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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05

Wortprotokoll

Das Problem ist uns sehr gut bekannt; vor allem betreffend die Ingenieurleistungen haben Sie absolut Recht. Da werden sehr oft Subcontractors in billigen Staaten mit den Ingenieurleistungen betraut, und der Kontrakt läuft über ein schweizerisches Büro oder ein schweizerisches Bauunternehmen. Insofern ist das nicht unzulässig, sondern es ist eine Praxis, sehr oft zum Nachteil der ansässigen ausgebildeten Ingenieure.

Bei mir ist nur das Astra für die Beschaffung zuständig, das BAV nicht. Wir müssen uns an die Empfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) halten. Das Sekretariat der Weko, die ja sonst zuständig ist für Wettbewerbsabreden, die unlauter sind, hat der KBOB 2017 mitgeteilt, dass die KBOB-Honorarempfehlungen eine unzulässige, sanktionierbare Wettbewerbsabrede darstellen. Insofern liegt der Ball tatsächlich bei der KBOB. Aktuell arbeitet man an den Empfehlungen 2018, und wir schätzen es im Moment so ein, dass die KBOB hier justiert hat.

Ein Zweites: Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist vom Bundesrat dem Parlament zugewiesen worden. Ich glaube, dass es sich lohnt, auch bei der Gesetzesberatung genau hinzuschauen und sich zu fragen, wie man allenfalls auch dort diese Subakkordantengeschichte verbessern kann.

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