Schmid Martin · Ständerat · 2018-03-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Die Gesetzesvorlagen zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und zum Finanzinstitutsgesetz (Finig) kommen in der anstehenden Session wieder in den Ständerat und damit im Rahmen der Differenzbereinigung wieder zu uns.
Nachdem der Ständerat im Winter 2016 eine entschlackte Vorlage verabschiedet hatte, nahm der Nationalrat im Herbst 2017 in verschiedenen Punkten nochmals Anpassungen vor. Auf der Basis dieser Anpassungen hat die Kommission die Arbeiten aufgenommen. Die Mehrheit der Kommission ist immer noch überzeugt, dass wir damit gegenüber der bundesrätlichen Vorlage eine starke Verbesserung erzielt und auch einen guten Kompromiss, auch für einen tragfähigen Anlegerschutz, erarbeitet haben; wir kommen in der Detailberatung noch darauf zu sprechen.
Mit der aktuellen Version des Fidleg liegt nach unserer Auffassung auch eine praxistaugliche Vorlage vor. Zudem ist die Kommission der Auffassung, mit dem Finig eine KMU-freundliche und international taugliche Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter und professionellen Trustees geschaffen zu haben, indem auch gleich lange Spiesse erarbeitet und bestehende Regulierungslücken geschlossen worden sind. Die betroffenen Branchen - das ist ein wichtiger Hinweis - stehen jetzt denn auch hinter diesen Modellen.
In den meisten Fällen - Sie werden das sehen - beantragt unsere Kommission Zustimmung zum Nationalrat. Es verbleiben aber doch einige wichtige Differenzen. Ich werde insbesondere auf diese eingehen und bitte Sie um Nachsicht, wenn Sie sich dazu noch ein paar Ausführungen anhören müssen. Ich werde aber auch gewisse andere Artikel aus Sicht der Kommission kommentieren, bei denen sich unsere Kommission dem Nationalrat angeschlossen hat.
Es sollte unser Ziel sein, die Vorlage möglichst in der Sommersession zur Schlussabstimmung zu bringen. Würde sich dieser Zeitplan einhalten lassen, dann wäre die Inkraftsetzung des Fidleg und des Finig durch den Bundesrat frühestens per Mitte 2019 beziehungsweise Anfang 2020 möglich.
[VS]