Janiak Claude · Ständerat · 2018-03-06
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Die GPDel hat im Jahr 2017 elf Sitzungen und eine zweitägige Auslandreise durchgeführt; diese wurde dann allerdings etwas länger, weil wir einen Tag im Flughafen sitzen blieben. Ich möchte nicht wiederholen, was alles im Bericht der GPDel steht. Es ist ja dort aufgeführt, welche Standardgeschäfte wir jedes Jahr behandeln.
Wir haben uns im vergangenen Jahr insbesondere mit der Begleitung der Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes befasst, und wir haben uns bei den Verordnungen, die notwendig waren und erlassen werden mussten, konsultieren lassen. Wir haben dort eine meines Erachtens aktive Rolle gespielt und besonders darauf geschaut, dass diese Verordnungen tatsächlich auch den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Neben den Standardthemen, die in den Kompetenzbereich der Delegation gehören, stand die Untersuchung im Fall Daniel M. - wie er richtig heisst, weiss man ja inzwischen, er hat sich ja selber schon in der Presse geäussert - im Zentrum. Sie wurde von Kollege Alex Kuprecht, Präsident der GPDel in den vergangenen beiden Jahren, geleitet. Wir werden den Bericht demnächst veröffentlichen.
Die Publikation unseres Jahresberichtes hat in der Öffentlichkeit vor allem ein Thema in den Mittelpunkt gerückt, und zwar die Thematik rund um die Frage der Archivierung des sogenannten Berichtes Cornu beziehungsweise der nicht mehr auffindbaren dazugehörigen Akten. Die GPDel - ich möchte das unterstreichen - beschäftigt sich nicht mit der Forschung oder Aufarbeitung der geheimen Widerstandsorganisation P-26. Das überlassen wir gerne Historikern. Zu tun gehabt hat die GPDel als Nachfolgerin der seinerzeitigen parlamentarischen Untersuchungskommission aber in den vergangenen Jahren immer wieder mit Akteneinsichtsgesuchen zur PUK die Vorkommnisse im Eidgenössischen Militärdepartement betreffend,der sogenannten PUK EMD, und zur Arbeitsgruppe der GPK-NR, welche im Jahre 1981 einen Bericht zur Affäre Bachmann publiziert hatte. In diesem Zusammenhang wies ein interessierter Forscher die GPDel bereits im Jahre 2016 darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der parallel zur PUK EMD geführten Administrativuntersuchung durch Untersuchungsrichter Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im schweizerischen Bundesarchiv nicht auffindbar seien. Da der Forscher zudem über Hinweise verfügte, dass sowohl der geheime Originalbericht als auch die zugehörigen Akten in den 1990er Jahren vorsätzlich vernichtet worden seien, bat er die GPDel mit einer Aufsichtseingabe, den Verbleib dieser Akten zu klären.
Erste Vorabklärungen ergaben, dass die Akten nicht im Bundesarchiv archiviert worden waren. Ein Exemplar des Untersuchungsberichtes selbst wurde bei der Informations- und Objektsicherheit (IOS) des VBS aufbewahrt. Schon im Dezember 2016 erhielten wir ein Exemplar des Berichtes zur Ansicht und konnten somit einen Teil des Verdachts des Aufsichtseingebers widerlegen. Unklar blieb jedoch der Verbleib der sieben Ordner und zwanzig Dossiers, die Untersuchungsrichter Cornu in seinem Bericht als Teil der Untersuchungsunterlagen auflistete. Wir haben uns im vergangenen Jahr - das können Sie auch in unserem Bericht lesen - längere Zeit mit dem VBS unterhalten, Korrespondenz geführt. Wir sind immer noch daran herauszufinden, wo sich diese Akten möglicherweise befinden.
Was die Geschichte im Zusammenhang mit dem Bericht betrifft, ging in der Presse völlig unter, dass sich der Chef VBS schon bald verpflichtet hatte, die punktuell eingeschwärzte Version des Untersuchungsberichtes noch vor Ablauf der Schutzfrist zugänglich zu machen. Nach Artikel 13 des Archivierungsgesetzes kann das VBS für eine solche Einsicht Auflagen machen, zum Beispiel, dass das Dokument nur eingesehen und nicht kopiert werden darf. Der Originalbericht ohne Einschwärzungen soll jedoch während der gesamten Schutzfrist nicht zugänglich gemacht werden. Wir haben also, wie schon gesagt, das VBS gebeten abzuklären, ob die vom VBS ursprünglich für die Veröffentlichung vorgesehene und punktuell eingeschwärzte Version bereits nach Ablauf der Hälfte der Schutzfrist für die Forschung zugänglich gemacht werden kann.
Die Situation hat sich nach der Publikation unseres Berichtes insofern etwas geändert, als auch wir nun erfahren haben, dass im Jahre 2015 der private Verein Pro Castellis die ehemalige Ausbildungsanlage der P-26-Truppe in Gstaad übernommen und im November 2017, also im Berichtsjahr, dort ein Museum eingeweiht hat. Dort sollen Akten aufbewahrt werden, die laut einem Verantwortlichen des Vereins einer Schutzfrist von fünfzig Jahren unterstehen. Wir sind daran, das abzuklären. Nach unserer Auffassung ist das Bundesgesetz über die Archivierung relativ klar: Grundsätzlich sind alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Akten dem Bundesarchiv anzubieten. Das Bundesarchiv entscheidet dann über die Archivierungswürdigkeit.
Schon jetzt kann man hier doch ein Fragezeichen setzen: Nach unserer Auffassung ist es nicht möglich, dass Akten, die dem Bundesarchiv zugänglich gemacht werden müssten, einfach praktisch privat aufbewahrt werden und unter einer Schutzfrist stehen. Wir sind jetzt am Abklären, wie es hier weitergeht. Noch einmal: Uns geht es ausschliesslich um die Frage, was mit dieser Archivierung passiert ist. Das ist das [PAGE 118] Thema. Wir sind also nicht Historiker, die sich noch einmal mit dieser ganzen Geschichte befassen möchten.
Ich möchte noch etwas zu unseren Kontakten mit ausländischen Aufsichtsorganen sagen: Am 11. September 2017 haben wir uns mit den Mitgliedern der deutschen G10-Kommission ausgetauscht. Sie hat die Schweiz besucht und sich bei der Verwaltung und insbesondere auch beim Bundesverwaltungsgericht über die Kontrollverfahren des neuen Nachrichtendienstgesetzes informiert. Es war übrigens auch ein Aspekt unserer Tätigkeit im vergangenen Jahr, dass wir uns bei der Installation dieses ganzen Genehmigungsverfahrens aktiv beteiligt und mit dem Bundesverwaltungsgericht ausgetauscht haben, weil wir sichergehen wollten, dass dieses Genehmigungsverfahren dann auch so funktioniert, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Wie ich bereits erwähnt habe, waren wir am 20. und 21. November 2017 in Den Haag. Dort trafen wir uns mit Vertretern des Aufsichtsorgans des niederländischen Parlamentes und den Vertretern des unabhängigen ständigen Kontrollorgans über den zivilen und militärischen Nachrichtendienst. Die Niederlande verfügen, wie die Schweiz ebenfalls, über einen fusionierten zivilen und militärischen Nachrichtendienst. Während das System der Aufsicht ähnliche Strukturen aufweist, unterscheiden sich jedoch insbesondere die Kompetenzen der parlamentarischen Aufsicht signifikant von unseren. Es war für uns sehr interessant zu sehen, dass das Parlament bei der Aufsicht wenig zu sagen hat. Es delegiert diesen Bereich an eine ausserparlamentarische Aufsichtsbehörde, die prominent bestückt ist. Wir haben aber neben dieser Aufsichtsbehörde auch den zivilen und den militärischen Nachrichtendienst besucht, haben mit dem nationalen Koordinator für Terrorismusbekämpfung einen Austausch gehabt und haben auch Europol besucht.
Wir können unter dem Strich festhalten, dass wir als GPDel - das wissen Sie - über sehr weitgehende Informationsrechte verfügen. Vergleichbares haben wir bei anderen Parlamenten in diesem Ausmass nicht feststellen können. Der Unterschied ist vielleicht dort, dass die Leute, die sich um die Aufsicht bemühen, zwar weniger Informationsrechte haben, aber hinsichtlich der Unterstützung zahlenmässig um einiges höher dotiert sind als wir hinsichtlich unseres Sekretariats. Ich möchte diese Gelegenheit deshalb benützen, unserem kleinen Sekretariat herzlich zu danken, dass es uns unterstützt und eine hervorragende Arbeit leistet.