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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2018-03-05

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat am 13. Februar 2018 den Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2017 und den Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im vergangenen Jahr beraten.

Es fällt auf, dass der diesjährige Bericht kompakter und mit Schwerpunktsetzungen abgefasst ist. Im Zentrum steht der verbesserte Zugang der Schweizer Wirtschaft zu internationalen Märkten sowie die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU. Als Instrumente für die Liberalisierung des internationalen Handels stehen an vorderster Stelle das Engagement innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) und die Freihandelsabkommen. Der schweizerische Lösungsansatz lautet: Freihandelsabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutzabkommen. Als Schwerpunktthemen hebt der Bundesrat die Entwicklungen beim internationalen Investitionsschutz und die Massnahmen der Schweiz zur Weiterentwicklung der Investitionsschutzabkommen hervor. Unsere aussenwirtschaftspolitischen Tätigkeiten haben sich im vergangenen Jahr im Umfeld einer aufblühenden Konjunktur und einer global anziehenden Investitionstätigkeit bei gleichzeitig tief bleibenden Inflationsraten bewegt. Aufgrund eines global zunehmenden Protektionismus konnte die Schweiz im Jahr 2017 leider keine neuen Wirtschaftsvereinbarungen abschliessen.

Mehrheitlich wurden in den Kommissionsvoten ein kontinuierlicher Ausbau des globalen Marktzugangs und eine langfristige Sicherung des bilateralen Verhältnisses zur EU begrüsst. Es gehe dabei, hiess es, um die Sicherung unseres Wohlstands, die Sicherung unserer sozialen Errungenschaften. Auch sei ein globaler Marktzugang das beste Mittel, um Unternehmungen in die Mitverantwortung für Gesellschaft und Umwelt zu nehmen.

Ich komme zu ein, zwei thematischen Schwerpunkten. Zuerst zu den Wirtschaftsbeziehungen mit der EU: Im Jahr 2017 tätigten wir mit der EU 62 Prozent unseres gesamten schweizerischen Aussenhandels, dies allerdings immer noch mit einem für uns verbleibenden Handelsbilanzdefizit. Die Warenexporte in die EU konnten wir aber im vergangenen Jahr um 3 Prozent steigern. Grund dafür sind die Abschwächung des Schweizerfrankens und der Wirtschaftsboom innerhalb der EU.

In der Hoffnung, die Beziehungen zur EU über eine baldige Einigung über ein Rahmenabkommen festigen zu können, hat der Bundesrat die Weichen für eine weitere Kohäsionszahlung gestellt. Nachdem allerdings die EU am 21. Dezember 2017 die Äquivalenz betreffend die Schweizer Börse nur auf ein Jahr befristet erteilt hat, entschied sich der Bundesrat, die Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage im Jahr 2018 neu zu beurteilen. Während die EU die Schweiz wieder auf eine sogenannte graue Steuerliste gesetzt hat, konnten andere vertragswidrige Diskriminierungen wie zum Beispiel der Ausschluss vom Programm Horizon 2020 oder die Nichtgewährung der Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen beseitigt werden. In verschiedensten Voten in der Kommission wurden diese Diskriminierungen seitens der EU gegenüber der Schweiz verurteilt, und es wurde vom Bundesrat verlangt, dass er sie detailliert auflistet und ihre Beseitigung wo immer möglich einklagt.

Ich komme zur WTO: Zwar bekräftigten an der letztjährigen WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires die meisten Länder die Wichtigkeit und die globale Bedeutung des multilateralen Handelssystems. Leider waren aber im Berichtsjahr keine nennenswerten Fortschritte möglich. Zwar ist es begrüssenswert, dass die USA wieder an den Verhandlungstisch der WTO zurückgefunden haben. Sorge bereitet uns aber das durch die USA geschürte Verhindern der Wahl von Schiedsrichtern am Appellationshof. Die Schweiz hat eine Initiative im Bereich von E-Commerce sowie eine Erklärung zur Beseitigung handelsverzerrender umweltschädlicher Subventionen für fossile Energieträger unterzeichnet.

Die WTO-Mitglieder haben unsere politische Stabilität, unseren flexiblen Arbeitsmarkt, unsere Innovationsförderung und allgemein unsere robuste Wirtschaft gewürdigt. Gleichzeitig stiess aber unser hohes Schutzniveau im Agrarbereich auf breites Unverständnis. Nach wie vor verfolgt man im Ausland unter anderem sehr kritisch, wie wir den Beschluss der 10. Ministerkonferenz vom Dezember 2015 in Nairobi umsetzen, welcher die Aufhebung aller verbleibenden Exportsubventionen für Agrarprodukte vorsieht, zu denen die schweizerischen Ausfuhrbeiträge für Verarbeitungsprodukte der Landwirtschaft zählen.

Für viele Kommissionsmitglieder ist die WTO die beste globale Handelsplattform, weshalb der heutige Entwicklungsstillstand bedauert wird. Gleichzeitig herrscht aber auch eine starke Meinung vor, dass die Verbote für Schutzmassnahmen zur Eigenproduktion gerade für die Landwirtschaft in unserem Lande zu einem existenziellen Problem herangewachsen sind und dass in diesem Interessenkonflikt zwischen liberalen Märkten und einheimischer Nahrungsproduktion eine Lösung gefunden werden muss.

Die gleiche Problematik haben wir auch bei den Verhandlungen über Freihandelsabkommen: Auch hier haben wir Interessen im Agrarbereich, und wir haben Interessen betreffend den freien Handel, z. B. bei der Industrie, dem Maschinen- oder dem Pharmabereich. Auch hier geht es darum zu schauen, wo wir Lösungen finden. Gross diskutiert wurde das Mercosur-Abkommen; hier scheint es gerade im Bereich der Fleischproduktion viel Kritik zu geben. Es gab aber auch Kritik wegen der Waldrodungen in Brasilien.

Ich komme zum Schluss. Die Kommission honoriert das Engagement in der Wirtschaftsaussenpolitik und bedankt sich beim zuständigen Departement und insbesondere beim Seco für die geleistete Arbeit wie auch für diesen konzis formulierten und wertvollen Bericht.

Einstimmig empfiehlt Ihnen Ihre APK, den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2017 zur Kenntnis zu nehmen.

An der gleichen Sitzung hat Ihre Kommission auch den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2017 beraten. Die Kommission erachtet die getroffenen Massnahmen als gerechtfertigt, und es wurden keine Änderungsanträge gestellt.

Hier beantragt Ihnen Ihre APK mit 19 zu 0 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.