Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-06-12
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Artikel 15 regelt die Unvereinbarkeiten. Der Ständerat folgt unserer Sicht bezüglich der Gleichbehandlung der Räte. Denn der Ständerat kannte diese Unvereinbarkeitsregelungen bisher nicht. Er will auch Personen von einem Parlamentsmandat ausschliessen, die zwar nicht in der Bundesverwaltung arbeiten, die jedoch den Bund in Organisationen vertreten, in denen der Bund eine beherrschende Stellung hat, wie zum Beispiel in den Verwaltungsräten von Post, SBB, Suva usw.
Dagegen wollen der Ständerat wie auch der Bundesrat alle Bediensteten des Bundes von einem Parlamentsmandat ausschliessen. Dies entspricht dem Status quo.
Wir hatten hier im Rat und in der Kommission zunächst eine differenziertere Regelung vorgeschlagen, indem wir zwar die Chefbeamten von einem Parlamentsmandat ausschliessen wollten, dagegen sollte neu z. B. die "berühmte" Sekretärin der Sportschule Magglingen ein Mandat annehmen dürfen. Wie der Bundesrat ist auch der Ständerat der Meinung, dass die generelle Unvereinbarkeitsregelung der Bundesbediensteten keine Verletzung des passiven Wahlrechtes darstellt. Der Gewählte müsste sich einfach zwischen den Aufgaben eines Bundesbediensteten und eines Parlamentariers entscheiden. Dafür soll er nach Artikel 16 sechs Monate Zeit haben. Mit dieser Unvereinbarkeitsregelung sollen sowohl [PAGE 887] Loyalitätskonflikte eines Bundesbediensteten seinem Vorgesetzten gegenüber ausgeschlossen werden als auch verhindert werden, dass sich der Parlamentarier wegen seiner Bedienstung bei der Ausübung seines Mandates nicht mehr frei fühlt. Nachdem der Ständerat hier einstimmig dem Bundesrat gefolgt war und auch schon unser Rat knapp - mit 68 zu 58 Stimmen - entschieden hatte, hat Ihre Kommission jetzt mit 12 zu 10 Stimmen entschieden, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.