternehmen ohne formellen, gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 bei seinem Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis 2022 maximal 2 Millionen Franken pro Jahr für die SDA eingeplant. Zweck dieser Massnahme ist allerdings nicht die Unterstützung der SDA oder ihrer Aktionäre an sich, sondern der Bezug konkreter journalistischer Leistungen der SDA durch die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen. Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Leistungsvertrags ist, dass in der laufenden Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung eine rechtliche Grundlage für den Leistungsauftrag geschaffen wird. Ebenfalls Inhalt des Leistungsvertrags werden Mechanismen sein, die den zweckgebundenen Einsatz der Mittel sicherstellen.