Lexipedia

Tschuppert Karl · Nationalrat · 2000-03-14

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Die schweizerische Sicherheitspolitik des 21. Jahrhunderts ist eine Politik vorausschauender, ganzheitlich angelegter, multilateral vernetzter Sicherheitsvorsorge. Ihr Resultat ist die politische und wenn nötig auch militärische Mitgestaltung des Friedens im nahen und erweiterten Umfeld unseres Landes. Eine vorausschauende Politik zielt auf Krisen- und Konfliktverhütung ab. Den Krisen muss präventiv und ursachenorientiert am Ort ihres Entstehens mit einem Konzept begegnet werden, welches alle Bereiche der Politik ihren Möglichkeiten entsprechend aktiv und flexibel nutzt. Aussen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Technologie-, Umwelt-, Migrations- und Entwicklungspolitik bilden dazu ein Ganzes.

Eine solch umfassende Politik ist nicht im nationalen Rahmen und nicht autonom zu gestalten. Sie erfordert vielmehr eine gemeinsame, internationale Anstrengung, zu der die Schweiz ihren Beitrag - deutlich stärker als bisher - vor Ort liefern muss. Zu den wichtigsten Veränderungen unserer sicherheitspolitischen Lage gehört die stark verminderte Wahrscheinlichkeit der klassischen militärischen Bedrohung bei gleichzeitiger Zunahme der Bedrohung durch neue, andere Risiken, z. B. Proliferation von Massenvernichtungsmitteln, organisierte Kriminalität und Informationskrieg. Die Kontrolle und Bewältigung dieser Risiken verlangt eine umfassende, flexible Kooperation innerhalb unserer eigenen sicherheitspolitischen Mittel, gleichzeitig aber auch eine enge Zusammenarbeit mit den Organen des benachbarten Auslandes. Umfassende Sicherheit lässt sich nur mehr durch Kooperation gewährleisten.

Bei der Teilrevision des Militärgesetzes handelt es sich um einen ersten und unseres Erachtens zugleich sehr wichtigen Schritt zur konkreten Umsetzung des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000, den wir hier in der Wintersession 1999 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen haben.

Die Revision soll es der Schweiz erlauben, sich auch mit bewaffneten Truppenkontingenten an multinationalen Friedensoperationen zu beteiligen. Das ist in ausländischen Streitkräften eine Selbstverständlichkeit. Aber bei uns verbietet das erst 1995 revidierte Militärgesetz in Artikel 66 schweizerischen Armeeangehörigen im Truppenverband den bewaffneten Auftritt ausserhalb unserer Landesgrenzen.

Das geltende Gesetz sieht einzig die Ermächtigung an den Bundesrat vor, einzelnen Personen zum Selbstschutz den Waffengebrauch zu bewilligen, wie das zurzeit bei Festungswächtern und beim Swisscoy-Einsatz in Kosovo der Fall ist. Gerade die nicht überzeugende Lösung - ich glaube, da sind Sie mit uns einig, Herr Bundespräsident Ogi -, die für den Kosovo-Einsatz getroffen wurde, kann keine Richtschnur für allfällige weitere militärische Engagements im internationalen Rahmen sein.

Die Welt darf von der Schweiz einen substanziellen Beitrag an die internationale Solidarität erwarten. Andererseits ist es ein Ziel der Teilrevision, in gemeinsamen internationalen Anstrengungen Risiken und Gefahren entgegentreten zu können, bevor diese unser Land erreichen. Krisenbewältigung mit humanitären und wirtschaftlichen, aber auch mit militärischen und politischen Mitteln an Ort und Stelle kann wesentlich dazu beitragen, dass die Schweiz beispielsweise von grossen Flüchtlingsströmen verschont bleibt.

Allein mit der gesetzlich verankerten Möglichkeit, sich mit bewaffneten schweizerischen Truppen an internationalen Friedensoperationen zu beteiligen, werden die Voraussetzungen geschaffen, im gesamten Bereich der Friedenssicherung aktiv zu werden. Ein Automatismus ist damit nicht gegeben. Die Schweiz wird in jedem Fall frei entscheiden können, ob ein solches Engagement unseren nationalen Interessen entspricht. Aber ein Staat, der sich allein auf die klassische Landesverteidigung konzentriert, wird über kurz oder lang mit Problemen der Begründung seiner sicherheitspolitischen Ausrichtung haben. Das müsste gerade jenen Kreisen einleuchten, Herr Schlüer und Herr Fehr Hans, die sich zwar immer für eine glaubwürdige Landesverteidigung einsetzen, diese zukunftsgerichtete Teilrevision aber ablehnen. Die Verteidigung unseres Landes soll durch die Auslandeinsätze nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Ich verzichte darauf, auf die Details der Vorlage einzugehen; das haben die Kommissionssprecher gemacht. Vielmehr bitte ich Sie namens der FDP-Fraktion, auf die zweiteilige Vorlage einzutreten und ihr in unveränderter Form - gemäss dem Entwurf des Bundesrates bzw. gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission - zuzustimmen.

Für die FDP-Fraktion gibt es keine Alternative und kein Wenn und Aber zum Vorgehen über die vorgezogene Teilrevision des Militärgesetzes. Die Erfahrungen bei den bisherigen Konflikten auf dem Balkan haben bei uns schon seit längerer Zeit die Erkenntnis gestärkt, dass die Schweiz vor allem zur Migrationsbekämpfung auch ausserhalb der Grenze Beiträge leisten muss. Dazu benötigen wir nebst einer Milizarmee mit professionellen Elementen den Ausbau des sicherheitspolitischen Engagements, inklusive Bewaffnung der freiwilligen Schweizer Soldaten zum Selbstschutz.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sämtliche Nichteintretens-, Rückweisungs- und Minderheitsanträge abzulehnen.