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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Die Vollzugskosten zur Umsetzung der einzelnen Förderinstrumente des Netzzuschlagsfonds werden sich für das Jahr 2018 geschätzt auf etwa 19,2 Millionen Franken belaufen. Darin sind die Verwaltungskosten der zuständigen Ämter sowie die Vollzugskosten der externen Organisationen enthalten.

Zu Frage 2: Ja. Gemäss Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe i des Energiegesetzes werden die jeweiligen Vollzugskosten zur Umsetzung der einzelnen Instrumente durch den Netzzuschlag finanziert.

Zu Frage 3: Die Verteilung der Kosten erfolgt nach Aufwand. Ein Teil dieser Kosten entfällt auf die zuständigen Bundesämter, nämlich das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt. Der andere Teil entfällt auf verschiedene Unternehmen, welche diese Ämter beim Vollzug der Förderinstrumente unterstützen. Zu diesen gehören beispielsweise die Pronovo AG, die Energie Pool Schweiz AG und die Cimark AG.

Zu Frage 4: Im Verhältnis zum Förderaufwand für die erneuerbare Stromproduktion machen die Vollzugskosten gemäss dem jeweiligen Voranschlag des Bundes für das Jahr 2017 voraussichtlich 2,55 Prozent und für das Jahr 2018 voraussichtlich 3,73 Prozent aus.