Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-03-07
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-03-07
Wortprotokoll
Wir sprechen hier, bei dieser Vorlage, von der Pädophilen-Initiative, welche von 63,4 Prozent der Stimmenden und von allen Ständen angenommen wurde. Die BDP hatte diese Initiative unterstützt.
Das Volk hat entschieden, dass Personen, welche verurteilt wurden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt hatten, endgültig das Recht auf eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder Abhängigen verlieren sollen. Über diesen Grundsatz müssen wir nicht mehr entscheiden.
In der letzten Runde haben unser Rat und auch der Ständerat der Verhältnismässigkeitsklausel zugestimmt, womit insbesondere und aus unserer Sicht ausschliesslich die Fälle von Jugendliebe abgedeckt sind. Es braucht demnach diese zusätzliche Bestimmung in Artikel 187 nicht mehr. Es wäre doppelt gemoppelt oder doppelt reguliert, wenn wir dort Ziffer 3bis belassen würden. Die BDP möchte explizit, wie wir das auch vor der Abstimmung gesagt haben, dass die Jugendliebe davon nicht betroffen ist.
Wir dürfen aber nun den Blick aufs Ganze nicht vergessen. Die BDP-Fraktion ist zufrieden, wenn diese Vorlage nun insgesamt verabschiedet werden kann und somit geholfen werden kann, dass zusätzliche Opfer verhindert werden.
Ich möchte zum Schluss nochmals betonen: Es geht hierbei nicht um die Bestrafung der Täter - die muss so oder so erfolgen. Bei dieser Vorlage geht es primär darum, präventiv zu wirken, sodass verurteilte Täter nicht mehr so leicht an mögliche Opfer herankommen. Besten Dank, wenn Sie diese Vorlage nun so verabschieden!