Jans Beat · Nationalrat · 2018-03-05
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion gleich wie der Bundesrat abzulehnen. Es geht hier um Gleichstellung, um Gerechtigkeit, aber für einmal nicht etwa um die zwischen Männern und Frauen oder zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten. Hier geht es um die Gerechtigkeit zwischen zwei Stallsystemen, dem Anbindestall und dem Freilaufstall.
Ein Freilaufstall ist etwa das System, das wir hier drin haben: Man kann sich frei bewegen. Im Anbindestall werden die Kühe an ihrem fixen Platz angebunden. Der Motionär stellt nun durchaus zu Recht fest, dass diese beiden Systeme in unserem Landwirtschaftssubventionssystem nicht gleich behandelt werden: Die Besitzer von Freilaufställen bekommen Subventionen, und zwar einerseits pro Kuh und andererseits pro Stall. Wenn ein solcher Stall gebaut werden soll, fliessen nämlich sogenannte Strukturverbesserungsgelder.
Ursprünglich wollte der Motionär, dass beides korrigiert wird, dass also keinerlei Ungerechtigkeit entstehen soll. Der Ständerat hat nun entschieden, dass man diese Ungerechtigkeit wenigstens bei den Strukturhilfen, also bei den Bausubventionen, aufheben soll.
Wir sind der Meinung, es sei richtig, dass es für Freilaufställe mehr Geld gibt. Das hat in erster Linie tierschützerische Gründe. Den Tieren, die sich frei bewegen können, ist es in aller Regel wohler. Es gibt unter den angebundenen Tieren solche, die beim Aufstehen und beim Abliegen Mühe haben. Es gibt oft auch mehr Verletzungen bei Tieren, die angebunden sind. Das ist der eine Grund. Der andere Grund ist, dass Freilaufställe moderner sind. Sie können zwar nicht im [PAGE 188] Bau, aber doch mindestens im Betrieb kostengünstiger sein. Sie sind einfacher zu betreiben. Man muss einfach die Türe aufmachen, wenn man kann, dann sind die Tiere draussen, und wenn man die Türe wieder aufmacht, kommen sie wieder rein. Das ist im Unterhalt einfacher, das ist kostengünstiger. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, dass wir in der teuren Schweizer Landwirtschaft dazu beitragen, die Kosten zu senken. Deshalb macht aus unserer Sicht diese Bevorteilung Sinn.
Wir glauben auch, dass es kritisch ist, wenn man jetzt sagt, die Anbindeställe müssten bei den Bausubventionen gleich behandelt werden. Wer bezahlt denn das? Es wird ja nicht eine Erhöhung der Beiträge bei den Strukturverbesserungsmassnahmen gefordert. Wenn man die Beiträge für die einen anhebt, nämlich bei den Anbindeställen, muss man sie bei einem fixen Rahmen konsequenterweise bei den anderen Ställen senken. Das betrifft dann die Freilaufställe. Ich sage einmal: Es betrifft die moderneren Landwirte, die hier unter dem Strich einen Nachteil in Kauf nehmen müssen, was aus unserer Sicht keinen Sinn macht.
Dann gibt es noch ein Argument, das Sie bedenken sollten: Wenn die Hornkuh-Initiative angenommen wird, wenn die Forderung der Initianten tatsächlich angenommen wird, dann bekommen Tierhalter von Kühen mit Hörnern deutlich mehr Haltungsbeiträge. Die Subvention, die man heute pro Kuh schon erhält, würde dann quasi verdoppelt. Es wäre wirklich sehr attraktiv, Kühe mit Hörnern zu halten. In Kombination mit diesem Vorstoss wäre es dann besonders attraktiv, neue Ställe zu bauen, wo man Hornkühe halten kann, um dann all diese Beiträge zu kassieren. Denn es ist anspruchsvoll, in Freilaufställen Hornkühe zu halten; das ist deutlich anspruchsvoller. Auch deshalb ist aus meiner Sicht ein Aufpreis für die Freilaufställe gerechtfertigt.
Es könnte zusammen mit der Hornkuh-Initiative dazu kommen, dass wir plötzlich ein Revival von Anbindeställen in der Schweiz hätten. Wir hätten dann eine Retrobewegung, wir wären wahrscheinlich das einzige Land, das zurück zu diesem sehr alten Modell der Anbindeställe geht. Dieses Modell macht in gewissen Regionen durchaus Sinn. Aber es wäre eine Entwicklung, die wir nicht gut finden würden.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat hat das ja empfohlen.