Flach Beat · Nationalrat · 2018-03-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Der Ständerat ist materiell allen Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Er hat jedoch eine redaktionelle Änderung in Artikel 11 der Vorlage zur Wehrpflichtersatzabgabe vorgenommen. Ihre Kommission hat diese Differenz am vergangenen 1. März beraten und ist ohne Gegenstimme dem Ständerat gefolgt.
Es geht darum, dass in diesem Artikel beschrieben wird, wie das Reineinkommen berechnet werden soll, auf dessen Basis die Wehrpflichtersatzabgabe erhoben wird. So findet sich im ursprünglichen Text eine Unklarheit hinsichtlich der einzelnen Einkommensbestandteile, indem sie in der deutschen Version als abschliessende und im französischen Text als beispielhafte Aufzählung erscheinen. Weiter gibt es noch einen Verweis auf Einkünfte aus Lotterien oder lotterieähnlichen Veranstaltungen. Damit schaffen wir zum einen Unklarheiten sprachlicher Art und Auslegungsprobleme. Für den Fall, dass das Geldspielgesetz an der Abstimmung vom 10. Juni dieses Jahres angenommen würde, gäbe es zum andern nochmals Friktionen zu diesem Text aufgrund der Annahme des Geldspielgesetzes.
Es kommt hinzu, dass die Einkommensbestandteile nach den Buchstaben a bis d von Artikel 11 sowieso im Reineinkommen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthalten sind. Sie fliessen in die ordentliche Veranlagung ein. Es bedarf somit eigentlich keiner ausdrücklichen Aufzählung dieser Einkommensbestandteile.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, dieser Änderung zuzustimmen und damit diesen Artikel wesentlich schlanker zu gestalten, als das ursprünglich die Absicht war. Mit dieser Änderung wäre das Geschäft bereinigt!