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Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-03-06

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-03-06

Wortprotokoll

Die Schweizergarde ist ein Thema, das mit grosser Regelmässigkeit genau vor diesem Hintergrund im Rat behandelt wird. Es gibt hier zwei Aspekte: Die Schweizergarde ist ein Aushängeschild der Schweiz, könnte man sagen. Im Ausland wurde mir immer wieder gesagt, wir [PAGE 219] müssten wirklich die beste Armee der Welt haben, wenn wir seit fünfhundert Jahren das Oberhaupt der katholischen Kirche beschützen. Dies ist das Ansehen, welches die Schweizergarde weltweit hat und auch von Bundesrat und Parlament immer wieder geschätzt wird.

Nun gibt es einen zweiten Aspekt, nämlich die rechtliche Frage. Die Schweizergarde leistet keinen militärischen Einsatz. Es ist kein Auslandeinsatz der Schweizer Armee. Es ist ein Polizeieinsatz für einen fremden Staat, für den Vatikanstaat. Damit unterstehen die Schweizergardisten, wenn sie ihren Auftrag erfüllen, weder dem Militärgesetz noch der übrigen schweizerischen Gesetzgebung, sondern dem Vatikanstaat - weil es sich um eine Polizeiaufgabe handelt.

Militärrechtlich werden Schweizergardisten gleich behandelt wie andere Schweizer, die einen Auslandurlaub beziehen. Folglich bezahlen sie in der Zeit, während der sie den Gardedienst leisten, allenfalls auch eine Wehrpflichtersatzabgabe - weil sie ja keinen Militärdienst leisten. Wir behandeln sie also militärrechtlich gleich wie jemand anderen, der einen Auslandurlaub bezieht. Dies ist aus unserer Sicht so auch sinnvoll. Sonst würden wir eine Vermischung mit dem militärischen Auslandeinsatz vornehmen. Ich bin mir nicht so sicher, ob die Schweizergarde noch lange Bestand hätte, wenn es ein Auslandeinsatz der Armee zugunsten des Vatikans wäre. Dann hätten wir andere Diskussionen.

Ich denke, die Gardisten müssen mit dem möglichen Nachteil leben, dass sie Militärpflichtersatz zu bezahlen haben. Dieser ist relativ bescheiden, weil die Entlöhnung eines Gardisten nicht übermässig hoch ist. Aber ich denke, die Schweizergarde ist eine gute Tradition. Der geleistete Einsatz ist zugunsten des Vatikans, zugunsten auch der katholischen Kirche, des Papstes, und kommt dem Ansehen der Schweiz weitgehend zugute. Rechtlich ist hier aber eine Trennlinie zu ziehen.

Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen. Es gab bereits in der Vergangenheit entsprechende Vorstösse. Der erste geht zurück auf das Jahr 1985. Weitere wurden in den Jahren 2000 und 2007 eingereicht. Bisher hat sich der Rat immer der Haltung des Bundesrates angeschlossen. Ich denke nicht, dass es angezeigt wäre, hier eine Änderung vorzunehmen. Sonst würde sich ganz viel im Verständnis der Schweizergarde ändern. Damit möchte ich ausdrücklich meine Hochachtung vor den Diensten der Garde aussprechen. Es sind junge, tolle Leute, die ihren Einsatz in Rom leisten.