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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-06-11

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-11

Wortprotokoll

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Ständerat hat diesen Controlling- und Koordinationsartikel eingefügt. Ich hätte ihn gerne noch etwas enger gefasst. Selbstverständlich vertrauen wir dem Bundesrat und seinen Zusicherungen, die jetzt alle gegeben worden sind. Aber zum Führungsrhythmus, wie wir ihn alle kennen, gehört das Kontrollieren; Gottvertrauen genügt nicht. Die Armee ist eine Grossorganisation, und da kann es passieren, dass nicht alles im Sinne des Erfinders läuft.

Hier wird von Zielen gesprochen. Wo sind eigentlich die so genannten Ziele festgelegt? Man sollte begrifflich dort anknüpfen, wo etwas schon beschrieben und präzisiert ist. Ein Ziel müsste dann eine messbare Grösse sein. Man könnte an der Bundesverfassung anknüpfen, an Artikel 58 Absatz 2: "Die Armee dient ...." Immer wieder wird - meines Erachtens fälschlicherweise - von Aufgaben oder gar von Aufträgen der Armee gesprochen. Ich habe das jetzt umformuliert und spreche von verfassungsmässigen Zwecken und frage, ob die Armee ihre verfassungsmässigen Zwecke erfüllen kann. Ich beantrage also folgende Änderungen in Artikel 149b Absatz 1: "Das Parlament überprüft alle zwei Jahre die Erfüllung der verfassungsmässigen und gesetzlichen Vorgaben und Zwecke der Armee anhand eines zu genehmigenden Berichtes des Bundesrates ...." Der Bericht ist also zu genehmigen und nicht einfach zur Kenntnis zu nehmen - das ist ein Unterschied zu einem anderen Bericht. Er hat mindestens die Fakten über folgende Punkte zu erheben; ins Militärgesetz muss eine möglichst genaue und umfassende Mindestrahmenbestimmung über die Berichterstattung aufgenommen werden. Wenn das Parlament dann ein Mehr - etwas darüber hinaus - verlangt, kann es das zusätzlich fordern.

"Der Anteil der Berufsoffiziere und Angestellten des VBS unter den Bataillonskommandanten und Einheitskommandanten ist festzustellen." Hier möchte ich gerne wissen, ob unsere derzeitigen Befürchtungen wirklich nicht angebracht sind, wonach die Milizangehörigen in der neuen Milizarmee nur noch "Indianer" und die "Häuptlinge" alle Profis sein werden.

Dann interessieren mich "die geleisteten Diensttage im Einsatz bei subsidiären Aufträgen", "die aufgewendeten Mittel im Berichtszeitraum, aufgeschlüsselt nach Personal-, Betriebs-, Bau- und Rüstungsanteil". Hier möchte ich wissen, ob die Rüstung wirklich anteilmässig gesteigert werden konnte, wie dies der Bundesrat heute verspricht. Wenn wir, wie dies geplant ist, drei RS-Starts vornehmen, dann haben wir zeitweilig derartige Bestände, dass die Infrastrukturen wohl ergänzt werden müssen.

Aus der Angabe der "kumulierten Anzahl Angehörige der Armee unter dem Entlassungsalter 28, welche ihre Diensttage als Durchdiener geleistet haben", wird ersichtlich, wie die Bestände insgesamt sukzessive reduziert werden. Natürlich sind die dann in der Reserve. Die Frage ist: Sind sie dann auch noch ausgerüstet; kommen sie ohne jedes Training zurande? Darüber wird man dann einmal sprechen müssen. Aber man muss es wissen.

Zur "Anzahl der offenen Stellen im Ausbildungskader": Es ist bekannt, dass zur Durchführung der "Armee XXI" derzeit rund 1000 professionelle Instruktoren fehlen. Das ist ein Kernproblem von Bundesrat Schmid. Es wird interessant sein zu verfolgen, wie diese Lücke nachhaltig und auf qualitativ verantwortbarem Niveau geschlossen werden kann.

Zum "Anteil der nicht in die Armee eingeteilten Stellungspflichtigen": Beim Anteil aus der RS vorzeitig entlassener Angehöriger der Armee erkennen wir die Möglichkeit, die Weiterentwicklung der Ausmusterung auf dem blauen Weg zu beobachten.

Zur "Umsetzung der allgemeinen Militärdienstpflicht, jahrgangsweise und kumuliert": Wir möchten hier die Entwicklungen in Bezug auf die Motivation für die neue Armee, aber auch für die Wehrgerechtigkeit beobachtbar machen.

Bei Absatz 2 kann ich mich der ständerätlichen Fassung anschliessen. Da geht es darum, dass das Parlament das prüft und nicht der Bundesrat.