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Janiak Claude · Ständerat · 2018-03-05

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Es ist ein gutes Jahr her, dass wir über dieses Thema diskutiert haben. Ich habe mir die Debatte vom 8. Dezember 2016 noch einmal zu Gemüte geführt. An den Argumenten - pro und kontra - hat sich auch in den unzähligen Zuschriften nicht wirklich etwas geändert. Bei der letzten Debatte hatte ich mich in der Kommission noch der Stimme enthalten, allerdings hauptsächlich, weil ich fand, dass das Thema in die Kompetenz des Bundesrates fällt und er im Rahmen seiner Verordnungskompetenz entscheiden sollte.

Nachdem das Parlament aber das Thema an sich gerissen hat, kann man dem Bundesrat sicher nicht den Vorwurf machen, er entziehe sich seiner Verantwortung. Wir sind in den letzten Tagen wiederum in einer Art und Weise bestürmt worden, die ich als grenzwertig empfunden habe - so viel zu den Grenzwerten. An der Widersprüchlichkeit, in der wir uns befinden, hat sich aber nichts geändert.

Wir haben in dieser Session die Motion Gschwind 15.3648, "Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz", behandelt und werden noch heute die Motion Candinas 16.3336, "Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in [PAGE 89] der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde", behandeln. Eigentlich hätten wir diese zuerst behandeln sollen und diese Motion dann anschliessend. Denn bei der Motion Candinas waren ja alle einhellig dafür. Ich habe da im Dossier zur Motion Candinas, das wir in der Kommission erhalten haben, lesen können, was Sie, Frau Bundesrätin, damals im Nationalrat gesagt haben. Ich kann Ihnen nur zustimmen. Sie haben festgestellt, dass regelmässig Motionen zum selben Thema kommen, und: "Es gibt keine unterschiedliche Beurteilung, es ist klar, dass eine gute Breitbandversorgung für die ganze Schweiz zentral ist, und zur ganzen Schweiz gehört selbstverständlich auch das Berggebiet." Das betrifft also die Motion Candinas, die wir dann nachher beraten. Sie haben dann weiter gesagt: "Ja, mehr Hochbreitband-Erschliessung - und gleichzeitig will man aber die NIS-Verordnung nicht anpassen." (AB 2017 N 786)

Als ich das Dossier zur Motion Candinas dann noch weiter angeschaut habe, habe ich diese unzähligen Vorstösse zu diesem Thema gefunden. Sie kamen von links bis rechts; das ist auch noch interessant. Alle wollen, dass es überall möglichst bald kommt und dass ja niemand keinen solchen Zugang hat. Es sind hauptsächlich Vorstösse zu den peripheren Regionen. Sie möchten deutlich mehr Gigabytes, sie wollen eine hohe Breitbandversorgung. Die einzelnen Bürger wollen das. Man äussert vielleicht Angst, zieht es am Schluss aber dann trotzdem vor, gut versorgt zu sein. Wenn es darauf ankommt, schwinden offenbar wieder alle Bedenken.

Ich habe am vergangenen Dienstag den Sessionsanlass von E-Power zum heutigen Thema besucht. Gegner werden mir jetzt vorhalten, das sei ein Lobbyanlass gewesen. Damit kann und muss ich leben. Aber ich bin kein Fachmann in diesen technischen Fragen, und deshalb habe ich mich dort informieren lassen. Gregor Dürrenberger von der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation der ETH Zürich hat sich ausführlich zur Frage von möglichen gesundheitlichen Schäden geäussert. Er hat mich überzeugt. Es gibt unzählige Schriften über gesundheitliche Effekte innerhalb der internationalen Grenzwerte. Das kennen wir im politischen Alltag auch bei anderen Themen. Man findet immer ein Gutachten, das den eigenen Standpunkt stützt. Man kann so problemlos Rosinen picken.

Wenn man es seriös beurteilen will, sollte man auf anerkannte Fachgremien zurückgreifen, welche Publikationen systematisch berücksichtigen und wissenschaftlich auswerten. Herr Dürrenberger zählt dazu die Expertengruppe der WHO, die Expertengruppe der EU - die SCENIHR -, global die ICNIRP und die zuständigen Bundesämter in Deutschland und in der Schweiz; in der Schweiz ist es das Bafu. Unterhalb der Grenzwerte lassen sich nach all diesen Gremien gesundheitliche Schäden und Risiken nicht nachweisen. Es gibt Unsicherheit und weiteren Bedarf an Forschung. Etwas scheint aber aufgrund der bisherigen Erkenntnisse unbestreitbar: Die Risiken, so sie bestehen - das haben wir heute auch schon gehört -, gehen eher von den Endgeräten als von der Infrastruktur, von den Basisstationen aus. Insoweit gibt es genügend Hinweise und Anweisungen, wie man mit seinem Gerät umgehen soll und wie eben nicht.

Zugegeben: Unbedenklichkeit lässt sich per se nicht beweisen. Das war bei jedem technischen Fortschritt so. Wenn etwas Neues kommt, kann man nicht von Anfang an beweisen, dass es völlig unbedenklich ist. Als die Eisenbahn kam, äusserten auch viele Bedenken, und auch heute ist Eisenbahnfahren nicht a priori gefahrlos. Aber die Forschung wird weitergehen und allfällige Risiken identifizieren.

In der letzten Debatte hat Bundesrätin Leuthard auch auf das Tropeninstitut in Basel verwiesen, das bestätigt hat, dass 90 Prozent der Strahlenbelastung vom Endgerät kommen. Auch wenn wir alle nur eine Stunde am Tag am Telefon sind, sei diese Strahlung viel schlimmer, sei sie fataler als jene der Antennen. Angesichts dieser Widersprüchlichkeit muss die Bevölkerung besser über diese Tatsachen informiert sein, d. h. über die verschiedenen Antennen und Belastungen. Bundesrätin Leuthard hat gesagt und wird dies heute sicher wiederholen, dass dementsprechend ein Monitoring aufgebaut werden soll; ich möchte nicht alles wiederholen, was sie damals gesagt hat.

Ich unterstütze die Motion, wie auch die letzte; dies auch, weil wir in der KVF-SR bei der Behandlung der Motion vor rund anderthalb Jahren einen zweiten Beschluss gefasst haben. In Kenntnis der Verordnungskompetenz des Bundesrates haben wir mit einem Beschluss verlangt, dass wir konsultiert werden zur Frage, ob und unter welchen Prämissen die Verordnung tatsächlich abgeändert wird. So weit sind wir ja auch bei einer heutigen Annahme der Motion nicht. Wir würden also konsultiert, bevor etwas aufgrund der Untersuchungen, die angestellt werden, und aufgrund allfälliger neuer Erkenntnisse aus der Forschung geändert wird. Zielhorizont ist 2020, wir haben es vorhin gehört.

Wenige hier im Saal sind in diesen Fragen Fachleute, ich sicher nicht. Im Vorfeld der Behandlung dieses Vorstosses ist wiederum der Eindruck entstanden, es handle sich um eine Glaubensfrage; dies bestätigt ja auch diese Debatte ein wenig. Dass es schwierig ist, bei solchen Konstellationen ein berechtigtes Anliegen in der politischen Debatte sachlich zu diskutieren, ist ein Faktum. Wenn man darauf besteht, dass man selber Recht hat und der andere falsch liegt, dann ist es schwierig, aufeinander zuzugehen.

Von Gegnern dieser Motion habe ich in den letzten Tagen wiederholt gehört, 5G komme sicher. Frau Häberli-Koller hat das vorhin gesagt, und auch das Blatt, das wir von der parlamentarischen Gruppe NIS erhalten haben, sagt dies. Man weiss also, dass das kommt. Es sei einfach noch zu früh. Ja, weshalb wollen wir denn jetzt nicht einen Prozess in Gang setzen, der unaufhaltbar ist, bei dem wir zudem wissen, dass für die Innovationskraft unseres Landes einiges auf dem Spiel steht, und bei dem der Bundesrat wiederholt dargelegt hat, welche Schritte er gehen und was er bei diesem Prozess beachten wird?

Die Kommission hat im November des letzten Jahres mit der Diskussion dieser Motion begonnen. Wir haben einen Bericht verlangt. Unter anderem haben wir vom Bafu einen Bericht mit dem Titel "Entwicklung im Bereich Mobilfunk. Bericht an die KVF-SR" erhalten. Am Schluss dieses Berichtes steht: "Für eine allfällige Revision der NIS-Verordnung wären die im Rechtsetzungsvorhaben vorgeschriebenen Verfahrensschritte einzuhalten, insbesondere wäre eine Vernehmlassung durchzuführen und auszuwerten." Dies würde Zeit in Anspruch nehmen. Der Zeithorizont ist also weit. Deshalb sollten wir uns jetzt darauf einlassen.

Ich möchte als Kommissionspräsident noch etwas sagen zu einer Bemerkung, die mir vorhin - auch beim Votum von Frau Savary, die ja mit der Swisscom gekommen ist - ein wenig aufgestossen ist: Die Debatte in der Kommission des Ständerates hat überhaupt nichts mit der Swisscom zu tun. Die Swisscom hat sich irgendwann im Januar oder Februar einmal geäussert; wir haben aber letztes Jahr im November angefangen, und das Wort "Swisscom" ist damals überhaupt nicht gefallen. Ich möchte mich einfach dem Eindruck widersetzen, dass wir da unter der Fuchtel der Swisscom irgendwelche Motionen beschlossen hätten.

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