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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-03-05

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Die Würfel sind gefallen. Die über 70-prozentige Ablehnung der No-Billag-Initiative stellt eine klare Bestätigung des Service-public-Auftrages der SRG dar. Die bewährte schweizerische Ordnung ist zum Glück nicht total auf den Kopf gestellt worden. Gleichzeitig stellt die Abstimmung aber einen Wendepunkt in der Geschichte der SRG dar, wie dies Generaldirektor Gilles Marchand gestern ausdrückte.

Die in der Abstimmungskampagne formulierten Erwartungen der Bevölkerung an eine moderne SRG müssen ernst genommen werden. Gleichzeitig dürfen aber auch die Sorgen der anderen Partner im Medienbereich nicht ungehört verhallen. Dabei sind zwar wohl primär der Leistungsauftrag und das Budget der SRG angesprochen. Wir müssen uns aber auch grundsätzlich fragen, welche Massnahmen wir treffen können, um die Medienvielfalt vor dem Hintergrund der Digitalisierung in der Schweiz auch in Zukunft zu erhalten. Alles andere wäre ein gefährliches Spiel mit dem Feuer und Ausdruck einer verhängnisvollen Vogel-Strauss-Politik. Wir liefen Gefahr, in einigen Monaten erneut über Grundsatzfragen abzustimmen, welche das Potenzial hätten, die bewährte Medienordnung total auf den Kopf zu stellen und einen Scherbenhaufen zu verursachen.

Ich danke Frau Bundesrätin Leuthard und dem Bundesrat für die Antworten auf meine pointierten Fragen. Ich hatte sie in der Meinung gestellt, dass der Bundesrat vor der Abstimmung Klarheit schaffen und zum Ausdruck bringen sollte, dass er die notwendigen Reformen zeitnah an die Hand nehmen will. Die Antworten sind erfreulich klar formuliert. Der Bundesrat hat damit zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorwurf nicht gelten lassen will, er sei nicht zu Reformen bereit. Auch wenn diese Antworten letztlich für den Abstimmungsausgang glücklicherweise nicht entscheidend waren, stellen sie doch eine wichtige Orientierung für die nächste Phase dar. Ich nehme dazu ganz kurz wie folgt Stellung.

1. Gebührenbelastung der Unternehmen: Der Bundesrat weist mit Recht darauf hin, dass bereits Massnahmen getroffen wurden, um die Unternehmen und insbesondere die KMU zu entlasten. Die generelle Stossrichtung der ab 2019 geltenden Ordnung scheint mir im Grundsatz vertretbar zu sein. Dennoch wäre es falsch, das Thema nun einfach abzuhaken und als erledigt anzusehen. Es ist wichtig, in der Feinausgestaltung weitere Verbesserungen anzustreben. Vor diesem Hintergrund scheint mir die parlamentarische Initiative Rutz Gregor 18.405 aber nicht zielführend zu sein.

2. Verteilschlüssel der Gebühreneinnahmen zwischen SRG und regionalen beziehungsweise lokalen Medien: Der Bundesrat zeigt sich im Rahmen des Mediengesetzes offen, diesen Verteilschlüssel anzupassen. Ich bin überzeugt, dass dieser Verteilschlüssel in der Tat angepasst werden sollte. Die regionalen und lokalen Medien sind für die demokratische Meinungsbildung von zentraler Bedeutung und erfüllen einen wichtigen Service-public-Auftrag. Heute sehen sich vor allem die regionalen Printmedien teilweise mit massiven Schwierigkeiten konfrontiert. Daher meine ich, dass Gebührengelder im Interesse der Sicherstellung der Medienvielfalt auch für eine angemessene Aufstockung der indirekten Presseförderung zur Verfügung stehen sollten.

3. Restriktive Regelung bei den Werbeeinnahmen: Der Bundesrat unterstreicht, dass er am Online-Werbeverbot festhält. Weiter gehende Werbeverbote und Werbeeinschränkungen sollen im Rahmen des Mediengesetzes erörtert werden. Die Landesregierung bevorzugt gegenüber technischen Werbeverboten weitere Werbebeschränkungen, etwa ab 20 Uhr, oder eine Obergrenze. Dies scheint mir angesichts der raschen technischen Entwicklung der richtige Ansatz zu sein. Unabhängig von der Lösung, die gefunden wird, muss allerdings sichergestellt werden, dass die Werbeangebote der SRG die Einnahmen der privaten Medien insbesondere auf regionaler Ebene nicht einschränken. Die kopernikanische Wende im Medienkonsum wird auf alle Fälle dazu führen, dass schon bald neue Ansätze gefunden werden müssen, um die qualitativ hochstehenden Produkte auch in Zukunft finanzieren zu können.

4. Zurückhaltung beim publizistischen Online-Angebot der Gebührenempfänger: Der Bundesrat schreibt unzweideutig, dass er die bisherigen Beschränkungen auch in Zukunft beibehalten will. Dieser Ansatzpunkt scheint mir ausserordentlich wichtig zu sein, wenn wir sicherstellen wollen, dass auch die Printmedien den Digitalisierungszug nicht verpassen. Es ist allerdings fraglich, ob die derzeit bestehenden Bestimmungen wirklich ausreichen, um eine Konkurrenzierung der publizistischen Online-Angebote der Printmedien durch die gebührenfinanzierten Angebote zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den zwingenden Sendungsbezug der gebührenfinanzierten Online-Inhalte.

Insgesamt hat der Bundesrat also mit den Antworten ein klares Programm definiert. Auch die SRG hat gestern konkrete Reformen angekündigt, die in die gleiche Richtung zielen. Ich begrüsse diese Bereitschaft zu Reformen ausdrücklich. Es wird nun aber nötig sein, dass alle involvierten Akteure und die Politik sich an der Konkretisierung dieses Programms beteiligen und an die Konkretisierung dieser Aufgaben machen. Die von Kollege Lombardi vor einigen Tagen in den Medien angestossene Idee eines runden Tisches scheint mir ein interessanter Ausgangspunkt zu sein.

Frau Bundesrätin Leuthard wird bald den Entwurf eines neuen Mediengesetzes in die Vernehmlassung schicken. Ich bin froh über diese rasche Gangart und danke ihr bereits für das Einschlagen wichtiger Pflöcke. [PAGE 98]

Auf politischer Ebene müssen den Worten nun also Taten folgen. Daher werde ich eine Motion einreichen, welche zentrale Punkte der bundesrätlichen Antworten auf meine Interpellation aufnimmt, im Hinblick auf das Ziel des Erhalts und der Stärkung der Medienvielfalt (18.3070). Vor dem Hintergrund der Digitalisierung scheinen mir dabei die folgenden drei Punkte ganz zentral zu sein:

1. Ein grösserer Teil der Gebühren soll den regionalen und lokalen elektronischen Medien zukommen.

2. Ein Teil der Gebühren soll auch den leidenden regionalen und lokalen Printmedien via eine Verstärkung der indirekten Presseförderung zugutekommen.

3. Das publizistische Online-Angebot der SRG soll beschränkt bleiben, und es soll keine unlautere Konkurrenzierung der Printmedien zugelassen sein.

Zusammenfassend: Es gibt viel zu tun, packen wir es an! Nach dem klaren Abstimmungsresultat können wir auf einer sicheren Grundlage und ohne emotionale Gehässigkeiten die zukünftigen Herausforderungen annehmen und die schweizerische Medienordnung fit für die Zukunft machen.