Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-03-06
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-06
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Wallis verlangt, dass die Anforderungen bezüglich Festlegung der Bauzonen im Raumplanungsgesetz (RPG) herabgesetzt werden. Die UREK-SR hat am 9. November 2017 eine Delegation des Walliser Grossen Rates angehört.
Wir haben gestern beim Thema Zersiedelungs-Initiative sehr eingehend über das RPG diskutiert. Ich möchte trotzdem kurz in Erinnerung rufen, wie die Entwicklung des RPG in der jüngeren Zeit war. Das Parlament hat als indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative im Jahr 2012 das revidierte RPG verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Im Jahr 2013 stimmte das Schweizervolk mit 63 Prozent der Vorlage zu. Alle Kantone ausser dem Kanton Wallis sagten Ja zu diesem Gesetz. Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Richtlinien zur Umsetzung der Revision hat der Bund zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone erarbeitet, und diese Richtlinien wurden gemeinsam verabschiedet.
Gestützt auf das revidierte RPG mussten alle Kantone ihre Richtplanung vollständig überarbeiten. Bis zur Genehmigung [PAGE 120] des revidierten kantonalen Richtplans - das ist auch noch wichtig zu wissen - gilt ein Einzonungsmoratorium. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat neun kantonale Richtpläne genehmigt, fünf sind in Genehmigung, und auch die anderen Richtpläne sind weit vorangeschritten und werden nächstens zur Genehmigung eingereicht. Sobald der Bund die kantonalen Richtpläne genehmigt hat, geht es an die Umsetzung in den Regional- und Ortsplanungen. Diese Umsetzung wird nicht überall schmerzfrei sein. Ich kann als Beispiel hier anführen: Im Kanton Bern werden 31 Gemeinden Auszonungen vornehmen müssen.
Jetzt möchte ich im Zusammenhang mit dieser Standesinitiative noch einmal an die gestrige Diskussion über die Zersiedelungs-Initiative erinnern. Sehr viele Votanten, die sich gegen die Zersiedelungs-Initiative aussprachen, sagten, es brauche jetzt Zeit für die Umsetzung des revidierten RPG, es brauche Kontinuität, es brauche Rechtssicherheit, es dürfe jetzt keine Schnellschüsse geben.
Die Vertreter des Kantons Wallis haben bei der Anhörung in der Kommission kritisiert, dass das RPG sowie die dazugehörende Verordnung und die technischen Richtlinien den Grundsatz, dass die Raumplanung den Kantonen obliege, verletzten und den Handlungsspielraum der Kantone zu stark einschränkten. Im Übrigen machte die Delegation konkrete Vorschläge, wie das Raumplanungsgesetz und die technischen Richtlinien angepasst werden könnten.
Das Ziel des RPG ist es bekanntlich, die Zersiedelung einzudämmen. Die Dimensionierung der Bauzonen ist dabei ein Kernelement. Eine Lockerung der Bestimmungen des RPG, wie das die Standesinitiative verlangt, würde angesichts der Entwicklung, wie ich sie geschildert habe, dem klaren Volkswillen und auch dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit widersprechen. Eine Lockerung der Bestimmungen in der Verordnung und den technischen Richtlinien wäre ein Schuss in den Rücken der Kantone, welche diese technischen Richtlinien zusammen mit dem Bund erarbeitet und verabschiedet haben, und würde in den Kantonen, die sich nun dreieinhalb Jahre intensiv mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes befasst haben, auch grosse Probleme verursachen.
Es wäre auch ein sonderbares Zeichen gegenüber dem Kanton Wallis. Dieser hat in der Zwischenzeit nämlich ein vom Volk genehmigtes kantonales Raumplanungs- respektive Ausführungsgesetz. Es wurde am 21. Mai 2017 von fast 73 Prozent der Walliserinnen und Walliser genehmigt. Der Walliser Staatsrat schreibt dazu, dass er immer eine den spezifischen Gegebenheiten des Kantons Wallis angepasste Lösung angestrebt und dies auch erreicht habe. Beispielsweise ist man dem Kanton Wallis entgegengekommen, indem Reservezonen geschaffen wurden. Das gibt es meines Wissens in keinem anderen Kanton. Die vorliegende Standesinitiative wurde zudem im September 2016 eingereicht, also vor der Abstimmung über diese Ausführungsgesetzgebung.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Umsetzung des revidierten RPG eine grosse Herausforderung bedeutet, vor allem für den Kanton Wallis, aber auch für andere Kantone. Sie ist aber der Meinung, dass es nicht gehen kann, dass man während dem Spiel die Spielregeln ändert, und beantragt Ihnen deshalb mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.