Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-06-11
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Artikel 114 Absatz 3 lautet im heutigen Gesetz: "Er (der Bundesrat) bezeichnet die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung, die den Angehörigen der Armee zu Eigentum überlassen werden." Damit ist impliziert, dass bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht - und darum geht es - auch Waffen in persönliches Eigentum übergehen. Ich will mit meinem Antrag erstens, dass keine Waffe automatisch in persönlichen Besitz übergeht, und zweitens, dass der Bundesrat die Verantwortung für die Entsorgung der Waffen übernimmt.
Für mich gibt es keinen einzigen plausiblen Grund, weshalb sogar noch die nicht mehr militärpflichtigen Männer zu Hause eine vom Staat geschenkte Waffe aufbewahren dürfen. Mit meinem Antrag will ich, dass in Zukunft in weniger Haushalten eine Waffe griffbereit ist. Mein Antrag bezweckt, dass bei der Dienstentlassung alle Waffen, die eben nicht mehr für den Militärdienst gebraucht werden, bei der Ausmusterung abgegeben werden.
Es ist erwiesen, dass zwischen der Anzahl vorhandener Schusswaffen und der Anzahl von Gewalttaten mit solchen Waffen ein Zusammenhang besteht. Auch wenn in der Vergangenheit nur relativ wenig Unfälle mit Militärwaffen passierten, gilt es, die wenigen möglichst zu verhindern, statt dass mit der Erhöhung der Waffendichte in Privathaushalten Gewalttaten Vorschub geleistet wird.
[PAGE 859] Leider unterscheidet die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamtes für Polizei nicht nach der Art der bei Gewalttaten verwendeten Schusswaffen. Ich verweise diesbezüglich auf die Diskussion, die im Ständerat geführt wurde. Statistiken allein verhindern allerdings noch keine Taten. Je mehr Waffen, desto grösser ist die Gefahr ihres Gebrauchs. Durch die hohe Schusswaffendichte in den Schweizer Haushalten besteht ein Restrisiko für Gewalttaten. Dieses gilt es, möglichst gering zu halten.
Als Unsinn bezeichne ich die Waffenverteilung auch, weil dadurch dem zum Teil illegalen Waffenhandel und -export Vorschub geleistet wird. Ich will dies hier aber nicht weiter ausführen.
Zum zweiten Grund für meinen Antrag: Mit dem grosszügigen Verteilen von Waffen entzieht sich das VBS dem Entsorgungsproblem. Herr Bundesrat Villiger sagte am 6. Oktober 1994 in diesem Rat: "In meinem Departement sähe man es lieber, dass den Wehrmännern noch mehr Waffen abgegeben würden, weil es in der Tat ein Entsorgungsproblem gibt." Diese dargelegten Tatsachen allein sind Grund genug, um meinem Antrag zuzustimmen.
Wenn ich die bisher geführte Diskussion verfolge, muss ich zu guter Letzt auch noch sagen: Mit einer Gefährdung der militärischen Aufgabe hat mein Antrag nichts zu tun, weil er nur die nicht mehr Dienstpflichtigen betrifft.
Wenn auch Ihnen Sicherheit mehr wert ist als der Wunsch der Dienstentlassenen, die ihnen lieb gewordene Waffe zu Hause aufbewahren zu können, dann stimmen Sie meinem Antrag zu.