Dittli Josef · Ständerat · 2018-03-06
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Die Schweiz und Österreich wollen die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen verstärken. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. September 2017 ein neues Luftpolizeiabkommen genehmigt und die Botschaft ans Parlament überwiesen. Der Vorsteher des VBS wurde vom Bundesrat autorisiert, das Abkommen unter Vorbehalt der parlamentarischen Ratifikation zu unterzeichnen.
Damit die Schweizer Luftwaffe den Luftpolizeidienst effizient wahrnehmen kann, ist sie darauf angewiesen, bereits ab der Landesgrenze intervenieren zu können. Dafür ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten unerlässlich. Diese Kooperation erfolgt bereits heute auf der Basis von Staatsverträgen mit Deutschland, Frankreich, Italien und auch mit Österreich. Im Unterschied zu den Abkommen mit den anderen Nachbarstaaten beschränkt sich das bestehende Abkommen mit Österreich auf den Austausch von Luftlagedaten und gestattet keinen grenzüberschreitenden Einsatz mit Flugzeugen. Diese Einschränkung erschwert den wirksamen Luftpolizeidienst erheblich. Bei Anlässen wie dem World Economic Forum, wenn der Luftraum auf beiden Seiten zudem eingeschränkt wird, wirkt sich das Fehlen des grenzüberschreitenden Luftpolizeidienstes besonders nachteilig aus.
Diese Sicherheitslücke will der Bundesrat mit dem neuen Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft schliessen. Das neue Abkommen bringt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf ein Niveau, das mit demjenigen der Abkommen mit den anderen Nachbarländern vergleichbar ist.
Die Luftwaffen beider Staaten erhalten die Möglichkeit, Massnahmen bereits auf dem Territorium des anderen Staates einzuleiten und Flugzeuge über die Grenze in den Luftraum des anderen Staates zu begleiten, bis die andere Luftwaffe übernehmen kann. Ein Waffeneinsatz als letztes Mittel luftpolizeilicher Massnahmen darf jedoch nur durch eigene Flugzeuge über dem eigenen Staatsgebiet erfolgen.
Der Chef VBS hat im Auftrag des Bundesrates das Abkommen am 28. September 2017 unterzeichnet. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, dass das Parlament das Abkommen genehmige und ihn ermächtige, es zu ratifizieren. Der Ständerat ist Erstrat.
Zur Behandlung des Geschäftes in der Kommission: Aus Sicht Ihrer Kommission ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten unerlässlich, damit die Schweiz ab der Landesgrenze intervenieren und somit einen effizienten Luftpolizeidienst wahrnehmen kann. Mit dem neuen Abkommen wird es möglich sein, dass die Luftwaffe des einen Staates bereits auf dem Territorium des anderen Staates Massnahmen einleiten und Flugzeuge über die Grenze in den Luftraum des anderen Staates begleiten kann. Damit wird eine Sicherheitslücke im bestehenden Abkommen mit Österreich geschlossen.
Solche Abkommen bestehen, wie schon vorhin erwähnt, bereits mit Deutschland, Frankreich und Italien. Auf die Frage, ob das vorliegende Abkommen mit Österreich weiter gehe als die bestehenden Abkommen, nahm die Kommission Kenntnis davon, dass es nicht weiter geht. Das Abkommen mit Österreich sei, so wurde gesagt, vergleichbar mit den Verträgen mit Frankreich und Italien. Mit Deutschland sei die Situation eine andere: Dort sei die Lufthoheit im tiefen Luftraum Angelegenheit der Bundesländer und nicht des Staates. In der praktischen Durchführung sei das deshalb nicht ganz einfach, aber das sei in erster Linie ein innerdeutsches Problem.
Bezüglich der Frage nach neutralitätsrechtlichen Zusammenhängen nahm Ihre Kommission Kenntnis davon, dass es keine neutralitätsrechtlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang gebe, weil es hier nicht um die Verteidigung des schweizerischen Luftraums, sondern um den Luftpolizeidienst gehe. Mit diesem Abkommen sollen Einsatz und Wirkung der Luftpolizei in der normalen Lage erleichtert werden. Das Abkommen sei auch durch die Direktion für Völkerrecht beurteilt worden. Es lasse sich keine Verbindung herstellen, wonach der Schweiz daraus neutralitätspolitisch eine Belastung erwachsen könnte.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf diese Vorlage einzutreten und diesem Abkommen mit Österreich zur Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen zuzustimmen.