Merlini Giovanni · Nationalrat · 2018-03-06
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Il mio postulato del 7 marzo dell'anno scorso chiede che il Consiglio federale venga incaricato di presentare un rapporto sull'attuale situazione dei rapporti o delle relazioni tra il nostro paese da una parte e l'Unione europea rispettivamente l'OCSE dall'altra, in materia di fiscalità delle persone fisiche e giuridiche, con particolare attenzione alle forme aggressive di politica fiscale e alle liste nere e grigie concernenti i paradisi fiscali e i paesi sotto osservazione per le loro politiche fiscali privilegiate o per la loro insufficiente collaborazione internazionale.
Si tratta infatti di ottenere finalmente un quadro chiaro e completo sullo stato dell'arte, alla luce della crescente pressione sul nostro paese. Ne abbiamo avuto prova ancora recentemente con il riconoscimento limitato dell'equivalenza della normativa svizzera sulle attività della borsa e con l'inserimento della Svizzera nella nuova lista grigia degli Stati sotto osservazione per le politiche fiscali definite privilegiate - almeno finché la riforma della fiscalità delle imprese non sarà adottata.
Es ist nun an der Zeit, endlich eine klare und vollständige Auslegeordnung der undurchsichtigen Kriterien zu machen, auf denen die schwarzen und grauen Listen der EU und der OECD beruhen. Zwar ist dem Bundesrat beizupflichten, wenn er in seiner Stellungnahme zu diesem Vorstoss festhält, die Schweiz setze sich für die Umsetzung der neuen Standards in Steuersachen durch alle Staaten und Territorien ein, damit langfristig ein fairer Steuerwettbewerb sichergestellt werden könne. Aber folgerichtig sollte der Grundsatz der gleich langen Spiesse für alle gelten. Ansonsten bleiben unerwünschte Konkurrenzverzerrungen unvermeidlich.
Dazu ein Beispiel: Sowohl auf der gegen Ende des letzten Jahres von der EU-Kommission bekanntgegebenen schwarzen Liste als auch auf der gleichzeitig erschienenen grauen Liste, in die auch die Schweiz eingetragen wurde, scheinen eindeutig einzelne starke Drittstaaten und einzelne EU-Staaten begünstigt worden zu sein, und zwar entgegen der Tendenz, dass in Brüssel sonst die Steuerordnungen von kleinen Drittstaaten und insbesondere der Schweiz sehr streng beurteilt werden. Die beiden Listen berücksichtigen sogenannte Tax Rulings, also Steuervereinbarungen mit einzelnen Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gang und gäbe sind, je nach Land in unterschiedlicher Weise. Die tendenziell feindselige Haltung gegenüber der schweizerischen Steuerpolitik entbehrt jeglicher Kohärenz, [PAGE 213] vor allem wenn man sieht, mit welchem offensichtlichen Eifer verschiedene EU- und OECD-Länder immer wieder neue Steueranreize aushecken.
Dass EU-Staaten eine solch aggressive Steuerpolitik betreiben dürfen, ist auch darauf zurückzuführen, dass sie vom Überprüfungsprozess, in dem die Gruppe "Verhaltenskodex" 92 Drittstaaten zu einem Steuerscreening eingeladen hat, ausgeschlossen sind. Laut dem Bericht vom 12. Dezember 2016 einer bekannten unabhängigen NGO waren zu jenem Zeitpunkt vier der fünfzehn weltweit schlimmsten Steueroasen, die Unternehmen zur Steuerumgehung verhelfen, EU-Länder, nämlich die Niederlande, Irland, Zypern und Luxemburg, welche jedoch nicht in die Blacklist der EU eingetragen wurden. Die Kriterien für diese Rangordnung waren der Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinnen, das Angebot von Steueranreizen und die Mängel in der internationalen Zusammenarbeit zur Eindämmung der Steuerumgehung.
Demzufolge macht es Sinn, dass uns ein Überblick über die weltweite Anwendung von sogenannten aggressiven Instrumenten zur Steueroptimierung geliefert wird. Zudem soll der Bericht die Kriterien zusammenfassen und beurteilen, auf deren Grundlage eine steuerliche Massnahme - ob geplant oder bereits getroffen, ist dabei nicht von Bedeutung - nach den anerkannten Standards als aggressiv eingestuft wird. Im Bericht soll aufgezeigt werden, ob und welche Gespräche der Bundesrat oder seine Beauftragten mit den zuständigen Organen der EU im Vorfeld der Ausarbeitung der letzten Listen der nicht kooperativen Staaten bzw. der unter Beobachtung stehenden Länder gehabt hat und wie er inskünftig zu handeln beabsichtigt.
Eine vergleichende Aufnahme des aktuellen internationalen Ist-Zustands in Steuersachen ist auch dadurch gerechtfertigt, dass sie eine unabdingbare Voraussetzung für die Vorbereitung einer wirksamen Strategie des Bundesrates bildet. Denn die Schweiz ist zwar nicht in die Gruppe der nichtkooperativen Staaten, sie ist jedoch in diejenige der unter Beobachtung stehenden Länder aufgenommen worden. Sie steht, wie die beschränkte Anerkennung der Äquivalenz der Börsenregulierung zeigt, unter wachsendem Druck, dies offenbar im Gegensatz etwa zu den Vereinigten Staaten, die sich überhaupt nicht an internationale Standards halten. Das klingt ein wenig nach "ubi maior minor cessat".
Es kommt hinzu, wie der Bundesrat selber erwähnt, dass allfällige Gespräche zwischen der Schweiz und der EU insbesondere auf der gemeinsamen Verständigung zur Unternehmensbesteuerung aufbauen sollten, welche die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten am 14. Oktober 2014 unterzeichnet haben. Solche Gespräche wären zweifelsohne konstruktiver und womöglich fruchtbarer, wenn die Schweiz vonseiten der EU nicht unter Generalverdacht gestellt würde.[GZ]
Ich bitte Sie demzufolge, mein Postulat anzunehmen.