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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-03-05

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Erst vor etwas mehr als einem Jahr, in der Wintersession 2016, haben wir in diesem Rat über eine Motion mit der gleichen Zielsetzung diskutiert und entschieden; der Kommissionssprecher hat dies richtig ausgeführt. Es ist schon etwas speziell, dass wir nach so kurzer Zeit erneut über einen solchen Auftrag an den Bundesrat zu befinden haben, nämlich über den Auftrag, in der NISV eine Grenzwerterhöhung vorzunehmen.

Eine starke Minderheit, es war äusserst knapp in der Kommission, beantragt Ihnen heute, die Motion abzulehnen, und dies aus folgenden Gründen:

Seit unserem Entscheid vor rund einem Jahr haben sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Das Fernmeldegesetz (FMG) sieht eine flächendeckende Versorgung mit Fernmeldediensten vor, auch für den Datenverkehr mit Mobilfunk. Das gesteigerte Nutzungsverhalten von uns allen stellt die Netzinfrastruktur vor Herausforderungen; das ist unbestritten. Die Auswirkungen der Strahlen von Mobilfunkantennen auf die Gesundheit und auch auf den Wert von Liegenschaften sind weiterhin zentrale und wichtige und vor allem offene Fragen.

Der Vertreter des Bafu hat in der Kommission ausgeführt, dass der Bundesrat neu ein NIS-Monitoring aufbauen will. Dieser Vorschlag ist in der Botschaft des Bundesrates zur Revision des FMG enthalten, welche im September 2017 zuhanden unseres Parlamentes verabschiedet worden ist. Ein repräsentatives Monitoring fehlte bisher. Deshalb ist es dem Bafu nicht möglich zu beurteilen, wie sich die Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkstrahlung verändert hat.

Genaue, faktenbasierte Aussagen über gesundheitliche Auswirkungen sind gemäss Bafu nicht möglich. Die WHO arbeitet an einer Gesamtsynthese des wissenschaftlichen Kenntnisstandes über die biologischen Auswirkungen von Funkstrahlung und möchte daraus dann Empfehlungen ableiten. Diese Gesamtsynthese wurde für 2018 in Aussicht gestellt, verzögert sich jedoch. Die Kommission wurde ebenfalls darüber informiert, dass weltweit Biologen und Mediziner die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Mensch und Tier und auf die einzelne Zelle untersuchen. Das Bafu hat schon vor einiger Zeit eine Expertengruppe eingesetzt, die die neueste wissenschaftliche Literatur aufarbeitet.

Von besonderem Interesse sind die biologischen Auswirkungen, die nicht auf eine blosse Erwärmung von Körpergewebe zurückzuführen sind. Solche Auswirkungen gibt es. Unklar ist hingegen, ob die beobachteten Effekte ein Gesundheitsrisiko darstellen. Besonders schwierig ist die Untersuchung von Langzeitwirkungen. Zu den Langzeitwirkungen der Strahlung von Mobilgeräten - hier geht es vor allem um Krebs - ist viel geforscht worden, wenig hingegen zu jenen der Strahlung von Antennen. [PAGE 86]

Betreffend Elektrosensibilität liegen gemäss Bafu derzeit ebenfalls keine erhärteten Erkenntnisse vor. Aufgrund der bekannten Fakten lässt sich aber sagen, dass es eine Gruppe von Menschen gibt, die gegenüber elektromagnetischer Strahlung besonders empfindlich ist. Diese Menschen leiden unter körperlichen Belastungen und haben grosse gesundheitliche Probleme, die es ernst zu nehmen gilt. Weil es Hinweise gibt, dass solche Auswirkungen durchaus möglich sind, ist das neuvorgesehene NIS-Monitoring so wichtig und zentral.

Es trifft übrigens nicht zu, dass die Schweiz zehnmal strengere Grenzwerte hat als die EU-Länder. Viele Studien zeigen, dass diese Länder unter anderen Voraussetzungen Messungen vornehmen und dort die Grenzwerte anders bestimmt werden. Experten führen aus, dass überall dort, wo sich Menschen aufhalten können - auch nur kurz -, in der Schweiz, in Deutschland und in anderen Ländern grundsätzlich derselbe Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen eingehalten werden muss. Je nach Frequenz liegt dieser Immissionsgrenzwert zwischen 40 und 61 Volt pro Meter für die kumulierte Strahlung aller Sendeanlagen. In der Schweiz gibt es zusätzlich den sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger aufhalten können. Dieser gilt nur für eine einzige Sendeanlage und beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter. Der Vergleich des Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist so unzulässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, können Werte von 8 Volt pro Meter und mehr gemessen werden, was toleriert wird.

Auch in Deutschland, das keinen Anlagegrenzwert kennt, sind die Messwerte in Gebäuden vergleichbar mit denen der Schweiz. Die Behauptung, wonach die Schweiz tiefere Grenzwerte als das Ausland habe, stimmt nicht. Der Schweizer Anlagegrenzwert kann nicht dem ausländischen Immissionsgrenzwert gegenübergestellt werden. Das wäre so, wie wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen würde. Die Anlagegrenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung wurden geschaffen, um den Bau von Mobilfunkanlagen bei sensiblen Infrastrukturanlagen einzuschränken.

Es ist der falsche Ansatz, die Anlagegrenzwerte zu lockern, um eine Verstärkung der Sendeleistung in diesen besonders empfindlichen Gebieten zu forcieren. Trotz bisherigen Forschungen können, wie bereits ausgeführt, viele offene Fragen betreffend Auswirkungen auf die Gesundheit nicht abschliessend beantwortet werden.

Zudem können Mobilfunkantennen je nach Nähe zu einer Liegenschaft auch deren Verkauf erschweren und sich wertmindernd auswirken. Würden die Anlagegrenzwerte gelockert, nähme das Risiko einer zusätzlichen Wertminderung zu. Das Bundesgericht verneint die Übermässigkeit von ideellen Immissionen bei Mobilfunkantennen. Der benachbarte Immobilieneigentümer kann deshalb keinen Schadenersatz gegenüber dem Grundeigentümer geltend machen, auf dessen Grundstück sich, zum Beispiel auf einem Dach, die Mobilfunkantenne befindet. Den Wertverlust hat der Immobilieneigentümer dann alleine zu tragen.

In diesem Zusammenhang lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Ebenfalls gegen diese Motion haben sich der Ärzteverband FMH, der Schweizer Bauernverband und weitere Organisationen ausgesprochen.

Eine Modernisierung der bestehenden Netzinfrastruktur sowie deren Ausbau sind auch mit den geltenden Grenzwerten möglich. 5G kommt. Die Frage ist, wie wir das realisieren. Wenn es eine Vielzahl neuer Antennenstandorte benötigt, sind es solche für Kleinstfunkanlagen wie WLAN in und um Gebäude. Solche Anlagen werden mit 10 bis 100 Milliwatt Sendeleistung heute schon landesweit völlig bewilligungsfrei betrieben. Damit lassen sich auch sehr grosse Datenmengen problemlos übertragen. Die Versorgung und damit die Bestrahlung erfolgt dabei punktuell, bedarfsgerecht und energiesparend. St. Gallen ist ein Beispiel dafür. Die flächendeckende Bestrahlung mit leistungsstarken Antennenmasten von mehreren Tausend oder Zehntausend Kilowatt kann so vermieden oder zumindest reduziert werden.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und an unserem vor Kurzem gefällten Entscheid festzuhalten.