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Wicki Hans · Ständerat · 2018-03-05

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Mir ist bewusst, dass wir uns in einer unangenehmen Situation befinden. Unsere Schwesterkommission hatte vor einiger Zeit eine ähnliche Motion (16.3007) vorgelegt, die in unserem Rat hauchdünn, mit einer Stimme Unterschied, abgelehnt wurde. Es ist nicht üblich, bereits nach kurzer Zeit ein fast gleiches Thema wieder vorzubringen. Allerdings hat sich die Situation nun in einer Art und Weise verschärft, dass sich ein Rückkommen auf das Problem aufdrängt.

Ausgangspunkt der Motion ist grundsätzlich weiterhin die Frage nach der Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Entsprechend den in dieser Verordnung festgelegten Anlagegrenzwerten ist heute ein Ausbau der bestehenden Antennenanlagen nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. Dies führt zu einigen Herausforderungen. Bereits anlässlich der letzten Diskussion stellten wir fest, dass von ungefähr 15 000 Mobilfunkanlagen bereits 6000 den Anlagegrenzwert ausgeschöpft haben.

Die Situation hat sich nun weiter zugespitzt. Inzwischen ist etwa die Hälfte der Anlagen an ihr Limit gelangt; sie haben bereits 90 Prozent oder mehr der bewilligten Sendeleistung ausgeschöpft. Ein weiterer Viertel hat den Grenzwert von 70 Prozent erreicht. Davon betroffen sind insbesondere die dichtbesiedelten Gebiete, also Städte und Agglomerationen. In Anbetracht dessen, dass sich die Datenmenge jährlich verdoppelt, ist der Kollaps des Netzes in naher Zukunft absehbar, sofern nicht Abhilfe geschaffen wird.

Natürlich sind diese Fakten alleine nicht neu. Teilweise haben wir sie schon in der Wintersession 2016 besprochen. Im Vergleich zu damals ist die Situation allerdings akuter geworden, weil nun ein weiterer Faktor hinzukommt: In den nächsten Jahren steht uns nämlich im Bereich der Digitalisierung der Schritt zur fünften Generation der Mobilfunktechnologie - kurz: 5G - bevor. Eine erste Version dieses Standards wird wohl noch dieses Jahr kommen, die ersten kommerziellen Anwendungen werden ab 2020 kommen. Im Vergleich zum bisherigen 4G-Standard wird diese neue Generation wesentliche Verbesserungen beinhalten, etwa neue Datenraten bis zu 10 Gigabit pro Sekunde, hundertmal schneller als die heutige 4G-Technologie, Echtzeitübertragungen, bei denen weltweit 100 Milliarden Mobilfunkgeräte gleichzeitig ansprechbar sein werden, wesentlich kürzere Latenzzeiten und eine massive Senkung des Energieverbrauchs.

Die leistungsfähigen Mobilfunknetze der fünften Generation sind dabei ein Eckpfeiler der Strategie Digitale Schweiz, die vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Seien wir uns bewusst: Mit 5G wird im Bereich der Digitalisierung nicht eine Evolution, sondern eine Revolution stattfinden. Sie führt zu einer neuen Mobilfunkgeneration. Die Schweiz ist dabei in den Forschungen mittendrin, beispielsweise dank der ETH Lausanne. Deren Umsetzung wird ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung sein. Zudem ist die Implementierung des neuen Standards 5G gesellschaftlich und wirtschaftlich von grösster Bedeutung.

Angesichts der Wichtigkeit der Digitalisierung kann es sich die Schweiz nicht leisten, im Abseits zu stehen. Doch gerade hier haben wir den entscheidenden Schwachpunkt: Unsere heutige Infrastruktur ist nicht dafür ausgelegt. Wie bereits vor etwas mehr als einem Jahr erläutert, entspricht unser Netz bereits den heutigen Anforderungen bald nicht mehr. Mit der 5G-Technologie stösst die Infrastruktur nun endgültig an ihre Grenzen.

Eigentlich haben wir nur drei Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen: Wir könnten erstens nichts tun, wobei dann die Konsequenz wäre, dass in naher Zukunft die Anlagegrenzwerte ausgeschöpft wären und die Schweiz in die digitale Steinzeit versetzt würde. Eine zweite Möglichkeit wäre, 5000 bis 10 000 neue Antennen zu bauen, um die [PAGE 85] notwendigen Kapazitäten anbieten zu können. Die vorliegende Motion schlägt die bekannte dritte Möglichkeit vor, indem die Anlagegrenzwerte moderat erhöht werden sollen, damit die heute bestehenden Antennen effektiver genutzt werden können.

Die erste Variante können wir kaum ernsthaft in Betracht ziehen. Ein Nichtstun wäre verheerend und würde dem Wohlstand und der Entwicklung der Schweiz langfristig schaden. Die zweite Variante, der Bau Tausender neuer Antennen, ist kaum nachhaltig. Abgesehen davon, dass sich die Bewilligungsverfahren über Jahre hinziehen würden, wäre dies kaum im Sinne der elektrosensiblen Personen. Zudem ist der Bau einer Antenne an einem neuen Standort zehnmal teurer als die Anpassung einer bestehenden Antenne. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren ist die dritte Variante, also die vorgeschlagene Anpassung der Grenzwerte, am nachhaltigsten.

Dazu ist aus rechtlicher Sicht vorab Folgendes festzuhalten: Natürlich fällt die Anpassung dieser Verordnung grundsätzlich in die Kompetenz des Bundesrates. Allerdings ist es politisch nachvollziehbar, weshalb dieser eine solche Anpassung nicht von sich aus machen möchte. Die engagierte Diskussion über die Motion 16.3007 der Wintersession 2016 zeigte, dass dieses Thema weiterhin stark umstritten ist. Zudem wurde mit der Ablehnung ein Präjudiz geschaffen, welches der Bundesrat nicht ohne Weiteres ignorieren kann. Entsprechend haben wir heute faktisch darüber zu befinden.

Das knappe Resultat innerhalb der Kommission zeigt, dass die vorgeschlagene Lösung auch auf Skepsis stiess. Sie betraf vor allem die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der zusätzlichen Strahlenbelastung. Für die Minderheit unserer Kommission wird im Anschluss Kollegin Häberli-Koller sprechen.

Der Bericht des Bafu und des Bakom, den unsere Kommission eingefordert hatte, stellt dazu allerdings Folgendes fest: "Der einzige für den Menschen schädliche Effekt von Mobilfunkstrahlung, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung." Weitere Effekte werden zwar beobachtet, sind aber unterschiedlich gut abgesichert. Gemäss der WHO ist hochfrequente Strahlung möglicherweise krebserregend. Allerdings betrifft dies primär Mobilgeräte. Das ist klar von den ortsfesten Antennen zu unterscheiden, die eine wesentlich schwächere Belastung darstellen - und um solche handelt es sich vorliegend. Zu diesen gibt es zwar kaum aussagekräftige Langzeitstudien, doch deuten entsprechende Studien nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko aufgrund dieser Strahlung hin.

Der Bundesrat hat 1999 mit der vorliegenden Verordnung für Orte mit empfindlicher Nutzung die heutigen Anlagegrenzwerte festgelegt. Diese Grenzwerte sind recht streng und auch im Verhältnis zum Ausland sehr tief. Hintergrund waren Befürchtungen wegen gesundheitlicher Schäden solcher Strahlen, wofür es Hinweise gab. Nach fast zwanzig Jahren ist allerdings festzustellen, dass diese Hinweise bis heute nicht bestätigt werden konnten. Dennoch haben wir weiterhin diese tiefen Grenzwerte. Dabei würden die Werte selbst bei einer Erhöhung immer noch um mehr als 60 Prozent unter den Grenzwerten der WHO liegen. Bereits seit Längerem wird von der WHO eine neue Gesamtsynthese der Kenntnisse über biologische Auswirkungen hochfrequenter Strahlung erwartet, doch liegt diese leider immer noch nicht vor. Für die Mehrheit unserer Kommission deutet dies darauf hin, dass die Thematik innerhalb der WHO keine Priorität geniesst. Der Bundesrat wird die Entwicklung im medizinischen Bereich jedenfalls verfolgen und insbesondere auch bei der Revision der Verordnung berücksichtigen. Die Motion betont denn auch, dass die Lockerung der Vorschriften nur unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben für den Strahlenschutz erfolgen dürfe.

Ein Punkt scheint mir besonders wichtig: Bereits mit einer moderaten Erhöhung der Grenzwerte kann die Leistungsfähigkeit der Antennen um ein Vielfaches gesteigert werden. Wir können damit nicht nur den Kollaps um wenige Monate herauszögern, sondern schaffen auf längere Zeit ein funktionierendes System. Gerade im Hinblick darauf, dass künftige Technologien mit weniger Strahlenbelastung auskommen dürften, ist diese Lösung sinnvoll, denn es wäre nun wirklich nicht nachhaltig, im Eilverfahren und gegen grosse Widerstände Tausende neue Antennen zu bauen, um diese dann nach wenigen Jahren stillzulegen - dies zudem vor dem Hintergrund, dass die meisten umliegenden Staaten bereits heute höhere Grenzwerte haben als die Schweiz. Genauer gesagt: Ihre Grenzwerte sind um den Faktor 10 höher. Dies ermöglicht es ihnen auch, bestehende Standorte für die 5G-Technologie auszustatten, und sie sind bereits mitten in den Vorarbeiten dazu.

Die Schweiz muss hier mithalten können, um den Anschluss an die Digitalisierung nicht zu verlieren. Die Digitalisierung ist für unsere Wirtschaft - inklusive der Landwirtschaft -, aber auch für den Service public von enormer Bedeutung, was der Bundesrat in seiner Strategie Digitale Schweiz bestätigt hat. Wenn wir also beispielsweise die Vorteile von Smart Farming nutzen, der produzierenden Wirtschaft die Chance auf Margenverbesserung geben und dadurch auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken wollen, ist eine Erhöhung der Anlagegrenzwerte unumgänglich.

Aus diesen Gründen hat die Mehrheit Ihrer Kommission beschlossen, die vorliegende Motion einzureichen. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und damit eine effektive Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz zu ermöglichen.